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Bescheinigung am Integrationskurs (Gelesen: 8.090 mal)
oasis
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22.05.2007 um 18:09:53
 
Hallo alle zusammen,

ich bin seit 7 Jahren in Deutschland, für die Verkürzung der Einbürgerungsfrist bräuchte ich eine Bescheinigung gemäß §43.

Ich kann folgende Bescheinigung nachweisen:

1. Bescheinigung am Orientierungskurs gemäß §14 abs 4 IntV
2. Zeugnis über DSF Sprachprüfung
3. Master Diplom (TU).

Der Leiter vom Kursträger hat keine Ahnung, und BAMF sagt mir, muss ich an Kursträger fragen.

Wie kann ich die Bescheinigung bekommen, hat jmd. Erfahrung?

Vielen Dank im voraus
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Ralf
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Antwort #1 - 22.05.2007 um 19:07:00
 
Diese Frage ist hier schon öfter gestellt und beantwortet worden, z.B. hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1179345077

Tipp: Das Board hat eine Suchfunktion!
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oasis
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Antwort #2 - 22.05.2007 um 19:41:26
 
Dank Ralf, leider habe ich keine Lösung gefunden, was ich machen soll. Da meiner Kursträger keine Erfahrung hat, und die Frau von BAMF mir auch nicht weiter helfen kann.

Ich denke ich soll meine Unterlagen direket an BAMF schicken, ich habe keine Adresse gefunden (bin in BW),

veilleicht hat jmd. eine detaillierte Erklärung!

Vielen Dank im voraus.
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schweitzer
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Antwort #3 - 22.05.2007 um 20:52:08
 
Die entscheidende Frage ist m.E. , ob die von Dir absolvierte Sprachprüfung dem Sprachstand "Deutsch B1" entspricht. Dies müsste von einer entsprechend befugten Stelle bestätigt werden. Ob das in Form einer Bescheinigung nach § 43 AufenthG geschehen kann --- - ich bin da nicht sicher, denn an einem Integrationskurs im eigentlichen Sinn hast Du ja offenbar nicht teilgenommen.

Einen "Königsweg" habe ich nicht aber ich würde zu folgenden drei Schritten raten:

Sprich zunächst mit Deiner EBH - möglicherweise ist Dein Fall dort nicht der erste dieser Art - außerdem sollte Dir dort Auskunft gegeben werden können, ob wirklich nur eine Bescheinigung nach § 43 AufenthG oder auch etwas entsprechendes, das den Sprachstand "Deutsch B1" bestätigt + bestätigter Teilnahme am Orientierungskurs, ausreicht.

Geh Deinem Kursträger noch einmal "auf die Nerven". Sollte eine Bestätigung des Sprachstandes "Deutsch B1" ausreichen, erkundige Dich, ob das durch diesen Träger bestätigt werden kann - ansonsten wende Dich an die Stelle, wo Du seinerzeit die Prüfung absolviert hast.

Sollte das alles nicht funktionieren, bliebe die Variante BAMF - hier ein link mit Adressen in BW - vielleicht nützt es auch, eine der Telefonnummern für weitere Infos zu nutzen:

http://www.bamf.de/cln_043/nn_564524/DE/Integration/__Function/Service/Regionalk...

Wünsche Dir Glück - kannst ja mal berichten, wie es dann gelaufen ist.

=schweitzer=
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oasis
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Antwort #4 - 22.05.2007 um 21:10:57
 
Hallo schweitzer,

vielen Dank für Deinen guten Ratschläge, ich habe die Link auch gerade gefunden, und wollte eine kurze E-Mail schreiben.

Ich sage Euch später, wie die Sache gelaufen ist.

Vielen Dank + Grüße
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SChaker
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Antwort #5 - 01.06.2007 um 14:57:37
 
Hallo Oasis, Hallo Zusammen,

Habe das gleiche Problem wie deins. Ist was bei dir rausgekommen? Hast du schon eine Antwort vom BAMF?
möchte gerne wissen, wie es bei dir gelaufen ist, bevor ich meine Zeugnisse (DSH und Orientierungskurs-Bescheinigung) zuschicke.

Würdest du mal bitte eine Antwort schreiben, wenn du Bescheid weißt.

PS.: mein Orientierungskurs habe ich mir selber finanziert.

Beste Grüße SChaker
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Mikael321
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Antwort #6 - 01.06.2007 um 15:21:25
 
schweitzer schrieb am 22.05.2007 um 20:52:08:
Die entscheidende Frage ist m.E. , ob die von Dir absolvierte Sprachprüfung dem Sprachstand "Deutsch B1" entspricht.
Im Einganstread stand, das er die DSH Prüfung hat. Das ist der schwerste Abschluss den man haben kann. Hat er wahrscheinlich mit dem DSF (DSH) verwechselt. Smiley So wie ich das sehe, hat er ja auch in D. studiert. Was soll er dann mit B1 ? Ich kenne aber trotzdem Fälle, wo ABH auf B1 besteht. Da hatte aber einer der Experten (Fons ? Mick ?) schon mal was drüber geschrieben, das Akademischer Abschuss in D. B1 sozusagen um längen schlägt. Smiley Ich find das aber gerade nicht.

Michael

PS: Ein Sprachgutachten von einem Germanistik Professor, ist meist billiger und schneller als so ein Kurs. (Wenn man schon gut bis sehr gut  Deutsch spricht) Bei uns hat das Gutachten 200 EU gekostet und wurde von der EBA (für Einbürgerung) und Regierungspräsidenten (Für Ärztlich Zulassung wird B2 verlangt), und der Uni (DSH Prüfung Ersatz) ohne Probleme akzeptiert.

Michael
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omar nass
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Antwort #7 - 02.06.2007 um 20:33:05
 
hallo schaker
ich möchte gern wissen wie lange eine Orientierungskurs dauert? und wieviel Stunde in der woche den Kurs besuchen muss?
teil zwei der Frage, wie viel hat das gekostet?
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schweitzer
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Antwort #8 - 02.06.2007 um 22:20:52
 
Einen Teil der Frage kann auch ich Dir beantworten:

Orientierungskurs hat 30 Stunden - ist binnen einer Woche- 5 Tage mit je 6 Stunden erledigt.

Kosten weiß ich jetzt nicht so genau - könnte ich evtl. aber Montag relativ genau rauskriegen.

Aber vielleicht meldet sich ja SChaker vorher noch mal.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 02.06.2007 um 22:35:22 von schweitzer »  

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Antwort #9 - 02.06.2007 um 22:30:30
 
danke schön schweitzer für die schnelle Antwort
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SChaker
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Antwort #10 - 04.06.2007 um 11:52:00
 
Hallo Omar nass,

habe den Orientierungskurs bei ilingua eine Woche lang besucht (6Tage). Von Montag bis Samstag. Und jeden Tag von 8 bis 12 Uhr.
Das ganze Spaß hat mir 101 € gekostet. Das kann aber von Sprachschule zu Sprachschule variieren.

Gruß SChaker
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schweitzer
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Antwort #11 - 05.06.2007 um 09:44:56
 
So, nun habe ich die Preise hier bei uns auch rausbekommen und muss sagen: Donnerwetter, es scheint da erhebliche Unterschiede zu geben. Hier bei einem Träger in meiner Stadt belaufen sich die Kosten für den Orientierungskurs auf 43,50 € + 10,- € Prüfungsgebühr.

Das ist nur halb so teuer wie in SChakers Beispiel ...  hä?


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Antwort #12 - 05.06.2007 um 15:04:53
 
Hallo Schweitzer,

du könntest Recht haben, denn die nette Dame hat mir alles angerechnet, Lehrmaterial auch. Werde mal fragen was das ganze bei ESO kostet.

Gruß SChaker
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SChaker
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Antwort #13 - 05.06.2007 um 15:06:40
 
Hallo Volks,

habe gestern dem BAMF eine Mail bezüglich Orientierungskurs+DSH!= Integrationskurs geschrieben und Habe heute folgende Antwort bekommen:

wenn Sie einen Orientierungskurs bei inlingua besucht haben, lassen Sie sich den erfolgreichen Besuch und  ihre Deutschkenntnisse bescheinigen. Mit diese Bescheinigung sollte die Einbürgerung klappen.

Mit freundlichen Grüßen


Also, was sagt ihr dazu?

Gruß SChaker
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Antwort #14 - 05.06.2007 um 15:25:48
 
Hey Leute,

die Antwort von BAMF ist eigentlich schön, was mich abschreckt ist das z.B. auf der Seite von BAMF: http://www.bamf.de/nn_969884/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integra
tionskurse/Kurstraeger/Durchfuehrung/18-form-630-037b-pdf-bescheinigung-ueber-di
e-teilnahme-am-integrationskurs.html

eine Vorlage einer Beschnigung eines Inetgrationskurses, nach diesem Muster muss der Kursträger die Kursbesucher bescheinigen. Da steht eine Tabelle mit Besuchzeiten der einzelnen Kursteile. Habe aber keinen Sprachkurs besucht nur den Orientierungskurs, denn ich habe schon DSH.

Gruß SChaker
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