Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Fiktionsbescheinigung(§ 81,4)AufenthG). Schengen-Staaten (Gelesen: 8.334 mal)
Thorsten
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 256

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung(§ 81,4)AufenthG). Schengen-Staaten
Antwort #15 - 03.06.2007 um 09:33:40
 
maki schrieb am 03.06.2007 um 01:05:04:
Ich kann mich da Inge nur anschliessen.

Für sie besteht Visumspflicht , allerdings gilt die FB(§81 4)/AE/NE als Schengentitel, d.h. ein expliziter Antrag muss nicht gestellt werden, daraus würde ich nicht den Umkehrschluss ziehen dass sie auch keinen Pass mit ausreichender(?) Gültigkeit braucht.

Gruß,

maki



Wer ist "sie"???? Für wem denn eine Visumpflicht besteht? Es wurde doch schon mehrmals bedont, dass für die Ausländer, die eine Aufenthaltstitel haben, keine Visumpflicht besteht. Die FB mit angehaktem 3. Punkt mit abgelaufenen AE gehört zu den Aufenthaltstitel, die visumfreie Einreise in Schengen-Staaten erlauben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thorsten
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 256

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung(§ 81,4)AufenthG). Schengen-Staaten
Antwort #16 - 03.06.2007 um 09:48:13
 
inge schrieb am 03.06.2007 um 00:07:55:
Das beantwortet das Land, in das man einreisen will.
ZB könnte ein Land auf eine gewisse Mindestgültigkeit des Passes bestehen. Ein Land so, ein Land so und ein drittes anders ...

Kannst du für ein bestimmtes Land (Deustchland etc) die Rechtsgrundlage dafür nennen, dass so was "gewisse Mindestgültigkeit des Passes " für die Besitzer eines Aufenthaltstitels gibt Zwinkernd) ?

P.S in einem der u.g. Dokumente wird es eine bindende Art des Dokumentes erwäht.
Weißt du, ob wenn ein Dokument A für alle Schengen-Staaten bindend ist, werden alle Dokumente B, C, D,...,Z, die als die Rechtsgrundlage auf das Dokument A verweisen, auch für alle "Schengen-Staaten" bindend sind?

Zitat:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/Notice.do?val=419613:cs&lang=de&list=419613:cs,...
Form:
Sonstige Rechtsakte
Rechtsgrundlage:
42000A0922(02) -A03

42000A0922(02)

Schengen-Besitzstand - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

===
52006XC1013(12)
#  Form:
Mitteilung
Rechtsgrundlage:
32006R0562 -A02P15
32006R0562

Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thorsten
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 256

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung(§ 81,4)AufenthG). Schengen-Staaten
Antwort #17 - 03.06.2007 um 10:42:51
 
Zitat:
Rechtsgrundlage:
32006R0562 -A02P15
32006R0562

Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

=>
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/Notice.do?val=425157:cs&lang=de&list=425157:cs,...
Zitat:
Artikel 40

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 13. Oktober 2006 in Kraft. Artikel 34 tritt jedoch am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Geschehen zu Straßburg am 15. März 2006.

Im Namen des Europäischen Parlaments


+
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/droit_communautaire/droit_communautaire.htm#...

Zitat:
    *

     1.3.2 Verordnung

Die Verordnung wird vom Rat gemeinsam mit dem Parlament oder von der Kommission allein angenommen. Sie hat allgemeine Geltung und ist in allen ihren Teilen verbindlich. Im Gegensatz zu den Richtlinien, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, und den Entscheidungen, die ganz bestimmte Adressaten haben, gilt die Verordnung für alle.

Sie gilt unmittelbar, d. h., sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thorsten
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 256

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung(§ 81,4)AufenthG). Schengen-Staaten
Antwort #18 - 04.06.2007 um 10:06:15
 
Heute hat man die spanische Konsulat angerufen. Die Antwort lautete:
1. "Ich kenne keine Fiktionsbescheinigung"
2. Der "wohnhafte" in D Ausländer muss über eine gültige AT (AE) verfügen.
3. Es gibt keine Reisepass-"3-Monate"-Regelung für solche Ausländer. Der Ausländer muss bis zum Ende der Reisepass-Gültigkeit zurück nach D kehren. (Z.B wenn Reisepass bis mitte August gültig, dann sollte am 14. August zürück nach D fliegen)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema