Hallo Saxonicus,
entschuldigung, ich bin mit 3 Jahren nach Deutschland- war der einzige in der Familie ohne deutschen Pass- 2000 bekam ich eine Ausweisung (nach der Haftstrafe die ich abgesessen habe),war wegen verschiedener Delikte (aber keine BTM) wie gesagt- sollte dann BRD nach 3 Monaten verlassen. 1 Jahr später wurde ich aus Österreich aus der Haft abgeschoben, hatte mich dort aufgehalten
Zu meinem Visum:
2002 hatte ich geheiratet in Marokko- für Familienzusammenführung. Daraufhin hat die Ausländerbehörde mir eine Befristung bis Jan. 2007 gesetzt- jetzt bei Befragung in Rabat und meiner Frau in Deutschland bei der Ausl.behörde - wurde danach Visum nicht zugestimmt.
Jetzt werden wir uns scheiden lassen.
Fragen zur Scheidung:
1) Was kommt da auf mich zu??? muss ich ein Scheidungsurteil trotzdem unterschreiben oder macht das in Vertretung ein Anwalt -
2)was wird das ca. kosten.?
3)was kommt auf mich zu - was muss ich in Marokko dann machen?
4)und wie ist das mit meiner
Einreisesperre die bis Jan. 2007 war und ja eigentl. vorbei ist- ist die gelöscht automatisch?, auch wenn ich kein Visum zur Familienzusammenführung erhalten habe?
5) Wie kann ich am schnellsten die Scheidung laufen lassen- so dass ich schnell geschieden bin- damit es nicht so teuer wird. Weil meine Frau muss erstmal Prozesshilfe beantragen und bis zum Scheidungstermin- wer weiß wie lange das hier in diesem Fall dauert, weil ich ja nicht dabei sein kann- also nur mein anwalt.
6) Ich hab hier auch u.a. gelesen das man eine Scheidung aus deutschland in Marokko anerkennen lassen muss oder so ähnlich. Muss ich das machen, oder kann das auch ein Familienangehöriger tun? bin ich dann in Marokko gleich geschieden oder dauert das dann auch noch!
dAS MIT DER BEFRISTUNG HABE ICH MAL gehört, das diese bei neuer Antragstellung irgendwann - nachträglich bzw. neu befristet wird! oder?
Ich könnte mir vorstellen, das meine Frau evtl. der Ausländerbehörde mitgeteilt haben könnte, das ich ihr mal gedroht hätte- (das habe ich aus Wut und Verzweiflung getan) ich würde ihr nie was tun- und da weiß ich nicht, inwieweit das die Ausländerbehörde so vermerkt.
Begründung war nur: keine Schutzwürdige EHE und sie würden auch bei keinem weiteren Antrag eine Einreise erteilen- außer wenn Sie über Verwaltungsgericht Berlin verurteilt werden würden- aber das wären 2 Jahre warten nochmal gewesen und wäre dann auch keine Garantie für Visum.
DIE SCHEIDUNG KANN IN ABWESENHEIT AUCH VOLLZOGEN WERDEN? ja ok. ich kann eh nicht dabei sein, da wäre ich ja illegal hier (geht ja nicht) deswegen werde ich Anwalt besorgen (über meine Familie),
UND DAS SOLL DANN JAHRE DAUERN? HIER ODER DANN WENN ICH IN MAROKKO SCHEIDUNG ANERKENNEN LASSEN MUSS? DAS WÜRDE JA DANN FÜR MEINE FRAU AUCH JAHRE DAUERN ODER WAS?
VERSTEHE ICH NICHT SO GANZ
DAS KANN DOCH NICHT SEIN?
Sorry für die obigen vielen Fragen, vielleicht ist es möglich das sie mir jemand einigermasen wissend beantworten kann
Danke