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Dauernd Anzeigen bei der Polizei durch Ehefrau (Gelesen: 5.163 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 15.05.2007 um 13:20:09
 
Mick schrieb am 15.05.2007 um 13:05:20:
Und wenn kein gesicherter Aufenthalt besteht? Was soll
er dann machen? Die Ehe aufrecht erhalten, bis das eigen-
ständige Aufenthaltsrecht eintritt?  


[inv]z.B.


DC[/inv]
[warnyel]Für DC, für die Aufforderung zum Begehen einer Straftat[/warnyel]

Mick: Änderung:
Definition Scheinehe (verkürzt):
Das ist die Ehe, die nur deswegen geführt wird, um ein
sonst nicht zu erreichendes Aufenthaltsrecht zu erhalten.
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« Zuletzt geändert: 15.05.2007 um 13:32:06 von Mick »  
 
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DieHilflose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 15.05.2007 um 13:23:53
 
Also mit diesen ganzen Begriffen Duldung und Aufenthaltserlaubnis hatte ich immer schon so meine Schwierigkeiten  unentschlossen
Die konnte ich noch nie auseinanderhalten.... Ich weiß, dass er zum Schluss alle drei Monate immer seinen Aufenthalt verlängern mußte. Dann war es wohl eine Duldung. Er darf in Deutschland arbeiten. Die Fiktionsbescheinigung haben sie ihm wohl ausgestellt, bis zur endgültigen Klärung über seinen Status. Er wollte jetzt zum Schluß nämlich unbefristeten Aufenthalt beantragen, aber der wurde ihm aufgrund dieses ganzen Theaters mit seiner Frau nicht bewilligt (denke ich mal). So habe ich das verstanden. Er hat seine Frau hier in Deutschland kennengelernt. Sie lebt allerdings schon seit 16 Jahren in Deutschland. Er erst seit 9 Jahren.Sie selber ist auch Ausländerin (Albanerin). Allerdings hatte sie irgendeinen anderen Status. Fragt mich aber nicht welchen ! Jetzt angeblich versucht sie die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen (habe ich gehört). Um noch einmal zu verdeutlichen, dass er sie nicht wegen Papieren geheiratet hat sage ich das  Zwinkernd.
Hätte er sie nicht geheiratet wäre er wahrscheinlich mit seinen Papieren schon um einiges weiter.
Die erste Anzeige hat er von ihr im Jahre 2003 bekommen. Er hat weder ein Schreiben bekommen, dass gegen ihn ein Verfahren läuft oder sonst etwas. Auch bei den anderen Sachen wurden nur die Anzeigen aufgenommen und er hat nie wieder etwas davon gehört. Also gehe ich mal davon aus, dass ein Gericht keine vier Jahre braucht um wegen einer angeblichen Körperverletzung zu ermitteln. Oder ?
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esp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 15.05.2007 um 13:26:33
 
Zitat:
Also vor der Fiktionsbescheinigung wurde sein Aufenthaltsrecht alle drei Monate verlängert

Das hoert sich irgendwie nach Duldung an, oder?
Frage an DieHilflose: Welchen Aufethaltstitel hatt er denn und wie lange? Hat er einen Job?
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DieHilflose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 15.05.2007 um 13:32:17
 
Tja, welchen Aufenthaltstitel hat er ? Gute Frage. Er ist damals als Asylbewerber gekommen wegen dem Krieg im Kosovo. Zum Schluss jetzt hatte er dann die Duldung (glaube ich). Aber ich erkundige mich da mal noch genau. Schreibe ich dann später.
Er darf in Deutschland arbeiten und er arbeitet auch ! Schon seit ca. 2 Jahren.
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maki
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Antwort #19 - 15.05.2007 um 14:13:15
 
Es scheint doch so zu sein, das er eine AE wegen der Ehe mit ihr bekommen hat, ich kann mir keinen anderen Grund vorstellen, da Kosovo-Albaner eigentlich nicht mehr als politisch Verfolgt gelten.

Wenn die erste Anzeige bereits 2001 erfolgte, wäre es durchaus möglich, dass er noch kein eigenständigees Aufenthaltsrecht hat.

Allerdings sind die Informationen etwas wage und dürftig um in diesem Fall konkrete Ratschläge geben zu können.

Am besten wäre es, wenn du seine Aufenthaltstitel auflistet, zusammen mit den Zeiten (zB vom 1997- 2001 Duldung, danach AE nach §29 bis 2002, etc).
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Giesinger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #20 - 16.05.2007 um 09:11:37
 
Hat sie denn tatsächlich eine AE...?

Der Fall ist doch in dieser Form nicht zu beurteilen, wenn man nicht mal die Fakten kennt. Kaffeesatzleserei, mehr nicht !

Es handelt sich offenbar um eine Person, die grds. ausreiseverpflichtet ist und aus verschiedenen Gründen (kein Pass ?) über eine sog. Kettenduldung hier aufhältig war...ohne Duldung ist er halt schlicht ausreiseverpflichtet, oder nicht ?

Was soll`s - Fakten auf den Tisch, sonst schließen...
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