Ok und jetzt noch mal die "pragmatischen" Lösungen?
Einreise nach EU für Brasilianer problemlos, da Positivstaat - also kein Visum für Kurzaufenthalte nötig.
Falschangaben beim Visum etc stehen dann also schon mal nicht an.
Dann handelt es sich in diesem Fall wieder einmal um ein "eigentlich'"-Visum und in diesem Fall wird's wegen des EU-Bezugs sogar noch "eigentlicher" ...
Zitat:Einfach ist der Vorgang eh nicht, da Roland ja noch keinen Wohnsitz in Deutschland oder der EU hat und diesen erst begründen will.
Deswegen verstehe ich auch nicht ganz, warum hier Hürden aufgebaut werden, die für eine EUle sowieso keinerlei Bedeutung haben (er wird in D arbeiten also echte Arbeitnehmerfreizügigkeit!).
Fakt (?) ist doch wohl, dass sein noch-Freundin VISAFREI nach DK reisen könnte, dann Heirat, dann Rückreise und dann Visumsantrag dt. Botschaft Brasilien. Ein Visum für das NUR Pass und Nachweis der Ehe mit EU-Bürger gefordert werden DÜRFEN und für das man noch nicht mal Geld verlangen darf. Eine dänische Heiratsurkunde (evtl sogar apostilliert, obwohl das für D gar nicht gebraucht wird) wird unzweifelhaft nicht mehr extra geprüft werden müssen. Und bei Visumserteilung ist selbst die Prüfung
LU noch gar nicht zulässig.
Wenn das Visum-Verfahren hier nicht wirklich nur noch "Formalie" ist, dann weiß ich nicht, wo sonst.
Wenn es mir persönlich auch stinken mag, dass EU-Bürger in D mehr Rechte haben als ein Deutscher, so bleibt dennoch bestehen, das in diesem Fall reines EU-Recht zum Tragen kommt und da ist die Luft für nationale Behörden nunmal sehr dünn.
BTW: Verstoßen nicht die Landes-Melderechte alle gegen Art 8 Abs 2 ?
Nachtrag: Ab Gesetzesänderung müssten die Botschaften dann auch neue Formulare bekommen, oder? FamAng von EUlen bekommen ja keine AUFENTHALTSERLAUBNIS mehr, sonder ne AUFENTHALTSKARTE (und das sieht das aktuelle Formulare für Daueraufenthalte noch gar nicht vor)