sorry dass ich mich erst hier melde,aber nach der ersten 2 antworten sah es hier mega schwarz aus,vielleicht ist es auch schwarz,aber ich musste ja mal ne "legale"(worauf die herschaften hier sehr achten-dazu schliesse ich mich auch ein).aso es steht in meinem VIsum Wörtlich: "...Aufnethaltserlaubnis zum Studium im Studiengang XX. Die Ausübug einer Beschäftigung,die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf sowei studentischer Nebentätigkeiten ist gestattet.Sonstige Erwebtätigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörhre gestattet. Erlischt mit Beendigung oder Abbruch des Studiums " zitat ende.
(mir fällt geade ein,was meinen sie mit erlischt mit beendigung oder abbruch des studiums?!! meinen sie nicht etwa
die Beschäftigung??
so spass bei seite.
ich hab ja auch eine paar Fragen die mich auch beschäftigen: was wäre der Fall z.B ,wenn aus Gesundheitlichen Gründen nicht rechtzeitig sein Studiensgebühren bezahlen konnte???? oder jdn der wegen Schulden in U-haft musste???? ich meine egal was für ne blöde situation,wodurch abbruch des studiums entstanden?? ist es Fair so einfach die
AE eines Menschen (egal woher er/sie kommt so ungültig zu klären,ohne zu wiessen warum,weshalb,wie... ????
ich hab letzte Woche mehrere Anwälte angerufen(hotline Nr.) und die meinung waren zum grössten teil unterschidliech...aber bis zu einem Punkt!! Heiraten . manche meinten in Dänemark,und manche meinten in Deutschlan bevor es auffällt!!
ich bin erst heute vom Standesamt gekommen,und meine verlobte und ich haben danach gefragt was für Papiere brächten um zu heiraten.. die beamtin hat mein Pass daten angegeben und geguckt nach meinem Visum (und hat gesagt : gültig bis 15.09.08),nach meiner Meldebescheinigung(alles im grünen bereich)....etc ich musste weder mein Studentenausweis virlegen,noch muss ich später bei Eheschliessenantrag mein Studiumbescheinigung mitbringen!!!!
noch einen Punkt ,als ich mich hier zum erstenmal bei ABE gemeldet habe ,musste ich keine erklärung unterschreiben dass Falls etwas passiert (z.B Studium abbruches) bin ich verpflichtet es der
ABH mitzuteilen!!!
ich hab gestern wieder mit EXimmatrikulationsbüro der UNI telefoniert ,und die meinen ,ich hätte Recht Anspruch gegen dieser EXimmatrikulation zu nehmen.das muss ich allerdings schriftlich machen und dann werden meinen FAll noch mal bearbeiten müssen.am Ende stehts ja immer nicht fest ob das für dies aktuele SommerSeester klappt oder nicht.und was betrifft Win.Sem. ,ich kann ja mich dafür jetzt schon melden.
ich hoffe dass ich eure offene Fragen beantworten konnte.. ich bin jetzt gespannt wie diese Diskussion weiter geht..!!
FAlls fragen noch offen ,ich antworte die gerne.