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laenger als 6 mon. im Ausland (Gelesen: 2.101 mal)
wb2381
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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02.06.2007 um 04:54:45
 
Hi Leute, ich bin ganz neu hier.
Ich hab folgende Problem und brauche Hilfe und Rat.
- Ich lebe ueber 13 Jahren in D und besitzt AE fuer unbefristet.
- Wohnhaft bei meine Eltern, Vater = deutsch, mutter (auslaendisch)
- Habe Jobangebot von meine Heimatland, deutsche Unternehmen (Siemens)
- localen Arbeitsvertrag
- Job/Projekt laeuft bis Anfang 2009

Werde ich mein AE verlieren ?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 02.06.2007 um 06:25:12
 
Wenn Dein Vater D-Staatsangehöriger bist dann bist Du es doch normalerweise auch ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.06.2007 um 08:25:41
 
wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 04:54:45:
Habe Jobangebot von meine Heimatland, deutsche Unternehmen (Siemens) 


Klingt eher, als wäre es nicht ihr leiblicher Vater.

Dann geht das mit dem längeren Aufenthalt außerhalb Deutschlands nur mit Genehmigung der ABH. Eine mögliche Einbürgerung geht ja auch nicht so schnell, um das Problem so zu lösen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.06.2007 um 08:42:32
 
wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 04:54:45:
- Ich lebe ueber 13 Jahren in D und besitzt AE fuer unbefristet.


Hallo,

also besitzt Du aktuell eine Niederlassungserlaubnis Zwinkernd

wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 04:54:45:
Werde ich mein AE verlieren ?


Die NE geht verloren siehe § 51 Abs. 1 Ziffern 6 und 7 AufenthG wenn nicht vorher eine Bestätigung der ABH über den Fortbestand des Aufenthaltsrechts vorliegt.

Diese ist theoretisch möglich ( siehe § 51 Abs. 4), aber es besteht darauf kein Anspruch.

Saxonicus schrieb am 02.06.2007 um 06:25:12:
Wenn Dein Vater D-Staatsangehöriger bist dann bist Du es doch normalerweise auch ?


Why not??

Es soll Stiefkinder geben die nennen den Stiefvater mittlerweile Vater, oder der leibliche Vater wurde eingebürgert und das Kind nicht miteingebürgert...

Eigentlich irrelevant die Frage, wenn er selbst bereits sagt dass er Thai. sei...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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wb2381
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Thailaendisch
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Antwort #4 - 02.06.2007 um 11:04:51
 
Danke fuer schnelle Antwort.
Ja er ist Stievater.
Ich werde mal mit ABH mal nachfragen.
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wb2381
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Thailaendisch
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Antwort #5 - 02.06.2007 um 11:12:54
 
Welche Unterlagen brauch ich um die Frist zu verlaengern ?
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maki
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Antwort #6 - 02.06.2007 um 11:32:27
 
Wichtig wäre das Jobangebot aus Thailand, wenn es sich um einen zeitlich befristeten Vertrag handelt, kann es helfen darzulegen das du wieder nach D kommst und damit dein Auslandsaufenthalt nicht auf Dauer ist.
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wb2381
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.06.2007 um 12:32:14
 
Und fuer wie lang koennen ABH genehmigen ?
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maki
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Antwort #8 - 02.06.2007 um 12:51:52
 
wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 12:32:14:
Und fuer wie lang koennen ABH genehmigen ?

Konkret kann dir das nur deine ABH sagen Zwinkernd

Allerdings hört man immer wieder, das es eine Fristverlängerung für max. 1 Jahr ausgestellt wird, danach werden die Vorraussetzungen für eine weitere Fristverlängerung geprüft.
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