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Verweigerung des dt. Visums eines Nigerianers, der in Russland lebt. (Gelesen: 2.273 mal)
fremantle
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04.06.2007 um 18:44:06
 
Meinem Petersburger Bekannten, der Nigerianer ist, aber seit 5 Jahren in Sankt Petersburg studiert, ist das Visum versagt worden.
Ich hatte ihn mit Hilfe der VE meines Vaters und eines langen Schreibens, woher wir uns schon ein paar Jahre kennen, ihn eingeladen. Ich habe über 2 Jahre verteilt etwa 11 Monate dort verbracht und dies in der Begründung angegeben.
Er macht im Juli den Masterabschluß an der Uni in Piter. Vor einem Jahr ist er von einem Prof. der Uni München eingeladen worden, in München das Masterstudium aufzunehmen (damals stand er kurz vor dem Abschluß des Bachelors). Das hatte damals nicht geklappt. Nun wurde er wieder eingeladen, ab Okt. in M ein postgrad. Masterstudium zu absolvieren.
Da er mit seiner Studienarbeit fast fertig ist, aber die Verteidigung im Juli ist, wollte er eine Woche Anfang Mai nach Dtl. kommen und sich schon mal München ansehen.
Ihm wurde dieses Visum vom Konsulat SPB versagt, weil an der Rückkehrwilligkeit gezweifelt wurde. Der zeitnahe erfolgreiche Studienabschluss reichte offensichtlich nicht. Möglicherweise lag es auch an den fehlenden Flugtickets, da er die erst kaufen wollte, nachdem er das Visum hat. Er ist ein sehr sparsamer, zielstrebiger Bursche, der im Falle eines Visumsveragens nicht das Geld herausgeschmissen haben wollte, sondern es dann lieber für das hoffentliche Studium ab Herbst hat. Dass aber die Tickets die Rückkehrwilligkeit belegen, hat er offensichtlich nicht beachtet. Der Stempel, der ihm als Andenken im Pass hinterlassen wurde gibt Buchstaben A - D und Zahlen 1 - 3 an. ich vermute, dass die Buchstaben den 3 Visatypen entsprechen, die Zahlen möglicherweise den Ablehnungsgrund. Angekreuzt ist 1 C.
Kennt jemand ähnliche Fälle? - Was ist dann passiert? - Was bedeutet dier Code im Stempel? - Welche Einträge in Datenbanken muss man befürchten? - In welcher Form hätte man Einspruch erheben können? - Wie sehen nach der Visumsversagung die Chancen aus, im Sept/Okt zum Studium kommen zu dürfen, wenn ein Studienplatz bestätigt wurde (abgesehen von den typischen Umständen des Sperrkontos und trallala, nur bezogen auf die bereits erfolgte Versagung)?
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inge
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Antwort #1 - 04.06.2007 um 19:11:22
 
Zitat:
Was bedeutet dier Code im Stempel?

Passinhaber hat Antrag auf Schengen-Visum Typ "C1" gestellt.
http://www.aufenthaltstitel.de/anwendungshinweise.htm
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maki
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Antwort #2 - 04.06.2007 um 19:18:08
 
Der Stempel besagt, das der Passinhaber schon ein Visum beantragt hat, damit soll vermieden werden, das gleichzeitig mehrere Visas bei Botschaften anderer Schengenländer beantragt werden.

Probleme für die Zukunft sehe ich keine, auch nicht weil sein Besuchsvisum (?) abgelehnt wurde, da für ein Studienvisum andere Vorraussetzungen gelten als für ein Besuchsvisum(?) und bei jedem Antrag die Vorraussetzungen erneut geprüft werden.

Allerdings wäre das Rückflugticket wirklich gut gewesen Zwinkernd

Wenn es ein Besuchsvisum war(?!) und kein Touristenvisum, hat er die Möglichkeit zu Remonstrieren, d.h. er bekommt die Gelegenheit für eine Gegendarstellung, dass es dann klappt ist allerdings nicht garantiert.

Gruß,

maki
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Ulf
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Antwort #3 - 04.06.2007 um 20:01:14
 
maki schrieb am 04.06.2007 um 19:18:08:
Allerdings wäre das Rückflugticket wirklich gut gewesen Zwinkernd


Das ist schwer einzusehen, daß man hunderte von Euro auf Visaerteilung setzen soll. Bezahlbare Tickets sind im Zweifel bei Visanichterteilung kaum erstattbar.

Oder man kaufe ein flexibles und erstattbares Flugticket, nur um Eindruck zu schinden, und tausche es bei Visaerteilung gegen ein bezahlbares um. Den Abschnitt bitte streichen, falls ein Mod hier Unziemliches sieht.

Ist das im Sinne der Visabehörden?

Gruß, ULF
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maki
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laie!


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Antwort #4 - 04.06.2007 um 20:07:05
 
ulf schrieb am 04.06.2007 um 20:01:14:
Ist das im Sinne der Visabehörden? 

Das weiss ich nicht, ansonsten kann ich dir nur zustimmen Zwinkernd

Gruß,

maki
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fremantle
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Antwort #5 - 04.06.2007 um 21:05:11
 
[quote author=inge]
Passinhaber hat Antrag auf Schengen-Visum Typ "C1" gestellt. [/quote]

Super, danke für den informativen Link. Dann ist es ja in etwa so, wie erwartet.

[quote author=maki]Probleme für die Zukunft sehe ich keine, auch nicht weil sein Besuchsvisum (?) abgelehnt wurde, (...)

Allerdings wäre das Rückflugticket wirklich gut gewesen.

Wenn es ein Besuchsvisum war(?!) und kein Touristenvisum, hat er die Möglichkeit zu Remonstrieren, d.h. er bekommt die Gelegenheit für eine Gegendarstellung, dass es dann klappt ist allerdings nicht garantiert. [/quote]

Ich versteh nicht wo der Unterschied im Schengenraum ist. Es gibt meiner Meinung nach neben den beiden Transitvisatypen ein Kurzzeitvisa und ein Langzeitvisa. Das deckt sich auch mit der ersten Antwort Inges. Das Visum wurde zum Zweck des Besuchs gestellt, deshalb war ja auch die informelle Einladung und die VE dabei.

Ich sehe es auch so, dass ein Rückflugticket förderlich gewesen wäre. Meine Freundin hat auch immer die Tickets mit eingereicht. Aber er hat es nun nicht gemacht, weil er nicht eingesehen hat, auf Risiko 200 EUR zu bezahlen (h&z), die ihm im Verweigerungsfall niemand ersetzt. Das kann man ihm auch nciht verdenken. Welcher Student hat diese denn in Russland übrig? Insofern empfinde ich die Praxis der Botschaft, darauf zu schauen, als unfair.

kann man nach 5 Wochen noch remonstrieren? Was würde es ihm bringen? Meint ihr, er würde damit den (nicht vorhandenen) Wohlwollend er Botschaft bei der beantragung des Visums fürs Studium verspielen? Er könnte jetzt eh nicht mehr kommen, da er sich auf die Verteidigung vorbereitet, und dann ab Sept. plant hier zu sein. Da wird er sich 2 Monate vorher dann doch das Geld sparen.
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fremantle
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Antwort #6 - 04.06.2007 um 21:06:27
 
Nebenbei: Wie funktionieren die quotes hier?
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.06.2007 um 21:21:10
 
fremantle schrieb am 04.06.2007 um 21:06:27:
Nebenbei: Wie funktionieren die quotes hier?

1 direkt via paar-tags
z.B.:[quote_][_/quote] (_ muss weg bei taging)
2 via "Zitat einfügen" im Toolbar
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Zeppelin
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Antwort #8 - 04.06.2007 um 22:31:49
 
Hi fremantle.

und vor allem auch hi @ Experten hier:

leider war zu dem Sachverhalt eein eher spkulativ gehaltener Diskurs unter Laien entstanden, in den ich maich auch eingmischt hatte und dabei die Meinung vertrete, dass weder die Ablehnung des Besuchsvisums für den betroffenen Nigerianer noch eine Remonstration zur Klärung der Ablehnungsgründe schädlich für ein neuerliches Visaantragsverfahren zum Zweck des Studiums sein dürften.

Die Remonstration habe ich fremantle (bzw. seinem nigerianichen Bekannten) in dem anderen Forum empfohlen um wenigstens die genauen Gründe der Versagung des Besuchsvisums aufzuklären.

Es gab daraufhin einen Einwand, dass ein noch anhängiges Remo-Verfahren zur Nichtbearbeitung oder Verzögerung bei einen weiteren Antrag für ein Stundentenvisum führen könnte und der Nigerianer deshalb besser von einer Remo absehen sollte.

Letzteres wollte ich aber so nicht bestätigen, da die beiden Visaanträge IMHO zwei verschiedene Vorgänge sind, die wohl kaum miteinander verbunden werden dürften.

Ferner ist die bei der Ablehnung des Antrages auf ein Besuchsvisum vermutlich unterstllte mangelde Rückkehbereitschaft bereits dadurch widerlegt, das der Nigerianer lieber darauf verzichtet hat, doch noch sein Besuchsvisum zu bekommen, um den Zeitplan zur Erfüllung der nötigen Zugangsvoraussetzungen für ein AUfbau-/PG-Studium in D erfüllen zu können.

Was also mein Ihr dazu, wenn ich sag(t)e, dass der abgelehnte Antrag auf ein Besuchsvisum nicht schädlich für den späteren Antrag auf ein Studivisum sein dürfte, sofern natürlich alle Rahmenbedingungen erfüllt werden?

Über AW'en wäre ich sehr erfreut.

Grüße,
Zeppelin

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janetm
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Antwort #9 - 05.06.2007 um 14:13:56
 
maki schrieb am 04.06.2007 um 19:18:08:
...
Allerdings wäre das Rückflugticket wirklich gut gewesen Zwinkernd
...
maki


Meines Erachtens müssen auch keine Tickets vorliegen, sondern meine Frau hat ihre Visa immer mit buchungstätigungen beantragt, die auch storniert werden können.
Dies hat zumindest bei uns immer wunderbar funktioniert, so dass wir die Tickets dann nach Erhalt bezahlt haben.

aloha
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maki
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Antwort #10 - 05.06.2007 um 14:21:57
 
janetm schrieb am 05.06.2007 um 14:13:56:
Meines Erachtens müssen auch keine Tickets vorliegen, sondern meine Frau hat ihre Visa immer mit buchungstätigungen beantragt, die auch storniert werden können. 

Mag sein, dass bei einer FZF (Daueraufhalt zweck ehel. Lebensgemeinschaft mit Deutschem) das reichen würde, ob es aber reicht für ein Besuchsvisum (Kurzaufenthalt)?

Vielleicht möchte sich der eine oder andere Experte die fürs AA arbeiten nochmals dazu äussern.
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fremantle
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Antwort #11 - 05.06.2007 um 14:25:06
 
Tickes die storniert oder geändert werden können sind gleich doppelt so teuer und kommen bei Germanwings und easyjet nicht in Betracht, die aber wiederum die preisoptimale Verbindung nach Petersburg sind.
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