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aufenthalt im Deutschland fur mein Partner ! (Gelesen: 3.379 mal)
rolandgoesblobal
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auf die suche !


Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: hollandisch
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14.05.2007 um 22:53:43
 
Ich hoffe Ich bin hier in das richtige Forum ! Ist die erste mahl und mein Deutsch ist weit von perfekt so bitte um veruntschuldigung !!
Wo geht es um !? Ich bin Holländer und wert im Juni nach Deutschland kommen für arbeit. Mein lebenspartner ist Brasilianisch, wir wohnen jetzt zusammen im Brasilien.
Ich mochte unsere Hochzeit über die Dänische Kommunal-Cooperative organisieren damit wir im Danemarken heiraten können. Es sieht so aus das es da am einfachsten und schnellsten geht.  Brasilien ist sehr kompliziert und dauert ewig und auch Deutschland muss sein macken haben, habe Ich gehört !!
Jetzt, wenn wir verheiratet zurück kommen aus Danemarken mochte Ich für meine Frau ein aufenthalt erlaubnis anfragen. Wir werden maximal 2-3 jahr im Deutschland bleiben und dann wieder zurück nach Brasilien gehen. Mein zukünftige Frau wird als normale tourist nach Deutschland kommen.        
Meine frage ist jetzt, wie bekomme Ich ein aufenthalt erlaubnis im Deutschland für mein Frau und wie lange wert das dauern !? Ich hoffe euch könnt mich weiter helfen weil Ich bin zurzeit noch im Brasilien und mochte mich und uns beide so gut wie es geht vorbereiten.
Danke im voraus für eure zeit und Ich hoffe Ich habe alles richtig hin geschrieben.
Roland  
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rolandgoesblobal  
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #1 - 14.05.2007 um 23:05:35
 
Hallo Roland,
wenn ich Dich richtig verstehe soll Deine Verlobte als Touristin einreisen, Ihr wollt während des Tourismusaufenthaltes in Dänemark heiraten und anschließend in Deutschland bei der ABH eine AE beantragen.

Sorry dies ist nicht der korrekte Weg. Da Einreise schon mit Absicht auf Daueraufenthalt und Heiratsabsicht erfolgt, sollte Deine Verlobte vor Einreise das  erforderliche Visum bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Alles andere ist nicht ratsam da Probleme bei der Beantragung der AE bei der ABH zu erwarten sind.

Nutze doch mal die suchfunktion hier im Forum dann wirst Du diverse Thread und Postings zu diesen Thema finden.
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sigi-n
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Antwort #2 - 15.05.2007 um 00:15:38
 
Hallo einbeck
scheinbar hast du etwas durcheinader gebracht.
Roland ist niederländer also ist ein deutsches Heiratsvisa nicht ganz das richtige.
da ist wohl einiges anderes wie freizügigkeit etc im spiel.
ich denke der richtigere weg wäre einreise nach nl und dann heirat (wo?) und dann einreise im rahmen der freizügigkeit

mfg
sigi
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Mick
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Antwort #3 - 15.05.2007 um 00:25:35
 
sigi-n schrieb am 15.05.2007 um 00:15:38:
ich denke der richtigere weg wäre einreise nach nl und dann heirat (wo?)

Hi,
wieso? Die Vorgaben waren klar. Einreise von BRA nach
D, dann in DK heiraten. NL war nicht gefragt. Und wenn
sie nach D. kommen will, aus anderen Gründen als zu Be-
suchszwecken, dann steht die Aussage, dass dafür ein
spezielles Visums benötigt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Einbeck
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Antwort #4 - 15.05.2007 um 00:33:23
 
EU-Freizügigkeit? Unser holländischer Freund lebt z.zt. in Brasilien, noch nicht verheiratet und beide leben in Brasilien, da ist noch nichts mit Freizügigkeit.

Man will aber nach Deutschland, sicherlich ist "Heiratsvisa" nicht ideal oder korrekter Ausdruck, ich habe diesen Begriff im Posting aber nicht verwendet sondern allgemein nur auf Visapflicht hingewiesen.  ....das erforderliche Visum.....

Nach Art 5 Abs 2 der 2004/38/EG (Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihren Familienangehörigen) kann auch bei EU-Freizügigkeit von den nicht-EU Familienangehörigen ein Einreisevisa verlangt werden. Bitte beachten, hier will man ja erst in die EU übersiedeln.

Ein "Heiratsvisa" müßte nicht unbedingt zu einer Heirat in Deutschland genutzt werden.

Tatsache ist das Daueraufenthalt angestrebt wird, also Einreise mit Visum erforderlich ist, er kann ja bei Antragstellung deutlich machen das Heirat in Dänemark geplant ist.

Einfach ist der Vorgang eh nicht, da Roland ja noch keinen Wohnsitz in Deutschland oder der EU hat und diesen erst begründen will.
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inge
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Antwort #5 - 15.05.2007 um 07:52:15
 
Ok und jetzt noch mal die "pragmatischen" Lösungen?

Einreise nach EU für Brasilianer problemlos, da Positivstaat - also kein Visum für Kurzaufenthalte nötig.
Falschangaben beim Visum etc stehen dann also schon mal nicht an.
Dann handelt es sich in diesem Fall wieder einmal um ein "eigentlich'"-Visum und in diesem Fall wird's wegen des EU-Bezugs sogar noch "eigentlicher" ...

Zitat:
Einfach ist der Vorgang eh nicht, da Roland ja noch keinen Wohnsitz in Deutschland oder der EU hat und diesen erst begründen will.

Deswegen verstehe ich auch nicht ganz, warum hier Hürden aufgebaut werden, die für eine EUle sowieso keinerlei Bedeutung haben (er wird in D arbeiten also echte Arbeitnehmerfreizügigkeit!).
Fakt (?) ist doch wohl, dass sein noch-Freundin VISAFREI nach DK reisen könnte, dann Heirat, dann Rückreise und dann Visumsantrag dt. Botschaft Brasilien. Ein Visum für das NUR Pass und Nachweis der Ehe mit EU-Bürger gefordert werden DÜRFEN und für das man noch nicht mal Geld verlangen darf. Eine dänische Heiratsurkunde (evtl sogar apostilliert, obwohl das für D gar nicht gebraucht wird) wird unzweifelhaft nicht mehr extra geprüft werden müssen. Und bei Visumserteilung ist selbst die Prüfung LU noch gar nicht zulässig.
Wenn das Visum-Verfahren hier nicht wirklich nur noch "Formalie" ist, dann weiß ich nicht, wo sonst.


Wenn es mir persönlich auch stinken mag, dass EU-Bürger in D mehr Rechte haben als ein Deutscher, so bleibt dennoch bestehen, das in diesem Fall reines EU-Recht zum Tragen kommt und da ist die Luft für nationale Behörden nunmal sehr dünn.

BTW: Verstoßen nicht die Landes-Melderechte alle gegen Art 8 Abs 2 ?

Nachtrag: Ab Gesetzesänderung müssten die Botschaften dann auch neue Formulare bekommen, oder? FamAng von EUlen bekommen ja keine AUFENTHALTSERLAUBNIS mehr, sonder ne AUFENTHALTSKARTE (und das sieht das aktuelle Formulare für Daueraufenthalte noch gar nicht vor)
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Einbeck
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Antwort #6 - 15.05.2007 um 11:45:29
 
inge schrieb am 15.05.2007 um 07:52:15:
Fakt (?) ist doch wohl, dass sein noch-Freundin VISAFREI nach DK reisen könnte, dann Heirat, dann Rückreise und dann Visumsantrag dt. Botschaft Brasilien


Inge,  Huerden aufbauen? Sachverhalte richtig deuten und korrekt beraten.

Glaube aber nicht, das die dann Ehefrau nur zur Beantragung des Visums nach Brasilien zurueckreist oder zurueckreisen will. Wenn ja, waere es ideal und problemlos.
Man will aber zusammen uebersiedeln und in D bleiben und Heirat erfolgt erst nach Uebersiedlung.
Es wird oder soll auch kein Visum zur Heirat sondern zu Daueraufenthalt nach Heirat in Danemark waehrend der ersten 3 Monate Aufenthalt beantragt werden.

Inge niemand bestreitet das man als Tourist in D oder Daenemark heiraten darf, was anderes ist ein anstrebter Daueraufenthalt und der ist noch immer visapflichtig.

Inge, was soll man denn unter Kenntnis der Gesetze empfehlen?
Blauen Auges sagen, wird alles gut, koennen Sie machen Sie sind ÈU`ler?
Die Beschwerde wegen wissentlich falscher Auskunft, hat dann der nette Kollege.

Kann nur wiederholen:
Einbeck schrieb am 15.05.2007 um 00:33:23:
Nach Art 5 Abs 2 der 2004/38/EG (Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihren Familienangehörigen) kann auch bei EU-Freizügigkeit von den nicht-EU Familienangehörigen ein Einreisevisa verlangt werden. Bitte beachten, hier will man ja erst in die EU übersiedeln. 


Uebersiedlung und Heirat sind erst geplant, Sie kann sich da noch nicht auf die von ihm abgeleitete Freizuegigkeit berufen.

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Mikael321
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Antwort #7 - 15.05.2007 um 12:29:01
 
Einbeck schrieb am 14.05.2007 um 23:05:35:
Deine Verlobte vor Einreise das  erforderliche Visum bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.


Warum, sollte er das machen ? Er will ja gar nicht in D. heiraten. Ich denke, es sind die zuständigen Nationalen Regeln zu beachten . Zb. Hochzeit in Dänemark -> Dänische Regeln. Was danach passieren soll, ist erstmal unerheblich. Es gibt ja auch EU Länder, wo es so einen Schei**, wie Hochzeitsvisum gar nicht gibt. In Belgien, wird zb. mit Schengen geheiratet !

In den Niederlanden, kann er vermutlich nicht heiraten IHMO (Sprachkenntnisse), ist aber für diesen Fall auch egal.

Und wenn die Ehe erst mal bestand hat, gibt es auch Bestandsschutz. Freizügigkeit in der EU. Ich sehe hier keinen Grund, das zu verkomplizieren.

Heirat in Dänemark möglich, kein Visum erforderlich. Lt Vertrag mit den Dänen, aus den 30 Jahren, ist die Urkunde bei uns gültig. Freizügigkeit gilt, auch für einen Holländer ! Smiley Hochzeisvisum für Dänemark ???? Verlangen die das ? Meine Infos nach nein. Wo siehst du also das Problem ? Ich denke, es wäre auch durchaus möglich, in Deutschland zu heiraten, da kein Visum von Basilianern verlangt wird.


Micha

PS: Das machen, seit der Einführung der Sprachtests nicht wenige Holländer. Sich in D. anmelden, ihren Ehepartner nach D. holen (Freizügigkeit) und dann nach ein paar Monaten, nach Holland zurück siedeln. Ich habe gehört, das klappt eigentlich ganz gut !


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Einbeck
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Antwort #8 - 15.05.2007 um 12:38:18
 
Mikael321 schrieb am 15.05.2007 um 12:29:01:
Und wenn die Ehe erst mal bestand hat, gibt es auch Bestandsschutz. Freizügigkeit in der EU. Ich sehe hier keinen Grund, das zu verkomplizieren.

Heirat in Dänemark möglich, kein Visum erforderlich. Lt Vertrag mit den Dänen, aus den 30 Jahren, ist die Urkunde bei uns gültig. Freizügigkeit gilt, auch für einen Holländer !  Hochzeisvisum für Dänemark ???? Verlangen die das ? Meine Infos nach nein. Wo siehst du also das Problem ? Ich denke, es wäre auch durchaus möglich, in Deutschland zu heiraten, da kein Visum von Basilianern verlangt wird.


Problem?
Bin Realist.
Uebersiedlung, Wohnungssuche, Wohnungseinrichtung, Anmeldung, Jobsuche, Heirat alles in visafreien 3 Monaten.

Moeglich ist vieles. Warum aber nicht mit Visa Komplikationen vermeiden.
Aber manchmal ist es empfehlenswerter mit Visum zu reisen.
Wie gesagt schon die einreise erfolgt mit Zweck Daueraufenthalt.

Sorry ich arbeite in einem Konsulat und habe taeglich Hilferufe weil etwas nicht wie erwartet funktioniert hat.
Anrufe bei denen ich nicht mehr helfen kann, da das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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Mikael321
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Antwort #9 - 15.05.2007 um 12:58:47
 
Einbeck schrieb am 15.05.2007 um 12:38:18:
Problem?Bin Realist.
Uebersiedlung, Wohnungssuche, Wohnungseinrichtung, Anmeldung, Jobsuche, Heirat alles in visafreien 3 Monaten.

Ein Visum wären auch nicht mehr, als 3 Monate, deshalb sehe ich da, keinen Unterschied ! Hochzeit in Dänemark, ist in 3 Tagen möglich. Was man ja schon aus Brasil anleiern könnte. Da bleiben also noch 87 Tage, um mit den Deutschen Behörden zu streiten. (Wenn es überhaupt Streit gibt, denn der Fall ist eindeutig)

Aber mal was anderes. Was ist den jetzt, wenn jemand zu dir kommt, mit der Konstellation, und will ein Hochzeitsvisum für Dänemark ? Da müsstest du doch sagen, " Habe ich nichts mit zu tun ", oder ? Er will ja schließlich, nicht in Deutschland heiraten. Oder wenn ihr auch Vertretung der Dänen macht (soll ja vorkommen zb. Bischkek) müsstest du, nach Dänischen Vorschriften prüfen.

Und für den  Fall, das es ein Belgier ist, ein Schengen erteilen, oder nichts, da ein Brasilaner kein Schengen braucht, und die Belgier kein Hochzeitsvisum kennen ?

Wieso sollte jemand da Deutsches Recht anwenden, wenn Deutschland erst nach der Ehe involviert wird ?

Michael
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