Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträge (Gelesen: 12.443 mal)
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #15 - 06.06.2007 um 07:10:34
 
Moin,

der Thread wird geschlossen, es ist nicht zu erwarten,
dass noch sachliche bzw. rechtlich relevante Beiträge
geschrieben werden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #16 - 06.06.2007 um 11:26:15
 
Ich bin gebeten worden, den Fred wieder zu öffnen,
damit der Fragestellerin ggf. weiter geholfen werden
kann. Nunja, ich komme der Bitte nach, bitte aber
darum, Antworten dann auf Hilfestellungen zu be-
schränken. Wir dürften uns einig sein, dass die Maß-
nahme der Botschaft - jedenfalls mit der von ihr ge-
gebenen Begründung - nicht in Ordnung ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #17 - 06.06.2007 um 11:38:30
 
Ich möchte die Antwort # 3 von Ulf noch einmal aufgreifen. - Ich denke auch, der einzig sinnvolle Rat ist, sich an das Auswärtige Amt zu wenden.

Zitat:
Wir kann ich- wie von ULF gesagt - den Antrag beim Auswärtigen Amt in Berlin stellen? Ich meine normalerweise stellt mein Mann doch den Antrag und nicht ich!?


Richtig. Und deshalb würde ich mich zunächst telefonisch oder per mail mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen und den Sachverhalt, so wie Du es hier gemacht hast, schildern sowie um Antwort auf die Fage bitten, wie Du/Ihr jetzt weiter vorgehen sollt.

Eine andere Möglichkeit, die etwas bewegen könnte, sehe ich nicht.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #18 - 06.06.2007 um 14:55:45
 
schweitzer schrieb am 06.06.2007 um 11:38:30:
Ich möchte die Antwort # 3 von Ulf noch einmal aufgreifen. - Ich denke auch, der einzig sinnvolle Rat ist, sich an das Auswärtige Amt zu wenden.


Der Petitionsausschuß möchte das vielleicht auch erfahren.
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/index.html

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #19 - 06.06.2007 um 15:07:37
 
hi Mick,
in Deutschland lebt und arbeitet auch niemand unter diesen Umständen. Man kann leider nur sagen: es ist nun mal so
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #20 - 06.06.2007 um 15:19:17
 
Aguinaldo schrieb am 06.06.2007 um 00:15:39:
Und nun werden sich sicherlich wieder hier im Board Mitglieder finden, die dies rechtlich völlig in Ordnung finden. Denn ein Grundrecht auf Ehegattennachzug gibt es ja nicht.

ich denke nicht, das jemand diese Grundrecht anzweifelt, wohl aber, das es erst einmal nachgewiesen werden muss, und zwar vom Antragsteller

Zitat:
Aber wenn ein FZF-Visum nicht erteilt wird und man dadurch eine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland nicht führen kann, wird Art. 6 GG (einige Mitglieder nennen dieses Grundrecht hier im Board ja despektierlich "Jehova") tangiert. Und dieser Grundrechtseingriff muß dann verhältnismäßig sein.

auch hier kommt es erst einmal auf den Nachweis der rechtlich einwandfrei geschlossenen Ehe an

Zitat:
Ich bezweifel nun die Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechtseingriffes, wenn noch nicht einmal mehr die FZF-Visumsanträge angenommen werden. Daher würde ich schriftlich einen von mir selber formulierten FZF-Antrag entweder dem AA (wie Ulf es schon vorgeschlagen hat) oder der deutschen Botschaft in Vietnam zustellen lassen.

es steht da nirgendwo, das Anträge nicht mehr angenommen werden, sondern nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum nicht angenommen werden können. Im September geht es wieder weiter.

Zitat:
Und nun werden sich hier im Board sicherlich Mitglieder melden, welche behaupten, daß dieser Antrag gemäß § 123 VwGO wegen Vorwegnahme der Hauptsache gar nicht zulässig sei. Ausnahmsweise ist die Vorwegnahme gemäß Art. 19 Abs. 4 GG aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes aber geboten, wenn ansonsten schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, NVwZ 1997, 479). Und diesbezüglich siehe auch den Beschluß des VG Berlin v. 1.2.2002, Aktenzeichen 24 A 2.02 (einfach mal googeln).

ist alles eine Frage der Argumentation, Schaut sich die Botschaft im Rahmen der Klage den Antrag an und kann die Identität eines Antragstellers nicht einwandfrei feststellen oder die rechtlich einwandfrei geschlossene Ehe, geht da kein Richter drüber. Der Zeitfaktor ist in Ländern mit Urkundenprüfungen auch für das VG erst einmal nicht so ausschlaggebend. Geht das ganze in die Jahre, dann sieht das aber anders aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #21 - 06.06.2007 um 15:21:48
 
Zitat:
ist alles eine Frage der Argumentation, Schaut sich die Botschaft im Rahmen der Klage den Antrag an und kann die Identität eines Antragstellers nicht einwandfrei feststellen oder die rechtlich einwandfrei geschlossene Ehe, geht da kein Richter drüber. Der Zeitfaktor ist in Ländern mit Urkundenprüfungen auch für das VG erst einmal nicht so ausschlaggebend. Geht das ganze in die Jahre, dann sieht das aber anders aus.


Wenn sich die Behörde Monate der Untätigkeit nimmt, verweigerte oder verzögerte Antragsannahme gehört jetzt mit dazu, dann wird der Richter auch das würdigen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #22 - 06.06.2007 um 15:28:51
 
ulf schrieb am 06.06.2007 um 15:21:48:
Wenn sich die Behörde Monate der Untätigkeit nimmt, verweigerte oder verzögerte Antragsannahme gehört jetzt mit dazu, dann wird der Richter auch das würdigen.

Gruß, ULF

dann müstest du halt mal klären, wie die Untätigkeit einer Behörde definiert ist, und schon sieht es anders aus. Untätigkeit kann halt erst nach der Annahme eines Antrags beginnen. Es steht auch nirgendwo, das so ein Antrag an einem bestimmten Tag angenommen werden muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #23 - 06.06.2007 um 15:29:18
 
Kommt schon Leute, dass alles hilft hnha03 nicht weiter, und nur darum sollte es hier gehen  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #24 - 06.06.2007 um 15:33:27
 
was ich aber in dem vorliegenden Fall machen würde ist folgendes:
Setze dich mit dem Zuständigen Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung des AA in Verbindung. Erkläre ihm die Situation und bitte ihn um Hilfe. Zeitgleich solltest du bei deinem StA die Urkundenprüfung anlaufen lassen und schon habt ihr einen Fuss in der Tür der Botschaft. Eine weitere Möglichkeit ist der Gang zur ALB mit der Bitte um eine Vorabzustimmung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hnha03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #25 - 06.06.2007 um 15:53:12
 
Danke für die vielen Antworten!

WIE wird das Gesetz ab Herbst verändert und WANN wird das Gesetz verändert? Wie sicher ist das?

Heute habe ich eine gute, deutsche Freundin gebeten, mit der ABH zu telefonieren. (Ich hatte einmal eine gute Erfahrung gemacht, das die ABH ansprechbarer waren, wenn eine deutsch-aussehender Person mitkam). Sie sagten, dass sie nichts machen können und wir uns an das AA wenden müssen. Naja, zumindest habe ich es über die ABH hier versucht, denn untätig sein ist schlimmer als eine negative Antwort zu bekommen.

Die Freundin und ich werden morgen das AA anrufen und es dort probieren. Ich werde dann auch gleichzeitig ein E-Mail ans AA verfassen. Doppelt hält vielleicht besser.

Es sind schon mal sehr gute Argumente und Tips für die weiteren Heranvorgehensweise, von der ihr mir da erzählt habt. Seit einem Monat habe ich mich ins Aufenthaltsgesetz eingelesen, aber die vielen anwendbaren Gesetze aus der Antwort #7 von Aguinaldo sind für mich zu schwierig um einzusteigen. Ich werde deshalb einen Anwalt arrangieren. Außerdem habe ich sowieso die Befurchtung, dass das AA und die Botschaft unter einem Hut steckt bzw. dass das AA ihre Botschaften da ins Schutz nehmen wollen. Vielleicht wird man dann mit einem Anwalt erster genommen ^^.

Hong Nhung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bommel
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #26 - 06.06.2007 um 15:53:28
 
@ hnha03:
wann soll sich das öminöse Schreiben im Aushang befunden haben? Cool
Zum Seitenanfang
  

Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #27 - 06.06.2007 um 16:02:55
 
Zitat:
1. WIE wird das Gesetz ab Herbst verändert und
2. WANN wird das Gesetz verändert?
3. Wie sicher ist das?

1. Sehr umfangreich
2. Entweder im Juli oder später
3. DASS es geändert wird, ist sehr sicher. Was, wann, wie -> kann auch noch überarbeitet werden.
(siehe Forum "Gesetzesänderungen")

Dich betrifft es wahrscheinlich insoweit, dass
a) der Ehepartner zukünftig VOR Einreise Deutschkenntnisse haben muss
b) der Lebensunterhalt nur noch "in der Regel" nicht gesichert sein muss.

zu b)
Bei zB Eingebürgerten (du?) wird in Zukunft davon ausgegangen, dass die Ehe ja auch im (alten) Heimatland führbar wäre. Wenn sie dann aber in D geführt werden soll, kann evtl verlangt werden, dass der LU des nachziehenden gesichert ist (sprich, dass die Familie keine Soz.Hilfe bekommt)
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
hnha03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #28 - 06.06.2007 um 16:12:50
 
inge schrieb am 06.06.2007 um 16:02:55:
zu b)
Bei zB Eingebürgerten (du?) wird in Zukunft davon ausgegangen, dass die Ehe ja auch im (alten) Heimatland führbar wäre. Wenn sie dann aber in D geführt werden soll, kann evtl verlangt werden, dass der LU des nachziehenden gesichert ist (sprich, dass die Familie keine Soz.Hilfe bekommt)


Das ist ja wie Deutsche Staatsbürger 2. Klasse per Gesetz.

Ginge auch Vermögensnachweise; Nachweise, dass man praktisch für viele Jahre keine Sozialhilfe bekommen kann/darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Antwort #29 - 06.06.2007 um 16:17:16
 
hnha03 schrieb am 06.06.2007 um 16:12:50:
Ginge auch Vermögensnachweise; Nachweise, dass man praktisch für viele Jahre keine Sozialhilfe bekommen kann/darf.

Es sollte reichen, wenn keine Sozialhilfe bezogen wird.
Aber das ist Zukunftsmusik, diese gehört dann ins Forum "Gesetzesänderungen".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema