autofahrer!
Was maki schrieb ist nicht zynisch, sondern eine nüchterne Tatsache. Das diese für Dich nicht angenehm sein mag, ist ja cerständlich, aber das ist kein Grund, hier jemanden persönlich anzugreifen.
(Nur damit es nicht wieder bei einigen wenigen Usern zu Missverständnissen kommt: Ich maße mit keineswegs an, hier Moderatorentätigkeit wahrzunehmen!!!)
Aber back to topic: maki hatte ja bereits darauf hingewiesen, dass man den Wechsel zu einer
AE gem. § 16
AufenthG prüfen sollte. Das wäre vorerst die Abwendung des Ausweisung.
Was ich aber ferner nicht verstehe ist folgendes: SDu schreibst, Du bist noch nicht lange arbeitslos. Dann müsstest Du doch wohl ALG I bekommen, was
IMHO erstmal unschädlich sein müsste, wenn der eine Ehepartner eine
NE hat.
Oder bekommst Du bereits ALG II? Dann wäre verständlich, wie die
ABH reagiert.
Und noch etwas: Wir "Urgermanen" und die lange hier lebenden ausländischen Mitbürger sind leider sehr verwöhnt.
Das bemerkt man oftmals erst dann, wenn man es als Ausländer mit den Gesetzen anderer Staaten zu tun bekommt, die sehr oft weit weniger liberal sind.
Darüber solltest Du Dir klar werden, bevor Du Dich an 'Deine' Landesregierung wendest.
Solltest Du diesen Schrit unternehmen, informiere Dich besser vorab über die Kompetenzverteilung zwischen den Regierungsmitgliedern informieren.
Zeppelin