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Kennt sich jemand aus..... (Gelesen: 1.112 mal)
latina6610
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Beiträge: 41
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kennt sich jemand aus.....
15.06.2007 um 13:33:24
 
Diesen Eintrag mache ich für meine Freundin, sie hat zur Zeit probleme mit ihrem Net-anschluss, wird sich aber auch hier anmelden sobald alles wieder läuft bei ihr.Ich hoffe das ihr trotzdem jemand helfen kann oder wird.

Danke Tina

Hallo,
mich würde interessieren welche Rechte ich habe, wenn ich einen Algerier heirate und dann mit dem Mann in Algerien lebe.
Wann bekommt der Mann die deutsche Staatsangehörigkeit, oder die uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung, bekommt er diese überhaupt, wenn ich mit ihm in Algerien lebe?
Werde ich automatisch algerische Staatsbürgerin wenn ich den Mann heirate und verliere ich dann die deutsche Staatsbürgerschaft? Kann ich , wenn ich in Algerien verheiratet bin, das Land verlassen wann ich will, oder muss mein Mann damit einverstanden sein?
Das sind erstmals einige Fragen und ich hoffe, dass sich jemand erbarmt und mir hilft, damit ich ein bisschen klarer sehe.
Würde mich auch freuen, wenn sich Frauen bei mir melden würden, die mit einem algerischen Mann verheiratet sind.
Hier ist meine Mailaddy : lara215@hotmail.de

Vielen dank für eure hilfe, Lara


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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kennt sich jemand aus.....
Antwort #1 - 15.06.2007 um 13:47:49
 
zu algerischem Recht: k.A.

- Leben in Algerien -> keine EB für den ausl. Ehepartner, keine automatische AE, kein Recht auf Arbeit etc. Erst NACH FZF und Leben in D!
- Alg. StA -> FALLS man die AUTOMATISCH erwerben würde, würde die deutsche nicht verloren gehen, denn die geht nur weg, wenn man auf Antrag eine andere erwirbt (und keine Gegenseitigkeit besteht).
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