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Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG (Gelesen: 1.556 mal)
bananafish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.06.2007 um 11:14:53
 
Wie viel muss ich zahlen? Danke im Voraus für den gesetzlichen Hinweis!
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.06.2007 um 11:01:13
 
bananafish schrieb am 23.06.2007 um 11:14:53:
Wie viel muss ich zahlen? Danke im Voraus für den gesetzlichen Hinweis!


theoretisch null EUR, da es keinen Gebührentatbestand gibt. In der Praxis wohl 85 EUR.

Muleta
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bananafish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.06.2007 um 12:14:40
 
Danke für die Antwort!

Und im Falle der Ablehnung? Die müssen ja bei ihrer Zahlungsanforderung (bei der Ablehnung fällt die Hälfte an) einen Hinweis auf ein bestimmtes Gesetz geben?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.06.2007 um 12:44:06
 
bananafish schrieb am 24.06.2007 um 12:14:40:
Und im Falle der Ablehnung? ... (bei der Ablehnung fällt die Hälfte an) ...


0 / 2 = 0,00 EUR
85 / 2 = 42,50 EUR
(Berechnungen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung)

§§ 44 Nr. 3, 49 Abs. 1 AufenthV

Muleta
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Antwort #4 - 12.09.2007 um 02:58:56
 
Muleta schrieb am 24.06.2007 um 11:01:13:
theoretisch null EUR, da es keinen Gebührentatbestand gibt. In der Praxis wohl 85 EUR.

Nun ist es amtlich:

Zitat:
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
An Gebühren sind zu erheben  85 Euro.
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