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Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträge (Gelesen: 12.436 mal)
hnha03
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05.06.2007 um 11:05:52
 
Hallo Forummitglieder,

Ich habe kürzlich meine Einbürgerungsurkunde erhalten und bin ab jetzt Deutsche. Aber nichtsdestotrotz bin ich die "beliebte" Ausländerbehörde ( Leipzig ) noch nicht los. Da ich jetzt im 5 Monat Schwanger bin und möchte, dass mein Mann zur Geburtsvorbereitung + Geburt für längere Zeit in Deutschland ist.

Nun habe ich nicht nur Sorge, dass 2-3 Monate im Regelfall für die ABH hier nicht ausreichen, um ein Visum zu erteilen (Stichwort Problemstaaten etc.). Nein, heute mussten wir erfahen, dass die Deutsche Botschaften in Vietnam (sowohl in Hanoi als auch in HCM Stadt) vorläufig in diesen Sommermonaten keine Anträge auf Familiennachzug-Visa annimmt (!) wegen Überlastung. Den wirklichen Wortlaut wird mein Mann noch fotografieren. Mein Mann hat daraufhin die Botschaft angerufen, und sie sagten, es kann sein, dass diese Zustand bis September gehe.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht bzw. weiss das von deutschen Botschaften in andere Länder? Kann ich etwas dagegen tun, weil im meinen Fall - Schwangerschaft und ersten Geburt - das dringend ist?

Danke voraus für euren Rat!
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inge
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Antwort #1 - 05.06.2007 um 11:18:46
 
THEORETISCH ! könntet ihr ein Besuchs-Visum versuchen, damit dein Mann bei der Geburt dabei sein kann. Praktisch wird die Botschaft ihm wahrscheinlich nicht glauben, dass er danach zurückkehrt um ein FZF-Visum zu beantragen.

"Eilt wegen Geburt" dürfte auch schwierig werden, da grundsätzlich eine Geburt auch ohne anwesenden Ehemann/Vater möglich und das noch nicht mal ungewöhnlich ist.

Inwieweit die Verweigerung der Annahme des Antrags auf FZF-Vsium statthaft ist, vermag ich nicht zu sagen. Grundsätzlich aber auch relativ egal, da ja eh' noch Urkundenüberprüfung anstehen würde und selbst wenn man den Antrag annimmt, bleiben euch mind. 3 Monate die Hände gebunden, bevor ihr überhaupt wegen der Verzögerung was unternehmen könnt.

Deine "beliebte" ABH hat mit dem Ganzen momentan auch noch nicht wirklich viel zu tun.
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dragonmother
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Antwort #2 - 05.06.2007 um 11:54:44
 
Hi,

Inge hat Recht. Allein wegen der Geburt schicken die deinen Mann nicht nach D. Da mußt du leider allein durch. Ob das Touri Visum anerkannt wird, sehe ich auch als sehr zweifelhaft an. Zu groß ist die Gefahr für die Ämter, dass er "untertaucht". Ich an eurer Stelle würde aber das FzF - Visium schon jetzt oder so shcnell es geht stellen (denn ihr seit ja schon verheiratet, Grund für FzF besteht also, oder?). Dann seid ihr in der Schlange weit vorn und verliert keine unnötige Zeit.

Ich drück dir die Daumen für die Schwangerschaft! Es ist sau hart alleine. Mach viele Fotos vom Bauch und schicke sie ihm, um ihn so gut es geht einzubeziehen. Ich mache das auch gerade durch und habe noch nie soviel geheult wie in den letzten Monaten, obwohl er sich viel Mühe aus der Ferne gibt. Aber vielleicht bist du da anders als ich. Ich bin jedenfalls längst nicht so zäh in der Schwangerschaft, wie ich es sonst bin.

Alles Gute!
Dragonmother
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Ulf
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Antwort #3 - 05.06.2007 um 18:12:25
 
hnha03 schrieb am 05.06.2007 um 11:05:52:
Nun habe ich nicht nur Sorge, dass 2-3 Monate im Regelfall für die ABH hier nicht ausreichen, um ein Visum zu erteilen (Stichwort Problemstaaten etc.). Nein, heute mussten wir erfahen, dass die Deutsche Botschaften in Vietnam (sowohl in Hanoi als auch in HCM Stadt) vorläufig in diesen Sommermonaten keine Anträge auf Familiennachzug-Visa annimmt (!) wegen Überlastung. Den wirklichen Wortlaut wird mein Mann noch fotografieren. Mein Mann hat daraufhin die Botschaft angerufen, und sie sagten, es kann sein, dass diese Zustand bis September gehe.



Wollen die dort die erwarteten Gesetzesänderungen vorwegnehmen?

So jedenfalls geht es nicht. Visaantrag ans Auswärtige Amt nach Berlin unter Hinweis auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die bei Behördenuntätigkeit tätig wird.

Gruß, ULF
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hnha03
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Antwort #4 - 05.06.2007 um 20:50:31
 
Hier das Foto mit der "wichtigen Änderung".

Kann man rechtlich etwas tun, damit die Botschaft überhaupt den Antrag annimmt? Wir kann ich- wie von ULF gesagt - den Antrag beim Auswärtigen Amt in Berlin stellen? Ich meine normalerweise stellt mein Mann doch den Antrag und nicht ich!?

@Inge: Lehnen die Botschaften i.d.R. den Besuchsvisum ab, wenn sie wissen, das die Ehegattin in D ist? - Mehr zu unsere Daten: Mein Mann und ich sind seit über zwei Jahre verheiratet. Er hatte schon mehrmals Geschäftsvisa bekommen.

Hätte ich nur frühere das mit der Legalisierung der Personenstandsurkunden gewusst, wäre ich natürlich schon vor 2 Jahren zur Standesamt gerannt und hätte die Überprüfung veranlasst. Die Behörden hier wollen zu 99% der Fälle eine Überprüfung, d.h. nicht nur im Zweifelsfalle wie es schön im Gesetzestext steht Griesgrämig. Dabei haben wir für die Richtigkeit genug Beweise und Zeugen.

Das Besuchsvisum habe ich auch schon vorher in Erwägung gezogen, aber es gibt auch viele Probleme dabei:

(1) 90Tage/Halbjahr-Regelung - wir wollen, dass er länger da bleiben kann, ca. 6 Monate. Außerdem kommt er in paar Wochen wieder aufs Geschäftsreise nach D, dass heißt im Oktober bzw. November haben wir von den 90 Tage nur etwas mehr als 2 Monate übrig.
- Habe ich das richtig verstanden, dass Geschäftsreisen auch zu diese diese 90Tage zählen -

(2) Beantragen wir das zu früh, muss er schneller raus aus D. Beantragen wir das zu spät - könnte das Kind schon da sein. Bei Geburten weiss man das ja nie.
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Einbeck
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Antwort #5 - 05.06.2007 um 23:40:55
 
Schätze mal die Kollegen haben im Sommer größeren Personalengpass, so einfach wird so ein Aushang nicht gemacht.

Will den Aushang nicht werten.
Ob für Not- oder Eilfälle Ausnahmen vorgesehen sind mag ich nicht beurteilen.
Habe Verständnis für Kollegen und Kunden, keine ideale Situation für niemanden.

Im Sommer ist allgemein auch beim Konsulat/Botschaft Urlaubszeit, Kollegen mit Kindern machen Ferien oder Heimaturlaub in Deutschland, gleichzeitig ist unser Versetzungstermin.
In den Monaten Juni bis September werden die meisten Kollegen versetzt, wobei durchaus Lücken  entstehen, da der Nachfolger nicht immer vor dem abreisenden Vorgänger eintrifft. Die Zeit zur Einarbeitung ist nicht immer wünschenswert ausreichend.
Diese Lücken sind durchaus längerfristiger. Dieser Personalwechsel/Personaltausch kann, unterschiedlich, nach der Anzahl der zur Versetzung anstehenden Kollegen, durchaus die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Bitte Bedenken die Regelstandzeit ist je nach Dienstort 3 bis 4 Jahre, im Durchschnitt wechselt im Sommer ein Viertel des entsandten Personales.
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Mick
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Antwort #6 - 05.06.2007 um 23:45:03
 
Hi Einbeck,

wobei ich dafür nicht das geringste Verständnis entwickeln
kann. Das betrifft nicht die Kollegen, sondern die Behörde
an sich. In D. könnte sich das jedenfalls keine Behörde er-
lauben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Aguinaldo
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Antwort #7 - 06.06.2007 um 00:15:39
 
hnha03 schrieb am 05.06.2007 um 20:50:31:
Hier das Foto mit der "wichtigen Änderung".

Ich habe dies erst für einen verspäteten Aprilscherz gehalten. Da bisher aber keiner hier im Board widersprochen hat, scheint es tatsächlich der Fall zu sein, daß zur Zeit bei der deutschen Botschaft in Vietnam keine FZF-Visumsanträge angenommen werden.

Und nun werden sich sicherlich wieder hier im Board Mitglieder finden, die dies rechtlich völlig in Ordnung finden. Denn ein Grundrecht auf Ehegattennachzug gibt es ja nicht.

Aber wenn ein FZF-Visum nicht erteilt wird und man dadurch eine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland nicht führen kann, wird Art. 6 GG (einige Mitglieder nennen dieses Grundrecht hier im Board ja despektierlich "Jehova") tangiert. Und dieser Grundrechtseingriff muß dann verhältnismäßig sein.

Ich bezweifel nun die Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechtseingriffes, wenn noch nicht einmal mehr die FZF-Visumsanträge angenommen werden. Daher würde ich schriftlich einen von mir selber formulierten FZF-Antrag entweder dem AA (wie Ulf es schon vorgeschlagen hat) oder der deutschen Botschaft in Vietnam zustellen lassen.

Nachdem ich die Benachrichtigung über die Zustellung in den Händen hätte, würde ich dann sofort eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO zwecks Erteilung eines Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführung beim VG Berlin beantragen. Denn für mich ist es offensichtlich, daß die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffes nicht mehr gewahrt wird, wenn noch nicht einmal der Antrag angenommen wird und ein Abwarten der Visumserteilung durch die deutsche Botschaft in Vietnam daher nicht mehr zumutbar ist.

Und nun werden sich hier im Board sicherlich Mitglieder melden, welche behaupten, daß dieser Antrag gemäß § 123 VwGO wegen Vorwegnahme der Hauptsache gar nicht zulässig sei. Ausnahmsweise ist die Vorwegnahme gemäß Art. 19 Abs. 4 GG aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes aber geboten, wenn ansonsten schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, NVwZ 1997, 479). Und diesbezüglich siehe auch den Beschluß des VG Berlin v. 1.2.2002, Aktenzeichen 24 A 2.02 (einfach mal googeln).
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fons
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Antwort #8 - 06.06.2007 um 00:29:32
 
Aguinaldo schrieb am 06.06.2007 um 00:15:39:
Und nun werden sich sicherlich wieder hier im Board Mitglieder finden, die dies rechtlich völlig in Ordnung finden

Ne,

wer sowas rechtlich i. O. findet, der tickt nicht richtig!
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Einbeck
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Antwort #9 - 06.06.2007 um 00:35:11
 
Mick schrieb am 05.06.2007 um 23:45:03:
Hi Einbeck,

wobei ich dafür nicht das geringste Verständnis entwickeln
kann. Das betrifft nicht die Kollegen, sondern die Behörde
an sich. In D. könnte sich das jedenfalls keine Behörde er-
lauben. 


@Mick
Hatte lange überlegt, ob ich dazu Posten sollte. Sollte dir mal eine PN senden.
War wahrscheinlich falsch dazu zu Posten.
Mein Posting sollte halt kurz die Situation erklären, halt eine allgemeine Erläuterung zum besseren Verständnis.

Ich gehe mal davon aus, das sich hier eine Lösung finden wird und der Aushang bald wieder abgehängt wird, dies im Interesse aller Beteiligten. (Vielleicht schneller als man denkt)

Bitte habt Verständnis wenn ich nicht weiter im Detail  äußern oder weiteres zu diesen Thema schreiben will. Eine Angelegenheit für fingerspitzengefühl.
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thom
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Antwort #10 - 06.06.2007 um 00:46:07
 
Selbst wenn es Engpässe gäbe, begründet das doch doch niemals das völlige Aussetzen eines kompletten Aufgabenbereichs
Genauso gut könnte man alle Geschäftreisen sperren, die Konsuladienste für Deutsche in Vn einstellen oder einfach mal ganz zu machen - iss schließlich Urlaubs-, Umzugs- und Versetzungszeit.

Wüsste auch gerne, seit wann kurzfristige Reisen schon monatelang vorher bekannt sind und plötzlich in Vn massenhaft auftreten sollten - weiß doch jeder, dass die normalerweise sowieso abgelehnt werden - und warum dann nicht in diesem Bereich die Verzögerungen eintreten sollen.

Offenbar befürchtet die Botschaft auch keinen Riesenstau an FZF-Verfahren im Herbst, sondern in Erwartung der neuen gesetzlichen Regelungen eher Leerlauf, weil nur wenige die Bedingungen erfüllen.

Diese systematische Untätigkeit der Behörde dürfte also neben dem Eigennutz der Mitarbeiter durch einen sehr schweren Gesetzesverstoß begründet sein, wenn die Antragsteller monatelang ihres Rechts der Antragstellung (es geht nicht um lange Bearbeitungszeiten) beraubt werden, und zwar genau solange, bis sich die Gesetze für sie nachteilig und für viele einschneidend verändert haben.
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« Zuletzt geändert: 06.06.2007 um 00:59:15 von thom »  
 
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si si


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Antwort #11 - 06.06.2007 um 00:48:50
 
man wird den Zettel abhängen, Anträge annehmen aber nicht bearbeiten ... hier wird man dann Leuten die in Dk heiraten weiter erzählen sie sollen doch den "normalen" Weg gehen ...

traurig und einem G8-Staat absolut unwürdig

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Antwort #12 - 06.06.2007 um 00:59:51
 
thom schrieb am 06.06.2007 um 00:46:07:
Diese systematische Untätigkeit der Behörde dürfte also neben dem Eigennutz der Mitarbeiter durch einen sehr schweren Gesetzesverstoß begründet sein


Hä?!

Oder eher.. dürfte einen Gesetzesverstoß sein/verursachen?!

Musste erklären.

Drückst dich da ned so klar aus?!
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Antwort #13 - 06.06.2007 um 01:04:03
 
canaritas schrieb am 06.06.2007 um 00:48:50:
man wird den Zettel abhängen, Anträge annehmen aber nicht bearbeiten ... hier wird man dann Leuten die in Dk heiraten weiter erzählen sie sollen doch den "normalen" Weg gehen ...

traurig und einem G8-Staat absolut unwürdig   


Will eine Hoffnung nicht aufgeben das sich hier eine bessere Lösung finden wird.
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thom
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Antwort #14 - 06.06.2007 um 01:22:37
 
fons schrieb am 06.06.2007 um 00:59:51:
Hä?!  

wenns denn kein Aprilscherz ist (mir fehlt im Foto der vn. Text)...
gibts nach meinen Überlegungen nur eine Erklärung für diese Aktion:
die Botschaft möchte gegen die Gesetzeslage, den Gesetzgeber, das AA und die Rechte der Betroffenen wissentlich und systematisch verstoßen. Das hat eine völlig andere Qualität als bloße Untätigkeit.

canaritas schrieb am 06.06.2007 um 00:48:50:
man wird den Zettel abhängen, Anträge annehmen aber nicht bearbeiten ...
Wohl fast richtig, aber dann bleibt die Beantragung nach jetzigem Recht erhalten.
thom

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