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Einbürgerung Baden Württemberg (Gelesen: 6.568 mal)
simply me
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.06.2007 um 18:15:57
 
Hallo,

es gilt folgende Situation:

Ich bin Nicht EU Bürger, lebe seit 7 Jahren in Deutschland und habe ein Integrationskurs absolviert.

Ich bin als Student nach Deutschland gekommen, hatte früher eine Aufenthaltsbewilligung, dann eine Aufenthaltserlaubnis zu Studiumzwecken und im Moment eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit.

Ich wollte mich jetzt einbürgern, jedoch meinte mein Sachbearbeiter, daß ich nicht die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung erfülle wegen der Anrechnung der Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung in BW.

Mir ist schon bekannt, dass es in Bayern und BW so gehandhabt wird. Ich suche aber jemand mit Erfahrung in der  gleichen Situation und wie er damit umgegangen ist!!!

Danke und viele liebe Grüße
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maki
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Antwort #1 - 07.06.2007 um 18:19:11
 
simply me schrieb am 07.06.2007 um 18:15:57:
Mir ist schon bekannt, dass es in Bayern und BW so gehandhabt wird. Ich suche aber jemand mit Erfahrung in dergleichen Situation und wie er damit umgegangen ist!!! 

Man hört immer wieder von 2 Lösungswegen:

1. Umziehen.
2. Eine Ermessenseinbürgerung nach §8 versuchen, dazu müssen allerdings 60 Monatsbeirträge zur Rentenversicherung geleistet worden sein (und natürlich gibt es noch ein paar andere Anforderungen).

Gruß,

maki
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simply me
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.06.2007 um 18:26:20
 
Hallo maki,

danke für die schnelle Antwort.

ich habe bis jetzt leider 1,5 Jahre an die Rentenversicherung bezahlt.

Jedoch habe ich ein Frage dazu. Die Zeiten für das Studium werden doch bei der Rentenversicherung angerechnet. Man kriegt doch bei der Exmatrikulation solch ein Bescheid. Damit komme ich auf jeden Fall über 60 Monate....Ist denn sowas möglich oder muss ich gearbeitet haben und die aus meinem Gehalt bezahlt haben?

Gruss
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maki
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Antwort #3 - 07.06.2007 um 18:30:40
 
Du kannst dir einen Nachweis über deine bereits einbezahlten Beiträge von deiner Rentenversicherung geben lassen (brauchst du auch für die Einbürgerung).

Wenn allerdings keine 60 zusammenkommen, kannst du nur noch umziehen... oder du wartest einfach ab.

Gruß,

maki
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.06.2007 um 18:33:38
 
simply me schrieb am 07.06.2007 um 18:26:20:
Damit komme ich auf jeden Fall über 60 Monate....Ist denn sowas möglich oder muss ich gearbeitet haben und die aus meinem Gehalt bezahlt haben?  


Die Zeit wird bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Es wurden aber während des Studiums  keine Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, so daß du nur deine 1,5 Jahre hast.

trixie
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simply me
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.06.2007 um 22:31:34
 
Hi,

danke für Eure schnelle Antwort. Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass man dagegen gerichtlich klagen kann. Hat jemand hier eine Idee davon und inwieweit das sich praktisch realisieren läßt?
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maki
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Antwort #6 - 08.06.2007 um 03:47:24
 
simply me schrieb am 07.06.2007 um 22:31:34:
Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass man dagegen gerichtlich klagen kann.

Wogegen möchtest du denn klagen?
Das BW die Gesetze so anwendet wie BW das für richtig hält?
Sorry, aber das halte ich für aussichtslos.
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simply me
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Antwort #7 - 09.06.2007 um 02:54:51
 
Und was ist mit Hessen? es gibt kontroverse Aussagen darüber, ob die Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung angerechnet werden oder nicht? Wer ist auf dem neuesten Stand dabei

VLG und danke
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Blaise
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Antwort #8 - 09.06.2007 um 14:11:06
 
Hallo,

Zitat:
Und was ist mit Hessen? es gibt kontroverse Aussagen darüber, ob die Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung angerechnet werden oder nicht? Wer ist auf dem neuesten Stand dabei


Meistens die zuständige Behörde. Vielleicht rufen Sie mal das zuständige Regierungspräsidium in
Darmstadt
Giessen
Kassel
an?

Oder vielleicht die Suchfunktion hier suchen? Da findet man vielleicht auch was hilfreiches...

Blaise

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Antwort #9 - 11.06.2007 um 22:18:25
 
Hallo,

Ich habe das gleiche Problem.
Wie sieht aus in RL-Pflaz und N-Westfalen?

Und welche andere Voraussetzungen müss man Erfüllen, falls die 60 Monate doch vorhanden sind?

Danke im Voraus und Gruß
RR
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diid
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Antwort #10 - 05.10.2007 um 23:12:17
 
trixie schrieb am 07.06.2007 um 18:33:38:


Die Zeit wird bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Es wurden aber während des Studiums  keine Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, so daß du nur deine 1,5 Jahre hast.

trixie


Wieso? Z.B. auf meiner Hiwi-Gehaltsabrechnungen während der Studienzeiten sind zu sehen, dass monatlich 10% des Gehalts für die RV abgezogen war.
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Albushi
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Antwort #11 - 10.10.2007 um 16:54:26
 
Ich glaube, die meisten Bundesländer erkennen auch die Aufenthaltsdauer zu Studienzwecken an, nähmlich Aufenthaltstitel: Aufenthaltsbewilligung. Ich hatte über 5 Jahre land so nen Titel. Die zwei letzten Jahre des Studiums dann Aufenthaltserlaubnis. Sowohl in Gelsenkirchen als auch in Sachsen hatten die Behörden keine Einwände bezüglich meines Aufenthaltstitels.
An deiner Stelle würde ich in ein Anderes Bundesland jobmässig umziehen.

lg
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sonic
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Antwort #12 - 12.10.2007 um 10:43:35
 
diid schrieb am 05.10.2007 um 23:12:17:
Wieso? Z.B. auf meiner Hiwi-Gehaltsabrechnungen während der Studienzeiten sind zu sehen, dass monatlich 10% des Gehalts für die RV abgezogen war.


das stimmt!...Trixie hat wahrscheinlich das Studium allgemein gemeint und nicht wenn man als studentische Hilfskraft beschäftigt ist. Allerdings sollte man einen Nachweis von der DRV anfordern um das richtig festzulegen.

@Richie Rey: die Studienzeiten werden in NRW angerechnet.
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