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Einreise trotz Haft möglich? (Gelesen: 2.446 mal)
schnucki
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23.05.2007 um 09:14:29
 
Eine Frage an die Experten,die eine gute Bekannte von mir betrifft.

Visum für FZF wurde abgelehnt.
Klage in Berlin wurde eingereicht.
Jetzt haben sie Termin in Berlin bekommen.
Problem...ihr Mann ist seit August 06 in Haft wegen einer Schlägerei und muss dort in seinem Heimatland Ä'gypten  bis August 07 bleiben.

Der Anwalt weiss nichts von der Sache,ihr Mann möchte das nicht ,weil er denkt in Berlin erfährt das niemand das er im Gafängnis ist.

Frage:
Ist es wirklich somdas Berlin nichts von seiner Gefängnisstrafe weiss?
Wie ist das mit dem Zentralcomputer?
Er meint die wären nicht mit Deitschland verbunden?

Welche Chancen hat er?

Hat jemande erfahrung was diese Sache betrifft?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.05.2007 um 09:21:06
 
schnucki schrieb am 23.05.2007 um 09:14:29:
Ist es wirklich somdas Berlin nichts von seiner Gefängnisstrafe weiss? 


nee, erfahren wir in D nicht


schnucki schrieb am 23.05.2007 um 09:14:29:
Wie ist das mit dem Zentralcomputer?
Er meint die wären nicht mit Deitschland verbunden? 


Zentralcomputer ?
Eine weltweite Verbindung gibt es nicht in diesem Fall. Anders bei Suche eines
Straffälligen (Stichwort Interpol )

schnucki schrieb am 23.05.2007 um 09:14:29:
Welche Chancen hat er? 


In Bezug auf was ?


DC
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ronny
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Antwort #2 - 23.05.2007 um 09:21:33
 
Hi,

schnucki schrieb am 23.05.2007 um 09:14:29:
Ist es wirklich somdas Berlin nichts von seiner Gefängnisstrafe weiss?
Wie ist das mit dem Zentralcomputer?
Er meint die wären nicht mit Deitschland verbunden?  


Das kann schon sein, weil es sicher noch keine Vernetzung gibt..

schnucki schrieb am 23.05.2007 um 09:14:29:
Der Anwalt weiss nichts von der Sache,ihr Mann möchte das nicht ,weil er denkt in Berlin erfährt das niemand das er im Gafängnis ist.  


Bei der Auffassung soll er ruhig bleiben wenn er nicht nach Deutschland will (hoffe die Ironie kam rüber).

Im übrigen stellt eine vorsätzliche Straftat die im Ausland begangen wurde ggf. wieder einen Ausweisungsgrund dar, die Verurteilung wäre auch im Visumantrag nachträglich anzugeben, spätestens bei einer AE-Beantragung käme es eh raus.



Grüße
Ronny Zwinkernd
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inge
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Antwort #3 - 23.05.2007 um 09:27:56
 
Zitat:
dem Zentralcomputer

Welchen meinst du? "Collosus"?
http://de.wikipedia.org/wiki/Colossus

Es gibt keinen weltweisten "Zentralcomputer" ...

Grundsätzlich werden Vorstrafen beim Visum abgefragt und sind dann auch wahrheitsgemäß anzugeben. Eine "einfache" Möglichkeit das Vorstrafenregister eines Ausländers im Ausland einzusehen gibt es joedoch nicht. Da gibt es sicherlich diverse Abkommen die solche Anfragen regeln, aber das dürfte für den vorliegenden SV unerheblich sein.

Zitat:
Der Anwalt weiss nichts von der Sache

Der eigene Anwalt sollte solche "Nebensächlichkeiten" schon wissen ...

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ronny
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Antwort #4 - 23.05.2007 um 09:43:47
 
inge schrieb am 23.05.2007 um 09:27:56:
Der eigene Anwalt sollte solche "Nebensächlichkeiten" schon wissen ... 


Schon allein aus dem Grunde, die Abwesenheit bei einer mündlichen Anhörung gerichtsbekannt machen zu können, sonst würde das schnell als Desinteresse ausgelegt werden können, deswegen meine ironische Bemerkung:

ronny schrieb am 23.05.2007 um 09:21:33:
Bei der Auffassung soll er ruhig bleiben wenn er nicht nach Deutschland will (hoffe die Ironie kam rüber). 


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 23.05.2007 um 09:50:14
 
Danke für die Antworten!

Bei dem Termin in Berlin braucht er ja nicht anwesend zu sein.

Bei der Frage welche Chancen er hat,ging es darum ob das Visum wohl erteilt wird wegen der Strafe.........
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inge
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Antwort #6 - 23.05.2007 um 10:27:03
 
Zitat:
Bei der Frage welche Chancen er hat

Wobei ja grundsätzlich schon mal zu klären ist ...
- welche Nationalität die "Bekannte" hat
- aus welchen Grund das FZF-Visum abgelehnt wurde
- ob der Ehemann eine "Vorgeschichte" in D oder der EU hat
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Antwort #7 - 23.05.2007 um 10:35:28
 
Wird bei einem FZF Visa eigentlich nach Vorstrafen etc. gefragt?

Wenn ja, muss die Strafe mitangegegeben werden, sonst erfüllt er schon Regelausweisungsgründe, noch bevor er eingereist ist Zwinkernd

Zitat:
§ 55 Ermessensausweisung

...

(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er

1. in Verfahren nach diesem Gesetz oder zur Erlangung eines einheitlichen Sichtvermerkes nach Maßgabe des Schengener Durchführungsübereinkommens falsche oder unvollständige Angaben zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden im In- und Ausland mitgewirkt hat, wobei die Ausweisung auf dieser Grundlage nur zulässig ist, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,

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Antwort #8 - 23.05.2007 um 12:11:51
 
Vielen Dank für die Antworten
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