Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zur Integrationskursverordnung und hoffe jemand kann mich auf die richtige "Spur" bringen
Meine Frau wartet derzeit auf ihr
FZF Visum. Ich gehe davon aus, dass es bald erteilt wird und sie bald zu mir kommen kann. Bis dahin schaue ich mich natürlich nach einem entsprechenden Deutschkurs für sie um. Ich gehe davon aus, dass sie den Integrationskurs wird besuchen dürfen.
Hierzu habe ich direkt bei der VHS in meinem Wohnort geschaut. Kurse werden angeboten. Kosten betragen 100 Euro pro 100 Stunden.
Jetzt lese ich in der Integrationskursverordnung, dass nach dessen §9.1 "ein Kostenbeitrag in Höhe von 1 Euro pro Unterrichtsstunde an das Bundesamt zu leisten." ist. Sprich: wir zahlen 100 Euro an die VHS & 100 Euro an das Bundesamt? Oder "nur" 100 Euro an das Bundesamt, oder wieviel und an wen?
Weiter lese ich unter §9.5: "Eine Kostenbeitragspflicht besteht nicht für die ausländischen Familienangehörigen von Spätaussiedlern nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes."
Wir sind 1989 als Spätaussiedler aus Polen nach Deutschland gekommen. Meine Eltern besitzen Vertriebenenausweise. Ich war zu dem Zeitpunkt noch minderjährig und habe keinen Vertriebenenausweis.
Heißt das für mich, dass meine Frau eine Familienangehörige eines Spätaussiedlers ist und demzufolge besteht die Kostenbeitragspflicht nicht?
Oder heißt es: Meine Eltern sind Spätaussiedler (aufgrund des Vertriebenenausweises) und ich deren Familienangehöriger? Sprich: Ich könnte einen Integrationskurs bekommen wenn ich der deutschen Sprache nicht mächtig wäre?!
§9.2 kommt bei uns nicht zum Tragen.
Mir geht es nicht darum nicht zahlen zu müssen. Allerdings wenn 100 oder sogar 200 Euro gespart werden können... und der Gesetzgeber es ermöglicht... why not?
Viele Grüße
Gregor