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NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D (Gelesen: 1.291 mal)
tmp
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I love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
24.06.2007 um 23:22:54
 
Hallo zusammen,

ich bin am 31.01.2003 nach D gekommen.
Mein Visum ist bis 14.01.08 gültig. Das bedeutet, mir fehlen 2 oder 3 Wochen bis 60-Monate-Frist. Was soll/kann ich tun, um NE beantragen zu können ?

Danke für die Hilfe !
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
Antwort #1 - 24.06.2007 um 23:32:36
 
Hi,
beantrage die NE zwei, drei Wochen vor Ablauf der AE
und bitte darum erst zu entscheiden, wenn die zeitlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte eigentlich kein Problem
sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
Antwort #2 - 01.07.2007 um 12:20:51
 
Mick schrieb am 24.06.2007 um 23:32:36:
beantrage die NE zwei, drei Wochen vor Ablauf der AE
und bitte darum erst zu entscheiden, wenn die zeitlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte eigentlich kein Problem
sein.


Hilfsweise für die fehlenden Wochen eine AE-Verlängerung beantragen, damit keine Lücke entsteht.

Gruß, ULF
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ting
Junior Member
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Hallo Welt!!


Beiträge: 27
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
Antwort #3 - 02.07.2007 um 15:20:30
 
Hi,

mir (in München) hat die Beamtin zunächst für 2 Monaten Fiktionsbescheinigung erteilt (es hat bei mir knapp zwei Monaten bis 5 Jahre gefehlt). Dann dufte ich noch mal hingehen (am Tag, wo ich 5 Jahre plus einen Tag in D die Aufenthaltserlaubnis habe) und die Niederlassungserlaubnis abholen.

Grüße

Ting
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^o^ Ting ^o^
 
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