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Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträge (Gelesen: 12.455 mal)
inge
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Antwort #30 - 06.06.2007 um 17:05:03
 
Zitat:
Das ist ja wie Deutsche Staatsbürger 2. Klasse per Gesetz.

Nö.
Denn wenn's so kommt wie geplant (was ja noch keiner sicher weiß), dann betrifft das auch Urgermanen, die sehr lange im Ausland gelebt haben. Auch denen wäre dann das Führen der Ehe im ausland zumutbar, wenn sie kein Geld haben, um in D ohne Soz.Hilfe zu leben.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175082286
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hnha03
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Antwort #31 - 06.06.2007 um 21:59:30
 
Zitat:
was ich aber in dem vorliegenden Fall machen würde ist folgendes:
Setze dich mit dem Zuständigen Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung des AA in Verbindung. Erkläre ihm die Situation und bitte ihn um Hilfe. Zeitgleich solltest du bei deinem StA die Urkundenprüfung anlaufen lassen und schon habt ihr einen Fuss in der Tür der Botschaft. Eine weitere Möglichkeit ist der Gang zur ALB mit der Bitte um eine Vorabzustimmung.


Um eine Vorabzustimmung werde ich mich bemühen, aber ich denke eher, dass dies sehr schwer wird.

Könnte ich auch mein Antrag an die Botschaft faxen + per Post schicken, um "einen Fuss in der Tür der Botschaft" zu haben?


Bommel schrieb am 06.06.2007 um 15:53:28:
@ hnha03:
wann soll sich das öminöse Schreiben im Aushang befunden haben? Cool


Das weiss ich nicht. Aber mein Mann war vor 1-2 Wochen bei der Botschaft, um die Formulare zu holen, da haben sie kein Wort darüber gesprochen. Aber wahrscheinlich kann man immer die Formulare holen, ohne dass man näher über die Lage informiert wird. Mein Mann musste auch lange Schlange stehen, bis er überhaupt von der Situation gehört hat. Denn den Aushang lesen nicht so viele.
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Aguinaldo
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Antwort #32 - 06.06.2007 um 22:23:46
 
hnha03 schrieb am 06.06.2007 um 15:53:12:
Es sind schon mal sehr gute Argumente und Tips für die weiteren Heranvorgehensweise, von der ihr mir da erzählt habt. Seit einem Monat habe ich mich ins Aufenthaltsgesetz eingelesen, aber die vielen anwendbaren Gesetze aus der Antwort #7 von Aguinaldo sind für mich zu schwierig um einzusteigen. Ich werde deshalb einen Anwalt arrangieren. Außerdem habe ich sowieso die Befurchtung, dass das AA und die Botschaft unter einem Hut steckt bzw. dass das AA ihre Botschaften da ins Schutz nehmen wollen. Vielleicht wird man dann mit einem Anwalt erster genommen ^^.

Gehe zu einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt. Dann hast du wenigstens einigermaßen Gewißheit, daß die Rechtslage unbefangen beurteilt wird.

Die Mehrheit der Mitglieder sind ja wohl hier der Meinung, daß es rechtlich nicht in Ordnung ist, was die Botschaft in Vietnam hier macht. Es bringt ja auch nichts dem threadstarter, wenn wir jetzt lang und breit das Für und Wider dieser Maßnahme diskutieren. Insoweit daher nur kurz etwas, was im Kopp, VwVfG sinngemäß steht:

Zitat:
§ 24 III VwVfG verpflichtet die Behörde - eine im Rechtsstaat an sich selbstverständliche Verpflichtung - zur Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen ohne Rücksicht auf ihre Zulässigkeit oder Begründetheit
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hnha03
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Antwort #33 - 07.06.2007 um 14:33:21
 
Einbeck schrieb am 06.06.2007 um 00:35:11:
Ich gehe mal davon aus, das sich hier eine Lösung finden wird und der Aushang bald wieder abgehängt wird, dies im Interesse aller Beteiligten. (Vielleicht schneller als man denkt)


Einbeck kann wirklich recht haben. Hierzu Aussagen der AA (von heute): Sie haben schon eine Beschwerde erhalten und sind informiert. Sie versuchen die Lage in 1-2 Wochen zu beheben.

Ich hoffe, dass das stimmt. Im Prinzip hat die Botschaft in Vietnam in diesen paar Wochen weniger Anträge anzunehmen, das AA aber um so mehr beschwerden. Außerdem ist das wirklich nicht rechtsmäßig. Zitat aus § 24 III VwVfG leuchtet mir auch ein.
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thom
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Antwort #34 - 07.06.2007 um 15:49:30
 
hnha03 schrieb am 07.06.2007 um 14:33:21:
Hierzu Aussagen der AA (von heute): Sie haben schon eine Beschwerde erhalten und sind informiert.
ich hab das sofort beim AA gemeldet, ich nehme mal an, andere auch. Mal sehen, ob sowas hilft...
thom
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inge
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Antwort #35 - 07.06.2007 um 16:01:08
 
Zitat:
Mal sehen, ob sowas hilft...

Klar hilft das.
Die Botschaft wird jetzt Anträge annehmen und 11 Wochen nicht bearbeiten. Danach wird der Antragsteller dann per Kurzbrief aufgefordert, noch Dokumente nachzureichen oder man bittet Zahlung der Kosten für die Beauftragung eines Vertrauensanwalts zur Urkundenüberprüfung.

Ne andere Möglichkeit hat die Botschaft bei Personalmangel ja gar nicht.
Und falls es um "Zusatzpersonal" geht, das vom AA bereitgestellt werden sollte, so wird das die Lage wohl kaum KURZFRISTIG verbessern. (Oder gibt's tatsächlich diplomatische "Springer" so wie bei Lehrern?)
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 07.06.2007 um 18:16:11
 
inge schrieb am 07.06.2007 um 16:01:08:
Klar hilft das.
Die Botschaft wird jetzt Anträge annehmen und 11 Wochen nicht bearbeiten. Danach wird der Antragsteller dann per Kurzbrief aufgefordert, noch Dokumente nachzureichen oder man bittet Zahlung der Kosten für die Beauftragung eines Vertrauensanwalts zur Urkundenüberprüfung

Ne andere Möglichkeit hat die Botschaft bei Personalmangel ja gar nicht.
Und falls es um "Zusatzpersonal" geht, das vom AA bereitgestellt werden sollte, so wird das die Lage wohl kaum KURZFRISTIG verbessern. (Oder gibt's tatsächlich diplomatische "Springer" so wie bei Lehrern?)
es gibt keine Springer. Es kann höchstens, wenn sich denn jemand findet, jemand von einem anderen Posten dorthin abgeordnet werden. Da dem AA seit jahren viele Stellen gestrichen werden, während die Arbeit eher mehr wird, sehe ich da kaum eine Chance. Die Lage dort schein verfahren und kurzfristig wird dort nichts gehen. Ich denke, dass du es schon richtig beschreibst, was natürlich zum Nachteil hat, das noch weniger Anträge aller Art bearbeitet werden können.
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fryderyk
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Antwort #37 - 08.06.2007 um 14:25:28
 
Ich habe das im Ausgangsposting was ganz anderes herausgelesen, nämlich:

Der Ehemann soll nur mal vorübergehend zur Geburt nach D kommen, nicht auf Dauer...oder habe ich das missverstanden ?

Wenn dem so wäre, kann keine AE erteilt werden (mangels ehelicher Lebensgemeinschaft in D), dann wäre auch das FZF-Visum sinnlos....

oder she ich das falsch ?
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maki
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Antwort #38 - 08.06.2007 um 14:31:37
 
fryderyk schrieb am 08.06.2007 um 14:25:28:
oder she ich das falsch ?

Wenn es wirklich nur ein Kurzaufenthalt sein sollte und kein dauerhafter Aufenthalt geplant ist, hättest du recht Zwinkernd

Ob es wirklich das war was die Threadstarterin gemeint hat, trotz der Formulierung:
hnha03 schrieb am 05.06.2007 um 11:05:52:
und möchte, dass mein Mann zur Geburtsvorbereitung + Geburt für längere Zeit in Deutschland ist. 

... sei mal dahingestellt Zwinkernd
Denn dann hätte sie ja keine Probleme einen Antrag abzugeben, da es sich um einen Besuchs- und nicht um ein FZF-Visa handelt.

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hnha03
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Antwort #39 - 08.06.2007 um 18:38:59
 
Für mehr als 3 Monate Aufenthalt muss man schon auf ein FZF-Visum zurückgreifen (Verweis auch auf Antwort #3).

Mein Mann findet bis jetzt das Leben in Deutschland nicht so toll, es sei triste. Ich habe dafür großes Verständnis. Außerdem habe ich auch vor, für mehrere Jahre in VN zu leben, um das Land auch wirklich von er Innenseite kennenzulernen. Erstmal ist der Aufenthalt in Deutschland + diverse Deutschkurse für ihm geplant. Später werden wir vielleicht ausreisen. Er braucht einen richtigen Job, die er hier nicht so leicht findet. Auf jeden Fall ist eine echte FZF im wörtlichen Sinne geplant, da wir ab da für immer als "traditionelle" Familie zusammenleben werden.
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Swifer
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Antwort #40 - 08.06.2007 um 21:47:00
 
Es ist wirlich ein Ding, das Anträge nicht angenommen werden.
Ich kann den Frust der Antragsteller und der Mitarbeiter verstehen, aber das man das einfach so abblockt?
Ich möchte nicht spekulieren, aber vielleicht ist es wirklich so, das Momentan alles versucht wird die Familienzusammenführungen zu verhindern, als Bsp die verkehrten Übersetzungen oder Hinweise die dazu führen, das der Antragsteller widersprüchliche Angaben macht als der Partner in De. Ist nur so eine Vermutung von mir.

Bitte nimm dir einen Anwalt der wirlich auf Ausländerrecht spezialisiert ist!
Sprich oder schreib dem Auswärtigen Amt.
Mit der Botschaft zu mailen oder zu telefonieren, hat keinen Zweck, oder es wird noch schlimmer, (meine Erfahrung).
Lass dir bitte eine Vollmacht deines Ehemannes ausstellen, so das du in seinem Namen in De bei den Behörden agieren kannst.
Einfach bei mail und das Original per Brief.
Ansonsten bin ich auch frei von Wissen, aber ich habe hier im Forum schon viel gelernt und man, (faru auch) lernt nie aus.
Viel Glück und halte uns auf dem laufenden.

sommerliche Grüße

Swifer
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Antwort #41 - 08.06.2007 um 22:04:29
 
hnha03 schrieb am 08.06.2007 um 18:38:59:
Für mehr als 3 Monate Aufenthalt muss man schon auf ein FZF-Visum zurückgreifen (Verweis auch auf Antwort #3).

Mein Mann findet bis jetzt das Leben in Deutschland nicht so toll, es sei triste


Dazu ist aber das Visum zur FZF nicht da.........
Wenn ihr nicht nach seiner Einreise eine AE zum Zwecke des Führens einer ehelichen Lebensgemeinschaft beantragen wollt, dann könnt ihr auch kein Visum zur FZF beantragen.
So ist nun mal die Gesetzeslage.
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Antwort #42 - 08.06.2007 um 22:38:28
 
H(a)i,

aktuell ist die Annahmeverweigerung sogar auf der Webseite der Botschaft zu lesen.
Positiv zur Webseite muss ich allerdings sagen, das ich heute feststellen durfte, das seit vier Jahren erstmals alle Merkblätter für die verschiedenen Visaarten in deutsch und vietnemesisch den gleichen !!! Inhalt haben.

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Antwort #43 - 08.06.2007 um 23:53:22
 
Swifer schrieb am 08.06.2007 um 21:47:00:
Ich möchte nicht spekulieren, aber vielleicht ist es wirklich so, das Momentan alles versucht wird die Familienzusammenführungen zu verhindern, als Bsp die verkehrten Übersetzungen oder Hinweise die dazu führen, das der Antragsteller widersprüchliche Angaben macht als der Partner in De. Ist nur so eine Vermutung von mir. 


@swifer
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tuen.
FzF sollen und werden nicht verhindert.

In Vietnam besteht scheinbar z.Zt. eine Ausnahme- oder Notsituation, die zu dieser Massnahme (keine Annahme von FzF Visa) führte.
Mir ist leider nichts Näheres bekannt, neugierig wüßte ich auch gerne mehr.

Dein Sachverhalt mit falscher und leitender Übersetzung , das sollte man damit nicht in Zusammenhang setzen, auch wenn es für Dich den Anschein hat Eure FzF soll verhindert werden und es allgemein  bedauerlich  ist.

Das Problem dürfte hoffentlich bald behoben werden. Ich denke mal dort fehlt, mag sein aus Krankheit, Abwesenheit, Urlaub, Urlaubsvertretung, Versetzung etc., z.Zt. einfach das notwendige Personal.
Hoffen wir im Interesse aller auf das beste und warten wir mal ab.
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Antwort #44 - 09.06.2007 um 00:14:15
 
garfield2008 schrieb am 08.06.2007 um 22:38:28:
H(a)i,

aktuell ist die Annahmeverweigerung sogar auf der Webseite der Botschaft zu lesen.
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Die vom AA sagen, dass wir die Botschaft ab eine Woche immer wieder fragen müssen, wann sie wieder Anträge annehmen. Positiv ist schon die endliche update der Website. Sarkastisch nehme ich an, dass sie nicht so schnell diese Ausnahmeregelung wieder von der Website wegnehmen werden, auch wenn sie real vielleicht die Anträge annehmen  Schockiert/Erstaunt.
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