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Was kommt auf mich zu? (Gelesen: 9.482 mal)
World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kommt auf mich zu?
03.05.2007 um 18:18:13
 
Hallo!

habe mein Studium im Februar an der FH abgeschlossen und hatte eine Fiktionsbescheinigung bis am 30.04. Um eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche habe ich in mienr Verzweiflung eine Bescheinigung über einen finanziellen Nachweis gefälscht. Letzte Woche hatte ich diese Bescheinigung geschickt und bekam heute ein Anruf mit der Nachricht, dass meine falsche Bescheinigung entdeckt worden ist.
Heute konnte ich keinen telefonischen Kontakt mit der ABH aufnehmen. Habe eine Mail an der entesprechenden Beamtin geschickt und mich entschuldigt und mich bereit erklärt die Konsequenzen zu tragen.
Soweit ich informiert bin, hat die Beamtin schon die Polizei eingeschaltet.
Zur Zeit bin ich nicht zu Hause bin, da ich wegen Vorstellungsgespräche nach Stuttgart reisen sollte, werde ich morgen die ABH anrufen und meine Lage besprechen. Die Ausländerbehörde ist auch darüber informiert.
Ich wollte fragen, mit welcher legale Konsequenzen ich rechnen soll.
Vielen Dank!
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 03.05.2007 um 18:34:41
 
Hallo World32,

Zitat:
§ 55 Ermessensausweisung
...
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er


1. in Verfahren nach diesem Gesetz oder zur Erlangung eines einheitlichen Sichtvermerkes nach Maßgabe des Schengener Durchführungsübereinkommens falsche oder unvollständige Angaben zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden im In- und Ausland mitgewirkt hat, wobei die Ausweisung auf dieser Grundlage nur zulässig ist, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,
...

Das ist sehr ernst, was ist denn deine Staatsbürgerschaft?
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.05.2007 um 18:46:50
 
Ich komme aus Venezuela
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.05.2007 um 19:01:15
 
Mir fallen keine zwischenstaatlichen Abkommen ein welche dir helfen könnten.

Es handelt sich um eine Ermessensausweisung, du kannst ausgewiesen werden, musst aber nicht.
Das die Behörden so etwas nicht als Kavaliersdelikt sieht wird wohl einleuchten.
So etwas ist sehr einzelfallbezogen, da kann ich dir leider keine Prognose geben.

Gruß,

maki
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.05.2007 um 19:08:20
 
Danke,
ich sehe auch ein, dass die Lage sehr ernst ist. Glaube, dass ich auf jedem Fall ausgewiesen werde.

Glauben Sie, dass die Vorstellungsgespräche, die ich bis jetzt mit 3 Unternehmen geführt habe, und alle sehr positiv gelaufen sind, meine Lage verbessern könnten?

Meine Eltern sind bereit mir sofort einen Flugticket nach Venezuela zu besorgen. Ich bin meinerseits bereit alle Konsequenzen zu tragen.

Morgen, werde ich mit der entsprenchenden Beamtin telefonieren und mehr wissen.

Momentan habe ich viele fragen, da ich nicht weiss, wie ich vorgehen muss.
(Ausreisefrist, Anwälte, ggfalls Bußgeld)

Danke!
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inge
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Antwort #5 - 03.05.2007 um 20:10:32
 
Zitat:
Es handelt sich um eine Ermessensausweisung, du kannst ausgewiesen werden, musst aber nicht.

Na das Hauptproblem ist doch wohl, dass der Aufenthalt bereits jetzt schon nicht mehr erlaubt ist?
FBesch am 30.4. abgelaufen -> und jetzt?
LU offensichtlich immer noch nicht gesichert?
Falsche Angaben zur Erschleichung einer AE.

und AE nach 16.4 KANN erteilt werden

Da stehen wohl aktuell sehr viele CONTRAs und nicht viele PROs im Raum ...
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.05.2007 um 20:19:01
 
inge schrieb am 03.05.2007 um 20:10:32:
Na das Hauptproblem ist doch wohl, dass der Aufenthalt bereits jetzt schon nicht mehr erlaubt ist?
FBesch am 30.4. abgelaufen -> und jetzt? 

die Fiktion gilt bis zur Entscheidung über den Antrag, d.h. die Fiktionswirkung besteht noch, solang der Antrag nicht abgelehnt ist...
allerdings könnte es bei einer Kontrolle zu Schwierigkeiten kommen, deshalb sollte sich World32 um die Verlängerung der FB kümmern
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World32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.05.2007 um 20:38:05
 
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antworten!

ja, vieles spricht dagegen, das ist mir bewusst.

Ich weisst nicht genau wie es mit einer Fiktionsbescheinigung das ganze funktioniert. Aber morgen werde ich von der ABH mehr erfahren.

Falls ich eine LU vorlegen muss, hätte ich vielleicht Möglichkeiten das nachträglich zu machen.

Glauben Sie, dass nach den ganzen Geschehen ich noch eine Verlängerung des FB bekommen könnte? Wie gesagt ich bereue sehr das Ganze und werde mich sofort persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen. Bin auch bereit freiwillig sofort auszureisen. Um so mehr peinlich für mich, da die Beamtin mich seit meine Studienanfänge kennt (1994) und sie mich immer sehr freundlich und hilfsbereit behandelt hat.

Soll ich bei dem nächsten Gespräch mit der ABH etwas besonderes beachten?  In diesem Moment lese ich ganz genau die Gesetze und informiere mich so gut wie es geht über die rechtliche Lage.

Glauben Sie, dass ich mir rechtlcihe Unterstützung durch einen Anwalt unbedingt brauche?

Danke!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.05.2007 um 16:49:23
 
Hallo! war heute morgen bei der ABH in Villingen. Leider gab es heute keine Sprechstunden, aus diesem Grund habe ich die Beamtin gleich angerufen, um um einen Termin zu bitten. Sie sagte nur, dass sie heute eine Sitzung hätte und sie mich heute nicht empfangen konnte und dass ich am Montag kommen sollte.

Da ich in Stuttgart ein Vorstellungsgespräch hatte bin ich nach Stuttgart gefahren. Schon in Stuttgart habe ich erneut eine Mail an der ABH geschickt, in der ich mich wieder entschuldige und bereit erkläre alle Konsequenzen zu tragen. Außerdem habe ich informiert, dass ich in Stuttgart für das Vorstellungsgespräch  bin und das meine Familie ein Flugticket reserviert hat, so daß ich die Ausreise aus eigene Kosten übernehmen kann. Meine Familie wartet nur auf einen Reisedatum. Darüber hinaus habe ich den Termin am Montag schriftlich bestätigt.

Jetzt muss ich das Wochenende in große Sorge verbringen, da ich nicht weiss, was auf mich zukommt.

Wenn Sie weitere Empfehlungen für mich haben oder Sie kir sagen könnten wie ich gegenüber die ABH argumentieren kann, wäre ich Ihnen sehr dankbar!
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 04.05.2007 um 19:31:29
 
Sag ihnen, du hattest einen Blackout - das haben schon größere Tiere mit Erfolg getan (Vorsicht, Satire).
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World32
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Antwort #10 - 04.05.2007 um 20:01:36
 
Danke Reni...

ja, ds stimmt ich hatte wirklich ein blackout... Jetzt sitze ich und betrachte die Konsequenzen und es ist einfach so schrecklich. Gerade jetzt habe ich so viele Anfragen von Firmen, die an meinem Lebenslauf interessiert sind.

Nächste Woche sollte ich die ersten Antworten bekommen, aber wahrscheinlich werde ich nächste Woche nicht in Deutschland sein können und das für eine längere Zeit.

Glauben Sie, dass es helfen würde, wenn Referenzpersonen ein Wort für mich legen würden? Z.B. meine Professoren, Institutionen für denen ich gearbeitet habe...

Danke!
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 04.05.2007 um 20:07:39
 
World32 schrieb am 04.05.2007 um 20:01:36:
Glauben Sie, dass es helfen würde, wenn Referenzpersonen ein Wort für mich legen würden? Z.B. meine Professoren, Institutionen für denen ich gearbeitet habe... 


Ich denke einmal, daß es sicherlich nicht zum Nachteil gereichen wird und sich durchaus eine positive Gesamtbetrachtung ergeben könnte. Ich würde jetzt auf alle Fälle nicht so schwarz sehen und den Kopf hängen lassen.

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 04.05.2007 um 20:14:22
 
Danke Trixie,

ich weiss, dass ich bis Montag warten muss und dort meine Lage ehrlich erklären muss und vor allem wissen lassen, dass das Schlimme an meinen Tat jetzt bewusst ist.

Es gibt einige gute Freunde und Bekannten die mir immer noch helfen und ich glaube mit dieser Hilfe kann ich rechnen. Hoffe einige für eine schriftliche referenz gewinnen zu können.

Aber genauso weiss ich, dass die Lage ernst ist und ich mit allen möglichen Szenarien rechnen muss.

Vielen Dank für die ermutigende Worte!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 09.05.2007 um 15:56:04
 
World32 schrieb am 03.05.2007 um 18:18:13:
Ich wollte fragen, mit welcher legale Konsequenzen ich rechnen soll.


Versagung der AE, Strafverfahren (Geldstrafe).

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 09.05.2007 um 17:07:48
 
Danke ULF!

war schon gestern bei der ABH und trotz mein schlimmes Fehlverhalten werde ich "nur" ausgewiesen. Die ABH verzichtet auf Anzeige. Sie waren sehr freundlich zu mir und erklärten mir, dass wenn ich meine schwierige Lage dargestellt hätte, sie mir beraten hätten und mit mir eine Lösung für die Finanzierung gefunden hätten, da ich sehr gute Empfehlungen von der FH und meine Tutoren habe und bis jetzt beide Institutionen miteinander sehr gut kommuniziert hatten.

Ich bin der ABH sehr dankbar für diese Behandlung und es ist mir bewußt, dass ich eine härtere Strafe verdient habe. Somit geben sie mir eine 2. Chance mein Leben weiter zu führen.

Das schlimmste und schmerzhafte für mich ist die Ausweisung, weil ich Deutschland sehr viel verdanke und wahrscheinlich nie wieder einreisen werde. Ich habe hier die wichtigste Erfahrungen meines Lebens gemacht und bin hier erwachsen geworden (kam mit 17 Jahre als Stipendiatin meines Landes). Aber es ist eine gerechte Strafe und ich nehme es reumutig an.

Jetzt warte ich auf dem Bescheid der ABH und hoffe aus der Ferne etwas für Deutschland bewirken zu können. Ich habe hier die Gelegenheit gehabt ein hervorragendes Studium abzuschliessen und ich werde mich bemühen als Multiplikatorin dieses Landes, das meine 2. Heimat ist, etwas positives zu machen und  etwas zurück zu geben, von dem ich in Überfluss während meines Aufenthalts hier bekommen habe.

Gruß!
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