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Deutsche mit Kidis amerikanischer Abstammung aus der USA zurück nach Deutschland (Gelesen: 2.368 mal)
Kathleen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche mit Kidis amerikanischer Abstammung aus der USA zurück nach Deutschland
10.05.2007 um 10:05:23
 
Hallo!Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, hoffe trotzdem, ihr könnt mir auch vielleicht mit nem guten Rat zur Seite stehen. Meine Schwester, deutsche, lebt seit 2001 in der USA.Sie hat als au pair angefangen, hat dann ein Studienvisa bekommen, was nächsten Monat ausläuft. Ihr Handicap ist, Sie hat 2 Kinder die in den USA geboren wurden, also Amerikanische Staatsbürger sind und den Kindsvater, der Ägyptischer Staatsbürger ist,also ein Moslem, verheiratet, aber die amerikanische Greencard besitzt. Nun ist Ihr Problem, daß Sie, um eine Verlängerung des Visums zu erhalten, einen Monat nach Deutschland kommen müßte, da die Arbeiztserlaubnis noch in Arbeit ist und momentan keine ausgestellt werden.Nun untersagt Ihr aber der Kindsvater die Kinder mit nach Deutschland zu nehmen und ohne Einwilligung könnte er sie wohl wegen Kindesentführung anzeigen.Man muß dazu sagen, er hat damals keine Vaterschaftsanerkennung geleistet. Kann mir irgendjemand sagen, wie man diese Situation lösen kann? Denn eines steht fest, wenn sie doch nach Deutschland kommen sollte ohne die Kinder, dann wird sie Ihre Kinder verloren haben, kommt sie mit den Kindern ohne die Erlaubnis des Kindsvaters sieht es bestimmt nicht anders aus?

Ich hoffe wirklich, mir kann jemand helfen???!! Traurig
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.05.2007 um 10:24:59
 
Die Aufenthaltsgeschichte ist eine rein amerikanische Sache und damit hier im Forum kaum beantwortbar!

Mit den Kindern ist schwierig -> Sie sind verheiratet, also sind die Kinder wohl ehelich geboren und damit haben beide das Sorgerecht inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Zitat:
Man muß dazu sagen, er hat damals keine Vaterschaftsanerkennung geleistet

Was denn nun? Ehelich geboren oder nicht. Unehelich und ohne Vaterschaftsanerkennung hätte sie nach deutschem Recht das alleinige Sorgerecht. Andere Sache ist dann wieder die amerikanische Rechtslage (die Amis scheinen ja großzügig zu sein, was die Vergabe der StA angeht ...), die ist hier nicht zu klären.
Möge sie sich einen amerk. Anwalt suchen, der sich sowohl in Familienrecht als auch in Ausländerrecht auskennt. Wenn ihre Kinder tatsächlich US-Bürger sind, gibt's ja vielleicht über diese Schiene eine Lösung.

Wie gesagt: Fast ausschließlich US-Recht. Deswegen hier schwierig.
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Kathleen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.05.2007 um 13:37:05
 
Also zur Aufklärung.Die Kinder sind unehelich.Der Kindsvater ist mit einer anderen Frau verheiratet. Da aber nach islamischen Recht (er ist Moslem) ein Mann mehrere Frauen haben darf, lebt meine Schwester als Zweitfrau.Diese Eheschließung ist aber laut amerikanischem und deutschen Recht unwirksam.Ich weiß, es ist ziemlich kompliziert.
Also werden wir versuchen, einen Anwalt zu finden.Trotzdem vielen Dank.
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inge
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Antwort #3 - 10.05.2007 um 14:42:03
 
Dann ist nur zu klären, ob der uneheliche Vater nach amerikanischem Recht (wenn die Kinder auch US-Bürger sind) überhaupt ein Sorgerecht hat. Nach deutschem Recht jedenfalls nicht. Falls auch sein Heimatrecht zum Tragen kommen SOLLTE, wäre das zumindest momentan recht uninteressant, da bei Ausreise von unehelichen Kindern mit der Mutter wohl nicht jedesmal das Handbuch gezückt wird und dann nachgeschut, ob der Vater überhaupt irgendwelche Rechte hat, die nicht sofort augenfällig sind.
IMHO
Deswegen ist ein Anwalt sicher besser.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.06.2007 um 20:18:07
 
Kathleen schrieb am 10.05.2007 um 10:05:23:
Sie hat 2 Kinder die in den USA geboren wurden, also Amerikanische Staatsbürger sind und den Kindsvater, der Ägyptischer Staatsbürger ist,also ein Moslem, verheiratet, aber die amerikanische Greencard besitzt. Nun ist Ihr Problem, daß Sie, um eine Verlängerung des Visums zu erhalten, einen Monat nach Deutschland kommen müßte, da die Arbeiztserlaubnis noch in Arbeit ist und momentan keine ausgestellt werden.


Und zur Verlängerung eines residence permit Ausübung der Personensorge für US-Staatsbürger muß man aus den USA ausreisen?

Gruß, ULF
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