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Behördengänge / Reihenfolge nach der Hochzeit (Gelesen: 4.313 mal)
Pepi
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08.06.2007 um 12:49:56
 
Hallo allerseits,

durch Lesen des Forums haben wir es geschafft. Wir haben im Mai in Peru geheiratet und meine Frau beantragte am 21. Mai das FZF Visum. Ich war mit von der Partie, konnte bei der Beantragung auch dabei sein und die Mitarbeiterin der Botschaft war super freundlich und nett Smiley
Noch warte ich auf die Meldung meiner ABH und sie... auf ihr Visum. Aber da bin ich zuversichtlich, dass es (bald) erteilt wird.

Was mich allerdings derzeit beschäftigt ist die Frage, welche Behördengänge ich jetzt schon erledigen kann. Folgende Sachen fallen mir ad hoc ein, ich weiß aber nicht so ganz genau, wo ich anfangen soll und erhoffe mir eine Hilfe von Euch.

- Anlage des Familienbuches
- Änderung meines Familienstandes (Bürgerbüro, oder?)
- Änderung der Lohnsteuerklasse - sie 5, ich 3 - (schon jetzt möglich oder erst bei Einreise meiner Frau und Erhalt der AE?)
- ABH... das kommt automatisch sobald sie sich bei mir melden bzw. später bei ihrer Einreise sobald sie ihre Meldebescheinigung hat
- Deutschkurs suchen...
- Meldung bei Ihrer Botschaft zwecks eines neuen Ausweises (DNI) mit ihrer neuen Anschrift
- habe ich etwas übersehen/vergessen?

Für Eure Hilfe danke ich schon jetzt!

Viele Grüße
Gregor
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rasi
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Antwort #1 - 08.06.2007 um 13:18:55
 
[quote author=cusquito link=1181299796/0#0 date=1181299796]Hallo allerseits,



- Anlage des Familienbuches
- Änderung meines Familienstandes (Bürgerbüro, oder?)
- Änderung der Lohnsteuerklasse - sie 5, ich 3 - (schon jetzt möglich oder erst bei Einreise meiner Frau und Erhalt der AE?)
- ABH... das kommt automatisch sobald sie sich bei mir melden bzw. später bei ihrer Einreise sobald sie ihre Meldebescheinigung hat
- Deutschkurs suchen...
- Meldung bei Ihrer Botschaft zwecks eines neuen Ausweises (DNI) mit ihrer neuen Anschrift
- habe ich etwas übersehen/vergessen?

hola cosquito,

- Familienbuch
- Änderung des Familienstandes
- Änderung der Lohnsteuerklasse und Beantragung für deine Frau
alles im einwohnermeldeamt in deinem Wohnort möglich allerdings immer die Heiratsurkunde dabei haben ohne geht gar nichts. und ich denke Lohnsteuerkarte für deine frau kriegst du erst wenn sie bei dir gemeldet ist mit deutscher adresse.
deutschkurs kannst du natürlich suchen aber wenn sie AE beantragt bekommt sie eh schriftliche aufforderung für einen integrationskurs. aber schau schon mal wegen integrationskurse in deiner nähe ich habe erfahren dass immer lange wartelisten sind und sie beginnen immer zu bestimmten monaten damit sie schon mal auf der liste steht.
wenn sie nicht arbeitet versuchen antrag auf befreiung oder unterstützung für integrationskurs-kosten stellen.

saludos
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Pepi
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Antwort #2 - 08.06.2007 um 13:32:58
 
rasi schrieb am 08.06.2007 um 13:18:55:
wenn sie nicht arbeitet versuchen antrag auf befreiung oder unterstützung für integrationskurs-kosten stellen.

saludos


Hallo Rasi,

vielen Dank für Deinen Ratschlag Smiley

Damit der Kurs von der BAMF ? mitfinanziert wird, wird vermute ich mal mein Einkommen herangezogen, oder? Wäre zumindest gerecht...
Wenn ja, dann lassen wir es mit dem Antrag sein Zwinkernd

Viele Grüße
Gregor
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trixie
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Antwort #3 - 08.06.2007 um 13:57:19
 
rasi schrieb am 08.06.2007 um 13:18:55:
wenn sie nicht arbeitet versuchen antrag auf befreiung oder unterstützung für integrationskurs-kosten stellen.


Normalerweise kosten diese Kurse 1 Euro pro Stunde. Eine komplette Befreiung wirst du allerdings erst bekommen, wenn du ALG II beziehst.

trixie
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fryderyk
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Antwort #4 - 08.06.2007 um 14:09:41
 
Steuerklasse kannst Du erst ändern lassen, wenn Deine Frau hier in Deutschland lebt und beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist.
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #5 - 28.06.2007 um 12:56:54
 
Pepi schrieb am 08.06.2007 um 12:49:56:
- Anlage des Familienbuches
- Meldung bei Ihrer Botschaft zwecks eines neuen Ausweises (DNI) mit ihrer neuen Anschrift

- Familienbuch kannst Du versuchen, brauchst Du aber nicht unbedingt und wird auch eventuell durch Euer zuständiges Standesamt nicht mehr ausgestellt
- Deine Frau kann sich natürlich bei der Botschaft anmelden (die Unterlagen kriegt ihr auf Anfrage zugeschickt), aber einen neuen DNI braucht Deine Frau nur für die nächsten Wahlen in Peru, damit sie hier wählen kann/darf (falls sie das möchte). Um einen neuen DNI zu bekommen, muss sie aber u.a. eine (nur) durch das RENIEC beglaubigte Hochzeitsurkunde (Abschrift aus dem Heiratsregister) abgeben, sie sollte also noch mal zu ihrem Standesamt (in Cusco?) und danach zum RENIEC und dieses Exemplar dann mitbringen (kann natürlich auch die Verwandtschaft per Post schicken).
Ihr könnt natürlich auch Eure bis hin zur Botschaft beglaubigte Hochzeitsurkunde abgeben, aber die ist (glaube ich) viel zu wertvoll bzw. teuer gewesen und eventuell habt Ihr nur ein Exemplar davon hier in D.
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Pepi
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Antwort #6 - 28.06.2007 um 15:06:55
 
Hallo Santa,

Santa schrieb am 28.06.2007 um 12:56:54:
- Familienbuch kannst Du versuchen, brauchst Du aber nicht unbedingt und wird auch eventuell durch Euer zuständiges Standesamt nicht mehr ausgestellt


Nach Rücksprache mit dem Standesamt ist die Anlage des Familienbuches weiterhin ohne Probleme möglich, allerdings muss meine Frau dabei sein. Neben der legalisierten und übersetzen Heiratsurkunde wird ihr original Reisepass und die Geburtsurkunde benötigt. Bei der Geburtsurkunde kommt uns die Standesbeamtin entgegen, denn wir dürfen die nicht legalisierte Urkunde vorlegen. Wir haben es einfach vergessen diese mit zu legalisieren.

Santa schrieb am 28.06.2007 um 12:56:54:
- Deine Frau kann sich natürlich bei der Botschaft anmelden (die Unterlagen kriegt ihr auf Anfrage zugeschickt), aber einen neuen DNI braucht Deine Frau nur für die nächsten Wahlen in Peru, damit sie hier wählen kann/darf (falls sie das möchte).


Sie ist sogar verpflichtet sich zu melden. In ihrem DNI muss nämlich die Anschrift geändert werden. Aber halb so schlimm, dann bekommt sie halt ihren 3. DNI innerhalb eines Jahres Zwinkernd Gerade hat sie den DNI mit ihrem geänderten Familienstand bekommen Zwinkernd

Was die Wahlen anbetrifft: In Peru gilt Wahlpflicht!

Viele Grüße
Gregor
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #7 - 28.06.2007 um 15:47:19
 
Pepi schrieb am 28.06.2007 um 15:06:55:
Sie ist sogar verpflichtet sich zu melden. In ihrem DNI muss nämlich die Anschrift geändert werden. Aber halb so schlimm, dann bekommt sie halt ihren 3. DNI innerhalb eines Jahres Zwinkernd Gerade hat sie den DNI mit ihrem geänderten Familienstand bekommen Zwinkernd Was die Wahlen anbetrifft: In Peru gilt Wahlpflicht!

Na ja, ruf mal bei der peruanischen Botschaft an, dann wirst Du sicher bemerken, dass die das selbst nicht so genau nehmen mit der Melde- und Wahlpflicht wie wir Deutschen  Zwinkernd. Wenn aus dem jetzigen DNI bereits hervorgeht, dass Deine Frau verheiratet ist, dann muss sie natürlich keine beglaubigte Heiratsurkunde mehr abgeben. Wenn die Frage gestattet ist (aber mir bitte nicht übel nehmen Smiley), ging die Initiative, den DNI (der war doch quasi noch druckfrisch Zwinkernd) sofort nach der Hochzeit neu ausstellen zu lassen, von Deiner Frau aus?
Das Wahlgesetz wurde übrigens geändert und trotz Wahlpflicht wird das "Nicht"-Wählen jetzt nicht mehr mit einer Geldstrafe belegt. Deine Frau kann jedoch wie jeder Peruaner zum "Miembro de mesa" (Wahlhelfer) verdonnert werden und da wird das Nichtauftauchen weiterhin mit einer Geldstrafe belegt. Zum "miembro de mesa" kann sie übrigens auch hier in D verpflichtet werden. Kurz vor der nächsten Wahl also mal kurz bei der Botschaft durchklingeln (oder im Internet nachsehen), ob sie auf der "berüchtigten" Zwinkernd Liste steht.
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Santa
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Pepi
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Antwort #8 - 28.06.2007 um 17:41:00
 
Vielen Dank für den Tipp mit den Wahlen Smiley
Ich hielt mich nur nach dem, was auf der Internetseite der Botschaft steht und auch an den Erfahrungen eines Freundes, der letztes Jahr in Dänemark eine Peruanerin geheiratet hat. Sie hat wohl die Präsidentschaftswahlen letztes Jahr verpasst und hatte deswegen Probleme. Wegen der "schwarzen" Liste werde ich mal mit der Dame vom Konsulat schnattern... ist ja sehr interessant denn sie hat es mit keinem Wort erwähnt Zwinkernd

Die Initiative zum schnellen aktualisieren des DNI ging mehr oder weniger von 3 Faktoren aus Zwinkernd
Wir beide haben beschlossen, dass ihr DNI erst hier aktualisiert wird, da es in unseren Augen keinen Sinn machte alle paar Wochen einen neuen zu beantragen. Nur wie es der Zufall so will, kam wohl letztens im Fernsehen eine Info Sendung von RENIEC, wonach man verpflichtet ist seinen DNI innerhalb eines Monats nach der Eheschließung (bzw. wenn eine Änderung stattgefunden hat) zu aktualisieren. Sie ist dann so quasi direkt aus dem Bett zum RENIEC, da genau zwei Tage später der Monat vorbei wäre Zunge

Beim RENIEC vor Ort wusste man natürlich nichts darüber... aber wenn man schon da ist Zwinkernd Nun hat sie auf jeden Fall einen und das ist gut so Durchgedreht

Aber wo wir gerade so schön darüber quatschen...

Vieleicht hast Du einen Tipp für uns. Wir möchten, dass sie meinen Namen annimmt. Die peruanische Gesetzgebung sieht ja für diesen Fall nur die "Nachname de Nachname" Variante vor. Meine Frau hat die Änderung noch nicht durchgeführt, weil sie ja wieder 3 Wochen auf den DNI warten müsste und erst wieder einen neuen Reisepass bräuchte. Wir haben uns daher entschlossen auch dies hier zu machen. Also:

1. Familienstand
2. Anschrift
3. Namensänderung

Den ersten Punkt können wir streichen. Der zweite Punkt ist auch klar. Doch wie gehen wir am geschicktesten die Namensänderung an? Sobald sie das FZF Visum bekommt und hier ist, werde ich sie ja direkt anmelden. Danach folgt der Gang zur ABH und zur Krankenkasse. Sie wird dann also bei allen unter dem "alten" Namen geführt.

Sehe ich richtig, dass nach der Beantragung des neuen DNI und der  Reisepassausstellung wir ohne Probleme die Änderung bei ABH, Einwohnermeldeamt und Krankenkasse bekanntgeben können? Das Standesamt und die Familienbuchanlage kann ja noch etwas warten. Hat ja keine Prio 1.
Oder würdest Du einen anderen - besseren - Weg vorschlagen?

Viele Grüße
Gregor
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Tupaq Amaru


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Antwort #9 - 29.06.2007 um 00:47:40
 
Pepi schrieb am 28.06.2007 um 17:41:00:
Wir möchten, dass sie meinen Namen annimmt. Die peruanische Gesetzgebung sieht ja für diesen Fall nur die "Nachname de Nachname" Variante vor.

Wir haben die Variante gewählt, die beide Zivilgesetzbücher vorsehen und haben unsere jeweiligen Familiennamen einfach so behalten wie sie sind.
Der einzige Effekt, den Deine Frau erzielt, wenn sie Deinen Nachnamen an den ihren anhängt, ist der, das ihr gesamter Nachnamen noch länger wird, als er so schon ist. Angesprochen wird sie hier auch weiterhin mit ihrem ersten Nachnamen und der ist nicht der Deine sondern der, den sie jetzt auch schon führt. Also was bringt diese Aktion dann? Wenn Deine Frau gern mit Deinem Nachnamen angesprochen werden möchte (vielleicht als äusseres Zeichen, das ihr jetzt für immer und ewig zusammen seid), dann kann sich das im Familien- und Freundeskreis auch ohne Namesänderung etablieren (lassen), denn "offiziell" würde Dein Nachname immer an 3. Stelle fungieren und wer redet schon jemand bis hin zum 3. Nachnamen an, das macht in Peru auch niemand.
Se kann natürlich hier in D auf dem Standesamt erklären, dass sie Deinen Nachnamen annehmen möchte, aber davon würde ich abraten, denn damit verstösst sie gegen peruanisches Zivilrecht und die Botschaft macht offiziell nichts mehr für sie. Sollte Sie mal enen deutschen Pass beantragen wollen, kann sie danach immer noch Deinen Nachnamen annehmen.
Aber das muss jeder für sich allein entscheiden, uns fragt übrigens schon lange niemand mehr, warum wir keinen gemeinsamen Ehenamen führen und ehrlich gesagt ist das für ein "Familiengefühl" auch nicht ausschlaggebend.
Übrigens kannst Du Deine Frau schon jetzt bei der Krankenkasse anmelden (Heiratsurkunde mitnehmen), dann ist die Karte schon da, wenn sie einreist und sie kann bei Bedarf auch gleich zum Arzt gehen  Zwinkernd.
Alles Gute
Santa
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Antwort #10 - 29.06.2007 um 01:19:14
 
Uns ist schon klar, dass die Namensänderung nur Kosmetik ist, dennoch werden wir es machen.

Aber danke für den Tipp mit der Krankenkasse. Auf meine Anfrage haben sie bisher noch nicht geantwortet  Ärgerlich

Viele Grüße
Gregor
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Antwort #11 - 29.06.2007 um 12:45:20
 
Ja die Sache mit dem Namen...

Wir haben uns für einen gemeinsamen Ehenamen entschlossen und es ist in der Tat nicht ganz unproblematisch.

Für alle Sachen, wo man einen Pass, wie z.B Flugreisen, braucht muss man es auf den alten Namen buchen, da sie ja keinen peruanischen Pass mit dem Ehenamen bekommt. Für vieles andere wie sprachkurse, etc, wird dann der neue Name benutzt. Umbringen tut es einen nicht, aber unkompliziert ist es auch nicht.

Die Sache mit der Krankenkasse ist wahrscheinlich von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Wir sind nach der Hochzeit zusammen hingegangen (haben in D geheiratet) und nach 5 min , war sie krankenversichert und nach 5 Tagen kam die Karte per Post.

aloha
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Ulf
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Antwort #12 - 30.06.2007 um 12:59:54
 
Santa schrieb am 28.06.2007 um 15:47:19:
Na ja, ruf mal bei der peruanischen Botschaft an, dann wirst Du sicher bemerken, dass die das selbst nicht so genau nehmen mit der Melde- und Wahlpflicht wie wir Deutschen  Zwinkernd.


Wahlpflicht haben wir hier nicht - noch nicht einmal nach Einbürgerung.

Gruß, ULF
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Pepi
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Antwort #13 - 03.07.2007 um 14:10:45
 
Santa schrieb am 29.06.2007 um 00:47:40:
Übrigens kannst Du Deine Frau schon jetzt bei der Krankenkasse anmelden (Heiratsurkunde mitnehmen), dann ist die Karte schon da, wenn sie einreist und sie kann bei Bedarf auch gleich zum Arzt gehen  Zwinkernd.


Schade, hat leider nicht geklappt. Lt. meiner Krankenkasse kann sie erst in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie auch in Deutschland gemeldet ist. Nun denn... dann warten wir mal noch etwas.

Ich habe gestern noch die Botschaft kurz angemailt mit der Bitte um Auskunft, ob sie das Visum abholen kann bzw. ob sie uns sagen können, wie lange es ungefähr dauern wird. Hoffen wir mal das Beste...

@janetm: Die Sache mit dem Namen ist relativ unproblematisch, wenn man die peruanischen Gesetze zur Namensgebung beachtet. Wir möchten ja auch ihren Nachnamen nach peruanischem Recht gestalten, deswegen wird es die Problematik, die Du geschildert hast, nicht geben. Nur bin ich derzeit am Überlegen, wie wir es am geschicktesten angehen, damit sich der ganze Rattenschwanz an Behördengängen im Rahmen hält.

Viele Grüße
Gregor
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Tupaq Amaru


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Antwort #14 - 03.07.2007 um 14:40:16
 
Die TK hat sich eine Kopie von der Heiratsurkunde gemacht, mir anschliessend ein Schreiben für die Botschaft ausgestellt, dass meine Frau laut § ... ab dem Hochzeitstag einen gesetzlichen Anspruch auf Familienversicherung hat und wollte abschliessend von mir nur noch ihren wahrscheinlichen Einreisetermin wissen. Danach kam die Karte ins Haus geflattert. Könntest ja ein Fax mit dem wahrscheinlichen Einreisetermin an die Zentrale Deiner KK schicken. Zwinkernd

Den Ehenamen könnt Ihr / Deine Frau meines Wissens nur vor einem Standesbeamten erklären. Wäre am geschicktesten in Peru gewesen, aber ist nun wahrscheinlich nicht mehr zu ändern.
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