Zitat:hatte ich schon beim 1. Mal verstanden !
Ich auch. Nur mit
Deiner wenig gehaltvollen
Antwort hatte ich Verständnisprobleme.
DieHilflose schrieb am 15.05.2007 um 09:42:36: dass die Ausländerbehörde aufgrund der vielen Anzeigen gegen ihn, ihm seine Aufenthaltserlaubnis entzogen hat und ihm nur noch eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt hat.
Das passt übrigens nicht zusammen. Wenn der Titel ent-
zogen wird, dann gibt es in der Regel keine Fiktionsbe-
scheinigung. Was genau ist mit "Titel entzogen" gemeint?
Gibt es eine schriftliche Verfügung der
ABH?
Wie lange hatte er überhaupt insgesamt eine Aufenthalts-
erlaubnis zum Zwecke der Führung der ehelichen Lebens-
gemeinschaft? Das Alter der Kinder lässt nicht zwangs-
läufig darauf schließen, dass er auch schon sechs Jahre
die
AE hat.
Ich lese weiter:
Zitat:Die Anzeigen sind bisher alle eingestellt worden bzw. hat mein Schwager nichts weiter davon gehört.[...]
und
Zitat:damit die alten Einträge bei der Staatsanwalt gelöscht werden ?
Eingestellte Verfahren? Durch die Staatsanwaltschaft ein-
gestellt? Auf welcher Rechtsgrundlage? Möglicherweise
bestehen hier durchaus Ausweisungsgründe, auch wenn
es nicht zu Verurteilungen kam.
Zitat:Sollte es so sein, dass er einen gesicherten Aufenthaltsstatus hat, dann sollte doch besser eine Trennung überlegt werden, bevor noch weitere Anschuldigungen zu einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme führen.
Und wenn kein gesicherter Aufenthalt besteht? Was soll
er dann machen? Die Ehe aufrecht erhalten, bis das eigen-
ständige Aufenthaltsrecht eintritt? Hoffentlich sprechen
dann die "weiteren Anschuldigungen" nicht gegen eine
Verlängerung der
AE nach § 31.