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Reisepass und heirat? (Gelesen: 2.760 mal)
kivilcim
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08.06.2007 um 10:01:11
 
wenn ich einen deutschen  reisepass habe.denn ich bin erst neu deutsche geworden.kann ich damit einen antrag auf dieses visum o der ledigkeitsbescheinigung stellen`?
was muss ich eigentlich genau tun wenn ich in der türkei heiraten möchte.? was brauche ich dafür?
Reicht der Reisepass?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 08.06.2007 um 10:06:02
 
kivilcim schrieb am 08.06.2007 um 10:01:11:
was muss ich eigentlich genau tun wenn ich in der türkei heiraten möchte.? was brauche ich dafür?


Das solltest Du bzw. Dein Partner beim türkischen Standesamt erfragen.


Zitat:
Reicht der Reisepass?


Mit Sicherheit nicht.
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kivilcim
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Antwort #2 - 08.06.2007 um 10:07:38
 
ich bin doch aber schon deutsche mit dem reisepass.muss ich wirklich auf den personalausweis warten?
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inge
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Antwort #3 - 08.06.2007 um 10:09:50
 
Zitat:
ich bin doch aber schon deutsche mit dem reisepass.muss ich wirklich auf den personalausweis warten?

Hä?
Du willst in der Türkei heiraten. Für eine Heirat in der Türkei reicht der RP alleine nicht. Für das beantragen der notwendigen Dokumente im deutschen Standesamt reicht der RP natürlich.
Welche Dokumente du hier besorgen musst, kann dir dein Verlobter mitteilen.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 08.06.2007 um 10:12:18
 
kivilcim schrieb am 08.06.2007 um 10:07:38:
ich bin doch aber schon deutsche mit dem reisepass.muss ich wirklich auf den personalausweis warten?


Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürften auch Reisepass +
Personalausweis für eine Heirat noch nicht ganz ausreichend sein.
Frag beim türkischen Standesamt oder Konsulat, die wissen es genau.
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Antwort #5 - 08.06.2007 um 10:16:07
 
Hallo kivilcim -

schau Dir bitte mal diesen link an (einfach klicken):

http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Eheschliessung__TUR/Eheschlie...

Hilft sicher generell schon mal ein bisschen weiter.

Ansonsten kann ich mich nur dem Rat von Saxonicus anschließen ...


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Antwort #6 - 08.06.2007 um 14:16:40
 
- etwas offtopic vielleicht- interessiert mich aber sehr, ist insofern eien Frage an die Fachleute hier:

Vermutlich muss doch für die Eheschliessung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. das ist zumindest in den meisten Ländern so.

Nun ist die Initiatorin des Threads zwar Deutsche (eingebürgert,m habe ich verstanden), aber wohl im Ausland geboren. Wer stellt in so einem Fall die Geburtsurkunde aus ?
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maki
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Antwort #7 - 08.06.2007 um 14:24:42
 
fryderyk schrieb am 08.06.2007 um 14:16:40:
Vermutlich muss doch für die Eheschliessung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. das ist zumindest in den meisten Ländern so. 

Diese Länder werden Anfordungen haben, diese kann man bei den jeweiligen Ländern dann erfragen.
Einen internationalen Standard gibt es nicht, wohl aber internationale Geburtsurkunden Zwinkernd

fryderyk schrieb am 08.06.2007 um 14:16:40:
aber wohl im Ausland geboren. 

Woraus schliesst du das?
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fryderyk
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Antwort #8 - 08.06.2007 um 14:30:50
 
maki schrieb am 08.06.2007 um 14:24:42:
Woraus schliesst du das? 


meine Schlußkette war:
1. Sie wurde eingebürgert, das hat sie selbst geschrieben.
1.1. Trotzdem könnte sie als Ausländerin in Deutschland geboren sein, da hast Du Recht.
2. Wäre sie in Deutschland geboren, dann wäre sie vermutlich auch hier aufgewachsen.
2.1. Dann wäre ihr Deutsch etwas besser als im Ausgangsposting.

Ich gebe zu, dass diese Schlußkette etwas dürftig ist und bitte um Entschuldigung.
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