Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Heiratsvisum und dann? (Gelesen: 5.004 mal)
leao
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratsvisum und dann?
09.06.2007 um 10:30:02
 
Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage:
Meine Freundin (Brasilianerin) und ich wollen Heiraten- Heiratsvisum. Was mir jetzt aber einfällt: Meine Freundin kann kein deutsch. Wie sieht das nun aus? Könnte es bei der Visumbeantragung Probleme geben aufgrund dessen? Wird meine Freundin die Auflage erhalten einen Sprachkurs zu absolvieren (hatten wir sowieso vor)? Ich meine was passiert wenn sie einen Sprachlurs machen muss und am schluss einen Test schreiben muss, diesen "Deutschtest"... Wenn sie bei dem Test durchfällt z.B. bei einem in dem es darum geht aus einem deutschen Zeitungsartikel, Komunalpolitik,zu lesen, zu verstehen und mit eigenen Worten wiederzugeben...

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen:
Meine Freundin will die Deutsche Sprache lernen, hat ein riesiges Interesse. Was passiert aber wenn sie bei dem Deutschtest durchfällt? Wirkt sich das auf das Heiratsvisum aus??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Balitraveller
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

KU, Bayern, Germany
KU
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #1 - 09.06.2007 um 11:15:12
 
Also auf das Heiratsvisum hat das keine Auswirkungen.
Deine Zukünftige kommt hierher, ihr heiratet, dann geht ihr mit Heiratsurkunde zur ABH und beantragt dort eine AE . Von der ABH bekommt ihr dann auch einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs.
So war es bei uns. Meine Frau (Indonesien) sprach auch kein deutsch vorher, zur Zeit besucht sie noch den Integrationskurs, die Prüfung ist Ende dieses Monats. Wir unterhalten uns inzwischen zum größten Teil in deutsch und ich habe keine Bedenken, dass sie beim Test durchfällt.
Wie gesagt, auf das Heiratsvisum hat das keine Auswirkungen, eher dann auf die NE, aber dazu können andere hier mehr sagen.    
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
leao
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #2 - 09.06.2007 um 11:47:02
 
Balitraveller schrieb am 09.06.2007 um 11:15:12:
Also auf das Heiratsvisum hat das keine Auswirkungen.
Deine Zukünftige kommt hierher, ihr heiratet, dann geht ihr mit Heiratsurkunde zur ABH und beantragt dort eine AE . Von der ABH bekommt ihr dann auch einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs.
So war es bei uns. Meine Frau (Indonesien) sprach auch kein deutsch vorher, zur Zeit besucht sie noch den Integrationskurs, die Prüfung ist Ende dieses Monats. Wir unterhalten uns inzwischen zum größten Teil in deutsch und ich habe keine Bedenken, dass sie beim Test durchfällt.
Wie gesagt, auf das Heiratsvisum hat das keine Auswirkungen, eher dann auf die NE, aber dazu können andere hier mehr sagen.    



Und wenn sie beim Test durchfallen würde? Muss sie dann zurück?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #3 - 09.06.2007 um 11:56:05
 
leao schrieb am 09.06.2007 um 11:47:02:
Und wenn sie beim Test durchfallen würde? Muss sie dann zurück?


Keine Angst, sie muß nicht zurück, solange die Ehegemeinschaft besteht und du sie nicht in die Wüste schickst.  Zwinkernd

Die erteilte AE verliert wegen einer nicht bestandenen Prüfung nicht ihre Gültigkeit.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
essi1975
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 38
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #4 - 09.06.2007 um 12:16:20
 
Mir hat der Mensch vom Integrationskurs gesagt, dass das Bestehen der Prüfung eine Einbürgerung schon nach 6 statt 8 Jahren möglich macht. Ein Nichtbestehen führt aber nicht zur Ausweisung, wenn die Ehe weiterhin besteht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leao
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #5 - 09.06.2007 um 14:37:06
 
Danke für die Antworten! Jetzt bin ich ein bisschen beruhigter. Ich bin mir zwar ganz doll sicher das meine Freundin das mit links schafft aber ich wollte bescheid wissen. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leao
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #6 - 09.06.2007 um 14:39:57
 
Noch eine andere Frage. Ich bin arbeitslos. Wird das zu einem Problem wenn man das Heiratsvisum beantragen will?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #7 - 09.06.2007 um 14:51:12
 
leao schrieb am 09.06.2007 um 14:39:57:
Noch eine andere Frage. Ich bin arbeitslos. Wird das zu einem Problem wenn man das Heiratsvisum beantragen will?


Wenn du ALG I beziehst, hängt es an der Höhe der Leitung. Bei ALG II oder wenn du kurz davor stehst, sieht es nicht gut - würde sagen - sehr schlecht aus, weil du für eine VE nicht die gewünschte Bonität hast.

Solltest du ALG II Bezieher sein, kann aber eine andere Person die VE abgeben, natürlich unter der Maßgabe, die entsprechende Bonität zu besitzen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fryderyk
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 85
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #8 - 09.06.2007 um 22:07:59
 
mal eine dumme Frage:
Seit wann gibt es diese Berechtigungsscheine zum Integrationskurs ?
meine Frau hat nämlich alle Ihre Sprachkurse aus igener tasche bezahlen müssen.........

Ja, ich weiß, gehört nicht zum Thema, hat mich aber hellhörig gemacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leao
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #9 - 09.06.2007 um 23:30:02
 
trixie schrieb am 09.06.2007 um 14:51:12:
Wenn du ALG I beziehst, hängt es an der Höhe der Leitung. Bei ALG II oder wenn du kurz davor stehst, sieht es nicht gut - würde sagen - sehr schlecht aus, weil du für eine VE nicht die gewünschte Bonität hast.

Solltest du ALG II Bezieher sein, kann aber eine andere Person die VE abgeben, natürlich unter der Maßgabe, die entsprechende Bonität zu besitzen.

trixie


Ich beziehe keinerlei Hilfe vom Staat. Kein HartzV, kein ALG I, kein ALG II.
Mein Vater ist beamter und verdient ganz gut und würde mir auch mit einer VE helfen, oder geht das nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #10 - 10.06.2007 um 00:03:06
 
leao schrieb am 09.06.2007 um 23:30:02:
Ich beziehe keinerlei Hilfe vom Staat. Kein HartzV, kein ALG I, kein ALG II.
Mein Vater ist beamter und verdient ganz gut und würde mir auch mit einer VE helfen, oder geht das nicht?


Wenn du arbeitslos bist und ohnedies keinerlei Einkünfte, muß dir dein Vater die VE unterschreiben, damit deine Freundin ein Heiratsvisum bekommt.

Zitat:
mal eine dumme Frage:
Seit wann gibt es diese Berechtigungsscheine zum Integrationskurs ?
meine Frau hat nämlich alle Ihre Sprachkurse aus igener tasche bezahlen müssen.........


Wenn das Einkommen aus Sozialleistungen besteht, werden die Kosten des Integrationskurses übernommen.

trixie


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
leao
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #11 - 10.06.2007 um 08:55:57
 
trixie schrieb am 10.06.2007 um 00:03:06:
Wenn du arbeitslos bist und ohnedies keinerlei Einkünfte, muß dir dein Vater die VE unterschreiben, damit deine Freundin ein Heiratsvisum bekommt.

trixie




Und das ist sicher? Kann mir da keiner einen Strick draus drehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #12 - 10.06.2007 um 09:16:52
 
fryderyk schrieb am 09.06.2007 um 22:07:59:
Seit wann gibt es diese Berechtigungsscheine zum Integrationskurs ? 


Seit dem neuen ZuwandG also ab 01.01.2005 Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Balitraveller
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

KU, Bayern, Germany
KU
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #13 - 10.06.2007 um 09:21:32
 

Wenn das Einkommen aus Sozialleistungen besteht, werden die Kosten des Integrationskurses übernommen.
[/quote]

Dann werden die Kosten voll übernommen. Da wir keine Sozialleistungen beziehen müssen wir 1.-€ pro Unterrichtsstunde zuzahlen. Macht 630.-€ insgesammt
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum und dann?
Antwort #14 - 10.06.2007 um 18:31:20
 
Balitraveller schrieb am 09.06.2007 um 11:15:12:
Also auf das Heiratsvisum hat das keine Auswirkungen.


Noch nicht. Mit der zum Sommer erwarteten Gesetzesänderung kann es schwieriger werden.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema