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Strafregisterauszug bei FZF (Gelesen: 1.411 mal)
Osagie
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Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Strafregisterauszug bei FZF
15.05.2007 um 19:39:21
 
Erst mal Hallo  und ein dickes Lob für alle aktiven in diesem Forum.
Ich bin schon seit Monaten als Gast hier.
Nun meine FZF ist schon seit 2,5 Monaten durch und es hat auch
alles wunderbar geklappt.

Nun habe ich eine Frage für eine Freundin.

Die SB der ABH wartet noch auf den Strafregisterauszug bevor sie
Stellung nehmen wird gegenüber der Botschaft.

Was ist ein Strafregisterauszug?

LG Osagie
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.05.2007 um 20:23:51
 
Das ist ein BZR-Auszug (umgangssprachlich: Führungszeugnis).
Schau mal hier:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_258844/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZR__no...

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Osagie
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Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Strafregisterauszug bei FZF
Antwort #2 - 15.05.2007 um 21:03:49
 
Vielen lieben Dank Janey, werde den Link dann gleich mal weiterempfehlen.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.05.2007 um 21:39:18
 
Osagie schrieb am 15.05.2007 um 19:39:21:
Die SB der ABH wartet noch auf den Strafregisterauszug bevor sie
Stellung nehmen wird gegenüber der Botschaft. 

Das würde aber auch bedeuten, dass diese Person vorher schon mal in Deutschland war !

Proll
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #4 - 15.05.2007 um 23:13:05
 
Zitat:

Das würde aber auch bedeuten, dass diese Person vorher schon mal in Deutschland war !

Proll

Bist Du da sicher? Könnte es sich nicht auch einfach um eine reine Routineanfrage handeln?

Zeppelin
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Tippi
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Beiträge: 4.460

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 16.05.2007 um 00:29:39
 
Klare Fragestellung - klare Antwort von Janey -

Zitat:
Das würde aber auch bedeuten, dass diese Person vorher schon mal in Deutschland war !  


Eine derartige Bemerkung ist absolut überflüssig.

Tippi

Es wurde alles geklärt, daher
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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