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Gebühr für Botschaftsinterview wg. Visum z. Eheschließung ? (Gelesen: 1.070 mal)
shibumi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gebühr für Botschaftsinterview wg. Visum z. Eheschließung ?
06.06.2007 um 17:27:11
 
Hallo Cracks,

meine Verlobte aus Ghana hat einen Termin zum Interview bei der dt. Botschaft
in Accra erhalten. Wir wollen hier in D heiraten.
Nun meine Frage : Werden für dieses Interview / diese Befragung gesondert Gebühren seitens der Botschaft erhoben oder sind eventuelle Kosten bereits in der Bearbeitungsgebühr für das Visum enthalten ?
LG, shibumi
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Wer kämpft, kann verlieren.&&Wer nicht kämpft, hat schon verloren.&&B. Brecht
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Hummersuppe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.06.2007 um 21:13:24
 
Also aus Erfahrung kann ich sagen, dass all deren "Aktionen" inbegriffen sind, ihr bekommt so zu sagen das All-inclusive-Paket. Wir hatten gestern unsere Synchronbefragung, wobei der SB bei der AHB hier sehr nett war und auch mit dem Kopf geschüttelt hat bei so manchen der 60 Fragen. Auch er meinte, er könnte die Hälfte nicht beantworten und er ist schon 20 Jahre verheiratet. Dafür ging es aber in der Botschaft in Pristina zur Sache. Man hatte sogar das Handy meines Mannes nach meinen SMS durchsucht!!  hä?Aber der Hammer kommt erst noch: Man hat ihn gefragt, ob er nicht was besseres wie mich hätte finden können, zumal ich ja schon 3 x verheiratet und damit verbraucht sei und 2 Kinder habe, von dem eines in einem Erziehungsheim für ADS-Kinder ist. Offenbar sei ich ja eine schlechte Mutter! Was haben die sich davon erhofft? Wohl dass er sagt: "Ach aber um die AE zu bekommen ist sie gut genug?"???!!! Ich finde so etwas mehr als anmaßend! Schockiert/Erstaunt Dann wollte man wissen, was das letzte große Thema gewesen sei, über das wir uns unterhalten hätten...blablabla. 2 Stunde hat man ihn ausgequetscht, dass er gefragt hatte, ob er sich hier vor Gericht befände oder in der Botschaft und ob es ein Verbrechen sei, eine deutsche Frau zu heiraten.
Ich kann nur sagen macht euch auf einiges gefasst und bringt gleich Einzelverbindungsnachweise mit und am besten noch Zeugen, die dabei waren, als ihr euch kennen gelernt habt - das wurden wir ebenfalls gefragt. Nun frage ich mich, ob wir wieder 3 Monate warten müssen, bis eine Entscheidung getroffen werden kann.

Aber genug davon, jetzt muss ich mich erst mal wieder beruhigen...
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maki
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Antwort #2 - 06.06.2007 um 21:21:18
 
Hallo shibumi,

es fallen keine (direkten) zusätzlichen Kosten an.

Zu dem was hummersuppe geschrieben hat möchte ich nur eines sagen: Das ist nicht die Norm und es sollte auch nicht als norm dargestellt werden.

Gruß,

maki
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Hummersuppe
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I love i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.06.2007 um 21:46:24
 
Dass das die Norm ist will ich auch nicht behaupten, ich kann ja nur für meinen Fall sprechen, schließlich will ich mich nicht auf den selben Level begeben wie diese Botschaft und ein Urteil über alle Botschaften fällen nur weil es diese in Pristina so macht. Sie sollen sachlich bleiben und eventuell auch mich danach fragen warum meine Vergangenheit so war wie sie ist, bevor sie mich als eine schlechte Perönlichkeit darstellen, denn da ist dann bei mir die Toleranzgrenze erreicht Ärgerlich
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