Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Besuchsvisum beantragen (Gelesen: 4.007 mal)
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum beantragen
Antwort #15 - 08.06.2007 um 20:08:28
 
trixie schrieb am 08.06.2007 um 18:39:17:
Dann frage ich mich, warum die ABH den Mietvertag sehen will und bei einer zu kleinen Wohnung Einwände laut werden (diese dürfte es damit nicht geben, denn man könnte ja auch zu zweit in einer 18 m² Wohnung wohnen


Hi trixie,

ich kann hier nur für mich und die ABH sprechen, ich der ich arbeite:
es muss bei uns im Antrag angegeben werden, wo der Gast wohnen soll

in 95 % der Fälle erfolgt die Unterbringung beim Einlader, da lasse ich mir den Mietvertrag vorlegen, um sehen zu können, dass der Wohnraum vorhanden ist, mit der Wohnraumgröße gab es bislang keine Schwierigkeiten

die anderen 5 % sind Geschäftsvisa, bei denen die Unterbringung in Hotels erfolgt bzw. es verpflichtet sich z.B. eine Mutter, da die Tochter noch studiert und einen Bekannten einladen möchte. Der Bekannte der Tochter wohnt dann nicht bei deren Mutter sondern bei der Tochter. In diesen Fällen lasse ich mir ggf. den Mietvertrag der Tochter mit vorlegen. Hotelreservierungen verlange ich nicht.

Grüße
sunnysunshine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum beantragen
Antwort #16 - 08.06.2007 um 20:19:55
 
Zitat:
ich kann hier nur für mich und die ABH sprechen, ich der ich arbeite:
es muss bei uns im Antrag angegeben werden, wo der Gast wohnen soll

in 95 % der Fälle erfolgt die Unterbringung beim Einlader, da lasse ich mir den Mietvertrag vorlegen, um sehen zu können, dass der Wohnraum vorhanden ist, mit der Wohnraumgröße gab es bislang keine Schwierigkeiten



Lt. 68.1.2.5 ist Wohnraumprüfung für Kursfristeinladungen i.d.R. entbehrlich. Ist Sache des solventen Einladers, ob er mit dem Gast die ganze Zeit zu Hause bleibt, in eine Ferienwohnung geht, Freunde besucht, zeitweise nach Mallorca jettet...

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum beantragen
Antwort #17 - 08.06.2007 um 20:22:23
 
@Wina: Meinerseits keine Ursache. Für solche Fragen ist das Forum ja da.

@sunnyshine: Danke für die Bestätigung (gilt indirekt ebenfalls für Muleta)

@trixie: Es geht m.W. darum, einen Gast unter menschenwürdigen Bedingungen unterzubringen und da sollten schon 12m² Wohnraum für einen Besuchsaufenthalt für den Gast zur Verfügung stehen.
Zitat:
n diesem Zusammenhang wäre es ja interessant, der ABH bei Abgabe der VE statt des Mietvertrages eine Reservierungsbestätigung eines Hotels zu präsentieren. 

Aber ich bin sogar der Meinung, dass - vorausgesetzt für den Gast ist das okay - sogar ein Platz in einem Hostel als Beleg für nachgewiesene Unterkunftsmöglichkeit ausreichen sollte.

Deiner These bzgl. schuldenfreiem Wohneigentum würde ich mich hinsichtlich der sonstigen Solvenz des VE-Gebers sogar anschließen.

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum beantragen
Antwort #18 - 08.06.2007 um 20:27:21
 
ulf schrieb am 08.06.2007 um 20:19:55:
Lt. 68.1.2.5 ist Wohnraumprüfung für Kursfristeinladungen i.d.R. entbehrlich.

OK, den Satz hatte ich noch nicht gelesen  Zwinkernd wieder was dazu gelernt *gg*
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema