Hallo alle zusammen,
Lt. Artikel 21
http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html#titel1 Zitat:(1) Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich auf Grund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen. (Artikel 5 aufgehoben durch Artikel 39 Grenzkodex.)
(2) Das gleiche gilt für Drittausländer, die Inhaber eines von einer der Vertragsparteien ausgestellten vorläufigen Aufenthaltstitels und eines von dieser Vertragspartei ausgestellten Reisedokuments sind.
(3) Die Vertragsparteien übermitteln dem Exekutivausschuß die Liste der Dokumente, die sie als Aufenthaltserlaubnis oder vorläufigen Aufenthaltstitel und als Reisedokument im Sinne dieses Artikels ausstellen.
Lt. 52006XC1013(12),
List of residence permits referred to in Article 2(15) of Regulation (EC) No 562/2006 of the European Parliament and of the Council of 15 March 2006 establishing a Community Code on the rules governing the movement of persons across borders (Schengen Borders Code) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:247:0001:01:EN:H...und lt. 52005XG1222(01)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):EN:H...ANNEX 4
List of documents entitling holders to entry without a visa Zitat: Fiktionsbescheinigung (interim certification)
in which the third box on page 3 ("the residence permit remains in effect (§ paragraph 81(4) AufenthG)" is ticked. Entry is possible only in conjunction with an expired residence permit or visa
Die Inhaber von Niederlassungserlaubnis oder z.B. einer schon abgelaufenen Aufenthalterlaubnis mit einer Fiktionsbescheinigung, wo der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Absatz 4 AufenthG) angehakt wurde, dürften im 2006 ohne ein Visum zu beantragen, z.B. nach Kanarische Inslen einen eine Woche lang Ausflug machen:-), wenn der Reisepass noch gültig ist.
Die Frage ist, ob die "Regeln" insbesondere für abgelaufene
AE und-Fiktionsbescheinigung-Inhaber(der Aufenthaltstitel als fortbestehend ), deren Reisepass bis mitte August 2007 gültig ist, zutreffend für 2007 sind, wenn den Ausflug in Juni 2007 geplant ist.
Sind die 52005XG1222(01) ,52006XC1013(12) bindend für alle Schengen-Staaten?
Könnte man die Gesetze/andere Dokumente in einem Staat (z.B Spanien) in Kraft setzen, die wiederum nicht erlauben, mit einer Fiktionsbescheinigung(der Aufenthaltstitel als fortbestehend ) (1 Woche lang) OHNE einem Visum einzureisen?
HerzlichstenDank für eure Antworten;-)