Aguinaldo schrieb am 06.06.2007 um 00:15:39:Und nun werden sich sicherlich wieder hier im Board Mitglieder finden, die dies rechtlich völlig in Ordnung finden. Denn ein Grundrecht auf Ehegattennachzug gibt es ja nicht.
ich denke nicht, das jemand diese Grundrecht anzweifelt, wohl aber, das es erst einmal nachgewiesen werden muss, und zwar vom Antragsteller
Zitat:Aber wenn ein FZF-Visum nicht erteilt wird und man dadurch eine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland nicht führen kann, wird Art. 6
GG (einige Mitglieder nennen dieses Grundrecht hier im Board ja despektierlich "Jehova") tangiert. Und dieser Grundrechtseingriff muß dann verhältnismäßig sein.
auch hier kommt es erst einmal auf den Nachweis der rechtlich einwandfrei geschlossenen Ehe an
Zitat:Ich bezweifel nun die Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechtseingriffes, wenn noch nicht einmal mehr die FZF-Visumsanträge angenommen werden. Daher würde ich schriftlich einen von mir selber formulierten FZF-Antrag entweder dem AA (wie Ulf es schon vorgeschlagen hat) oder der deutschen Botschaft in Vietnam zustellen lassen.
es steht da nirgendwo, das Anträge nicht mehr angenommen werden, sondern nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum nicht angenommen werden können. Im September geht es wieder weiter.
Zitat:Und nun werden sich hier im Board sicherlich Mitglieder melden, welche behaupten, daß dieser Antrag gemäß § 123 VwGO wegen Vorwegnahme der Hauptsache gar nicht zulässig sei.
Ausnahmsweise ist die Vorwegnahme gemäß Art. 19 Abs. 4 GG aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes aber geboten, wenn ansonsten schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, NVwZ 1997, 479). Und diesbezüglich siehe auch den Beschluß des VG Berlin v. 1.2.2002, Aktenzeichen 24 A 2.02 (einfach mal googeln).
ist alles eine Frage der Argumentation, Schaut sich die Botschaft im Rahmen der Klage den Antrag an und kann die Identität eines Antragstellers nicht einwandfrei feststellen oder die rechtlich einwandfrei geschlossene Ehe, geht da kein Richter drüber. Der Zeitfaktor ist in Ländern mit Urkundenprüfungen auch für das VG erst einmal nicht so ausschlaggebend. Geht das ganze in die Jahre, dann sieht das aber anders aus.