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Aufenthaltsgenehmigung nach Scheidung (Gelesen: 3.271 mal)
chachy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.06.2007 um 22:05:46
 
Hallo zusammen,

eine sehr nahestehende Freundin von mir (deutsch) ist seit einem Jahr mit ihrem Freund bzw. Ehemann (marokkaner) in Deutschland (NRW) verheiratet. Leider hat sie sich die Ehe anders vorgestellt und suchte sich Trost bei einem Freund von dem sie jetzt ein Kind erwartet. Sie möchte sich scheiden lassen, da sie es bevorzugt mit dem Vater des Kindes zusammen zu leben. Für Ihren Ehemann bedeutet dies jedoch die Ausweisung aus Deutschland, da er vor der Ehe als Student eine Aufenthaltserlaubnis hatte und ausgewiesen werden sollte. Um dies zu verhindern heirateten sie spontan. Karim ist über sein Studium schon fast sieben Jahre in Deutschland und nun ein Jahr verheiratet. Sein Studentenvisum war jedoch abgelaufen, da er nicht alle Scheine nachweisen konnte. Bei den FAQ stand bereits, dass ihm die 6 Jahre Auenthalt über das Studentenvisum nicht helfne. Gibt es dennoch eine Möglichkeit für ihn zu bleiben? Kann mir irgendjemand bei dieser Frage helfen? Meine Freundin ist sehr verzweifelt, da sie nicht möchte, dass ihr jetziger Ehemann Deutschland verlässt und außerdem Angst vor Rache der Familie hat.

Herzlichen Dank im voraus für Antworten, über die ich mich riesig freuen würde!

Chachy
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.06.2007 um 09:36:13
 
Zitat:
Kann mir irgendjemand bei dieser Frage helfen? Meine Freundin ist sehr verzweifelt, da sie nicht möchte, dass ihr jetziger Ehemann Deutschland verlässt und außerdem Angst vor Rache der Familie hat.

Statt FÜR IHN zu kämpfen (warum eigentlich?), sollte sie sich mal Gedanken über IHRE Situation machen.
Vor der Geburt des Kindes wird sie nicht geschieden sein. Damit ist "Karim" VATER des Kindes (per Gesetz) und ebenfalls sorgerechtigt. Im Zweifel ist SEIN Aufenthalt also schon mal durch SEIN Kind gesichert. Ob das der Mutter und dem biologischen Vater gefällt? Gefällt es ihnen nicht, muss die Vaterschaft angefochten werden. Wenn sie jetzt noch auf "heile Familie" macht, um ihm einen Aufenthalt zu sichern, wird das sicherlich bei der späteren Anfechtung zu Problemen führen.

Bevor sie sich also SEINEN Kopf zerbricht, würde ich ihr empfehlen, mal ihre zukünftige Familie im Auge zu behalten ...
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chachy
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Antwort #2 - 18.06.2007 um 20:57:03
 
Hallo Inge,

danke für Deinen Beitrag.
So, wie ich das sehe ist sie zwischen den beiden ein wenig hin- und hergerissen. Dass sie an SICH denken soll, sagen alle, vor allem an das Kind und an den leiblichen Vater, denn der will schließlich "VATER" sein.
Aber genau da liegt das Problem, denn wenn sich Karim weigert die Scheidung zu akzeptieren, dann ist es sein Kind und er hat zumindest noch ein paar Monate das Recht in Dtl. zu bleiben, solange der Prozess mit der Anfechtung (der nach Angaben einer bekannten Anwältin bis zu 2 Jahren dauern kann, wegen Überlastung der Gerichte) nicht abgeschlossen ist und solange juristischer Vater bleibt.
Für alle  Beteiligten ist deshalb wichtig, dass alle mit einer Lösung zufrieden sind und Karims Ziel ist es in Dtl. zu bleiben und deutscher Staatsbürger zu werden, da er vollkommen in Dtl. integriert ist und ungern das Land verlassen möchte. Da meine Freundin mit ihrer Schwangerschaft derzeit ziemlich zu kämpfen hat, versuchen wir alle eine Lösung zu finden. Ein tunesischer Anwalt, der eingeschaltet wurde sagt, dass es keine Möglichkeit gibt, ausser weiter verheiratet zu bleiben, aber wie soll das gehen, wenn das Kind nicht von dem Ehemann ist!?!  

Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee??

Herzlichen Dank!
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inge
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Antwort #3 - 19.06.2007 um 09:02:42
 
Zitat:
ausser weiter verheiratet zu bleiben

VORSICHT!!!

Eine EB, die aufgrund einer "Ehe" erfolgt, die keine "schutzwürdige" Ehe mehr ist (weil nur noch auf dem Papier bestehend) kann ganz schnell widerrufen werden! Dazu gibt's entsprechende Urteile und lt. BVerfG ist es selbst dann zulässig (Widerruf wegen Falschangaben), wenn der Betroffene dann staatenlos wird! Lt. BVerfG handelt es sich hierbei nämlich nicht um einen (unerlaubten) "Entzug" der deutschen StA.

Bis wann läuft denn Karim's aktuelle AE?
Bei der Verlängerung muss man überlicherweise bestätigen, dass die Ehe noch "gelebt" wird - also keine Trennung und nur noch Papier-Ehe. Wenn sie dann Falschangaben macht, macht sie sich dabei ebenfalls strafbar.
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chachy
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Antwort #4 - 19.06.2007 um 22:00:42
 
Hallo Inge,

was ist die EB?
Das hört sich hart an. Aber die marokkanische Staatsbürgerschaft hat er ja zum Glück noch. Ich weiß nicht so genau wann seine AE abläuft. Geheiratet haben sie am 07.07.2006 und kurz danach hat er bei der Ausl.Beh. die AE erhalten (für ein Jahr). Er müsste also in einem Monat die Verlängerung beantragen. Meine Freundin möchte nicht mitgehen, da sie keine Falschaussage machen möchte, denn bei der AE-Beantragung wurden sie der Scheinehe verdächtigt und die Befragung hatte sie beide sehr überrascht und geschockt, da hohe Strafen angedroht wurden.
Karim hat sich angeblich bei der Behörde erkundigt und sagt, dass sie nicht zwingend mitgehen muss, wenn sie nicht will, zumal sie dann ca. 4 Wochen vor der Entbindung steht und Aufregung bestimmt nicht gebrauchen kann.

Die Frage ist wohl: Wie lange hat Karim Zeit, wenn sie eine Trennung (ehrlicherweise, denn er ist schon ausgezogen) angeben. Wird er sofort abgeschoben, bekommt er eine Frist? Muß die Scheidung nicht erst abgeschlossen werden, er könnte ja sonst über alle Berge verschwinden??
Denn das ist einer anderen schweizer Freundin von mir mit ihrem brasilianischen Ehemann passiert. Der ist jetzt irgendwo im Dschungel verschwunden und sie muß 2 Jahre (glaube ich) abwarten, bis sie sich ohne seine Unterschrift scheiden lassen kann.

Lieben Gruß und nochmals herzlichen Dank für die Hinweise!
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DonCamillo
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Antwort #5 - 20.06.2007 um 07:28:08
 
chachy schrieb am 19.06.2007 um 22:00:42:
Wird er sofort abgeschoben, bekommt er eine Frist? Muß die Scheidung nicht erst abgeschlossen werden, er könnte ja sonst über alle Berge verschwinden?? 


Die Verlängerung der AE wird abgelehnt werden und er wird zur Ausreise innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert. Sollte er nach Ablauf der Frist nicht ausreisen,
so muss er mit seiner Abschiebung rechnen.
Das Scheidungsverfahren ist kein weiterer Grund des Aufenthaltes.


DC
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Saxonicus
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Antwort #6 - 20.06.2007 um 10:06:21
 
Zudem ist sie verpflichtet die ABH davon zu informieren, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und wenn sie von einem anderen Mann ein Kind erwartet kann ja man wohl nicht mehr davon ausgehen.
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Muleta
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Antwort #7 - 20.06.2007 um 10:11:01
 
Saxonicus schrieb am 20.06.2007 um 10:06:21:
Zudem ist sie verpflichtet die ABH davon zu informieren, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht


das ist einfach nur falsch.

Muleta
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Mick
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Antwort #8 - 20.06.2007 um 10:23:25
 
Muleta schrieb am 20.06.2007 um 10:11:01:
das ist einfach nur falsch.

Muleta

Hi,
ich reiche mal einen passenden Fred zu dem Thema nach:

klickmichan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #9 - 20.06.2007 um 10:36:03
 
Zitat:
Karim hat sich angeblich bei der Behörde erkundigt und sagt, dass sie nicht zwingend mitgehen muss, wenn sie nicht will, zumal sie dann ca. 4 Wochen vor der Entbindung steht und Aufregung bestimmt nicht gebrauchen kann.

Wird ihm aber nur vordergründig helfen.
Er muss normalerweise angeben, dass die Ehe weiterhin besteht und keine Trennung vorliegt. Macht er dabei falsche Angaben, bekommt er zwar seine AE (es sei denn, die ABH fragt trotzdem noch seine Frau), aber die ist dann das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt ist. Spätestens wenn die ABH vom Scheidungsverfahren erfährt (oder auch schon bei einer evtl. Ummeldung von nur EINEM), wird sie sich den Fall nochmal anschauen und wenn dann seine falschen Angaben rauskommen, sieht's für ihn sicherlich noch schlechter aus als im Moment.

Da bei Ersterteilung der AE ja schon ein Scheineheverdacht im Raume stand, glaube ich auch irgendwie nicht, dass die ABH mit einem "ja, ja, ist alles ok" zufrieden sein wird.
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chachy
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Antwort #10 - 24.06.2007 um 19:36:38
 
Hallo alle zusammen,

ich denke, dass ich mit den Angaben vorerst meine Freundin und alle Beteiligten beruhigen konnte. Zumal Karim bereits heimlich bei der ABH war und angeblich überhaupt keine Angaben machen musste. Er habe ohne etwas zu sagen innerhalb von 5 Minuten eine Verlängerung für 2 Jahre erhalten. Was sagt denn da die ABH zu? Kann das sein? Muß man überhaupt keine Angaben machen? Das ist doch wiedersprüchlich zum anfänglichen Scheineheverdacht.
Jedenfalls stellt sich Karim dennoch auf eine Abschiebung ein, allerdings versucht er alles, diese rauszuschieben, damit er in aller Ruhe seine fast 8 Jahre in Deutschland mit Würde beenden kann.
Es scheint wirklich keine andere Möglichkeit zu geben.

Für weitere Hinweise bin ich jedoch weiterhin dankbar.

Lieben Gruß
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espericanim
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Antwort #11 - 27.09.2007 um 06:47:05
 
Hallo chachy,

wie ist die Sache weitergegangen ? Hat er die Verlängerung wirklich bekommen ?

Kannst mir auch gerne per PN antworten ... ich durfte Dich leider nicht per PN anschreiben, da ich hier neu bin und noch keine 5 Beiträge geschrieben habe  Griesgrämig

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