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Was kommt auf mich zu? (Gelesen: 9.495 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt auf mich zu?
Antwort #15 - 09.05.2007 um 17:25:38
 
World32 schrieb am 09.05.2007 um 17:07:48:
Aber es ist eine gerechte Strafe und ich nehme es reumutig an. 


das unterscheidet Dich   Zwinkernd


Wünsche Dir alles Gute
DC
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 09.05.2007 um 18:12:43
 
Danke DC!

ich hoffe auch aus der Krise zu lernen, Kraft zu schöpfen und mit viel Energie weiter machen zu können.
Der Abschied aus D. ist nicht einfach und Gott sei Dank habe ich eine tolle Familie und ein Land, das trotz alle Probleme, mir Möglichkeiten anbieten kann.
Aber es ist schon komisch, weil dort  alle zu mir: die Deutsche sagen, weil für mich Püntlichkeit wichtig geworden ist oder an die Umwelt denke. Aber es ist klar, dass ich hier in D. immer eine fremde bleiben wird. Aber die Erlebnisse kann keiner mir nehmen und es war einfach toll und bereichend.
Bin auf die Zukunft gespannt!
Gruß!
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Grenzübersch.beschein. Wie geh ich am Flughafen vor?
Antwort #17 - 11.05.2007 um 11:22:14
 
Hallo!
ich habe schon mein Problem unter anderen Threads dargestellt.

Auf jedem Fall, bekomme ich heute oder morgen den Bescheid der ABH mit der Ausweisung, Pass und GÜ-Bescheinigung.

Ich reise am kommenden Fr., was ich sehr bedaure,  und würde gern wissen, wie ich vorgehen soll.

Ich reise freiwillig ab und meine Familie wird die Reisekosten übernehmen.

1. Soll ich ganz normal erst am Flughafen-Schalter mein Gepäck abgeben und dann soll ich zur Grenzpolizei???

2. Nimmt die Prozedur mit der GÜ viel Zeit in Anspruch? So kann ich besser planen, wann ich am Flughafen sein soll.

Ich will bloß keine weitere Fehler machen und will alles schon im Vorfeld organisieren.

Vielen Dank!
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #18 - 11.05.2007 um 11:35:25
 
World32 schrieb am 11.05.2007 um 11:22:14:
1. Soll ich ganz normal erst am Flughafen-Schalter mein Gepäck abgeben und dann soll ich zur Grenzpolizei???

Geht normalerweise gar nicht anderst rum ... du musst die GÜB bei der Ausreisekontrolle abgeben.

World32 schrieb am 11.05.2007 um 11:22:14:
2. Nimmt die Prozedur mit der GÜ viel Zeit in Anspruch? So kann ich besser planen, wann ich am Flughafen sein soll.

Ist im Normalfall eine Geschichte weniger Minuten ... vorgelegten Pass prüfen, Daten der GÜB abgleichen und fertig.
Die GÜB wird von den Kollegen dann an die ABH geschickt.

Gruß

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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 11.05.2007 um 11:39:25
 
Vielen Dank, Daddy!

Danke auch an Mick, der das Thema verschoben hat. War mir nicht sicher, ob ich ein neues Thema eröffnen sollte oder nicht!

Das Forum ist  mir eine sehr große Hilfe! Ich danke alle herzlich für die Engagement, Antworten... und werde das ganze weiter aus der Ferne verfolgen und wenn möglich auch ein Beitrag dazu leisten.

Gruß!
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tantris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #20 - 11.05.2007 um 11:45:53
 
World32 schrieb am 11.05.2007 um 11:39:25:
. und werde das ganze weiter aus der Ferne verfolgen und wenn möglich auch ein Beitrag dazu leisten.

Gruß!


na so weit ist ja Venezuela auch wieder nicht weg  Zwinkernd

¡Que te vaya bien!
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 11.05.2007 um 11:51:08
 
Danke tantris!

ja, so weit ist es nicht, obwohl es mir momentan unendlich weit vorkommt, und für mich muss ein neuer Anfang drin sein.

Dir auch alles Gute!

Saludos!
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 12.05.2007 um 13:49:10
 
Hallo!
ich bekam heute den Bescheid von der ABH.
Auf jedem Fall werde ich ausreisen, meine Eltern habe schon ein Flugticket gekauft und ich bin gerade dabei zu packen und mich von meine Freunde zu verabschieden.

Ich weiss nicht wie die Zukunft für mich sein werde, aber bin optimistisch. Und weiss, dass ich D. nicht so schnell wieder sehen werde. Aber ich habe Fragen zu den Bescheid und würde gern wissen:
1. Wie lange der Frist für die Wiedereinreise sein könnte, wie meine Chancen stehen, irgendwann wieder nach D. zu kommen

2. Ich hatte schon mehrere Vorstell.gespräche, die sehr gut gelaufen sind und will wissen, ob ich z.B. in einem Jahr wieder in Deutschland einreisen könnte , um zu arbeiten.

Anbei der Text des Briefes:
[b]Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
gegen Sie ergeht folgende
ENTSCHEIDUNG
1. Die Verlängerung der AE wird abgelehnt.
2. Sie werden aufgefordert, die BRD bis spätestens 18.05. zu verlassen.
3. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, wird Ihnen hiermit die Abschiebung auf eigene Kosten angedroht. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie auch in einen anderen Staat abgeschoben werden können, in den Sie einreisen dürfen, oder der zu Ihrer Aufnahme verpflichtet ist.
4. Gleichzeitig werden Sie aus dem Gebiet der BRD ausgewiesen.
5. Für die Entscheidung nach Zi. 1 wird eine Gebühr erhoben.


Dann kommt die BEGRÜNDUNG. Erst wird kurz meine Aufenthalt in D. beschrieben (ich das 1. Mal im Jahr 1991 eingereist, musste das Studium im Jahr 2002 abbrechen, reiste wieder 2004, habe Ende Februar 2007 das Studium abgeschlossen)

Dann werden die Rechtliche Gründen erklärt:
Ablehnung der Verlängerung der AE:
...Auf die Erteilung einer AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach dem Studium besteht kein Rechtsanpruch...
Es ist nicht unverhältnismäßig und verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn Sie mit einem Studienabschluss in Ihr Heimat zurückkehren müssen. Sie konnten bereits bei der EInreise zu Wiederaufbahme des Studiums nicht erwarten, dass die AE auch noch nach dem Studium erteilt wird...
Androhung der Abschiebung

Die Abschiebung soll gemäß §59 Abs. 1 AufenthG unter Bestimmung einer Ausreisepflicht angedroht werden...
Zwar gaben Sie an, die BRD freiwillig verlassen zu wollen. Da Sie aber bereits schon flasche Angaben ggüber der ABH gemacht haben, war Ihnen die Abschiebung anzudrohen.
Ausweisung
Gemäß § 55 Abs, 1...
Da Sie erst wieder im Jahre 2004 nur zum Zwecke des Abschlusses eines Studiums eingeresit sind , steht die Dauer Ihres Aufenthalts einer Ausweisung in keiner Weise entgegen. Wesentlcihe Bindungn zum Bundesgebiet sind in dieser Zeit nicht entstanden. Es sind in Ihrem Fall weder schutzwürdige Belangen oder Bindungen ersichtlich...Insbesondere sind Sie ledig und haben keine Verwandten im Bundesgebiet...
Darüber hinaus ist eine Ausweisung auch erforderlich, da ein milderes Mittel nicht zur Verfügugn steht. Denn nur durch Ausweisung kann verhindert werden , dass Sie ein Visum zur erneuten Einreise beantragen...
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Sie wegen der Ausweisung gemäß §11 Abs.1 AufenthG während der Wirkung der Ausweisung -die zunächst unbefristet steht- ohnebesindere Erlaubnis nciht mehr erneut in das BRD einreisen un aufhalten dürfen. Dies gilt auch für Besuchaufent. Die in §11 AufenthG bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise...
[/b]
Es ist viel Text, ich habe das wesentlich geschrieben.
Meine Fragen:
1. Wäre es sinnvoll von Anfang an ein Antrag auf Befristung der Einreise zu beantragen? Ich will nicht ggüber der ABH als frech oder nicht reumutig erscheinen
2. Wie lange ist dieser Frist, dass steht im Brief nicht genau?
3. Wäre vorstellbar, dass ich innerhalb eines Jahres, wenn ich Refernzbriefe und Arbeitsplatzangebote vorliege, dass ich wieder eine AE bekomme?

In der Zukunft kann alles passieren. Kann auch sein, dass ich beruflich woanders weiter mache, aber auf jedem Fall würde ich gern mind wieder einreisen können.

Vielen Dank!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 13.05.2007 um 20:43:40
 
Hi,

also mal ganz im ernst. Die Begründung für die Ausweisung ist merh als dürftig und ermessenfehlerhaft. Die Ausweisung als notwendig zu erachten, damit kein
Visum beantragt werden kann, halte ich für mehr als bedenklich.

Sollte der Bescheid wirklich im Wesentlichen so ausgestaltet sein, so hast Du
sehr gute Chancen, dass dieser Bescheid von dem zust. VG hinsichtlich der
Ausweisung aufgehoben wird. Dann besteht keine Einreisesperre.

Vielleicht könntest Du den Bescheid im Original hier einstellen ?


DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 13.05.2007 um 21:13:51
 
Zitat:
Vielleicht könntest Du den Bescheid im Original hier einstellen ? 


Wenn daber bitte nur anonymisiert, sowohl bezüglich der
Personalien, als auch der Daten der ABH.
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Mick
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Antwort #25 - 13.05.2007 um 22:30:32
 
Zitat:
Gemäß § 55 Abs, 1...

Hi,
eigentlich ist die Begründung für die Ausweisung ja
gar nicht zitiert worden, sondern lediglich die Ab-
wägung der privaten Interessen dazu, auf die Aus-
weisung zu verzichten. Kann man insgesamt nicht
beurteilen.
Komisch finde ich, dass die Ausweisung nicht im
Tenor erwähnt ist. Gehört eigentlich mit da rein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 14.05.2007 um 07:25:14
 
Mick schrieb am 13.05.2007 um 22:30:32:
Komisch finde ich, dass die Ausweisung nicht im 
Tenor erwähnt ist. Gehört eigentlich mit da rein. 


unter 4., wenn das der Tenor sein soll


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Mick
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Antwort #27 - 14.05.2007 um 07:45:52
 
Zitat:
unter 4., wenn das der Tenor sein soll 

Jow, übersehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 14.05.2007 um 07:51:02
 
Ich denke ohne den kompletten Bescheid gesehen zu haben,
läßt sich zunächst noch nicht viel sagen.

Schwärze doch einfach die persönlichen Daten etc. und stell ihn hier rein.
Fons oder mick wird dabei helfen. Zwinkernd


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #29 - 14.05.2007 um 08:20:51
 

Antes de nada, reciba un saludo bolivariano, socialista y revolucionario (=venezolanische Eingangsformel).

Bolivarianamente (=venezolanische Schlussformel),
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