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Arbeiten/Deutschkenntnisse (Gelesen: 17.816 mal)
diana
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Antwort #15 - 03.05.2007 um 15:35:44
 
Achso und das wäre im Falle einer Ehe zwischen meinem freund und mir möglich, also das wennbich mit meinem freund eine ehe führe ihn aber nicht finanzieren kann das mein vater ds dann eben macht bis mein ''mann'' dann eine arbeit gefunden hat.?
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Antwort #16 - 03.05.2007 um 15:38:36
 
Die Antwort auf diese Frage kennst du bereits.

Bis dann...
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diana
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Antwort #17 - 03.05.2007 um 15:42:21
 
ÀLso ja?sorry das ich nerve aber ich will halt meinen freund ncith verlieren aber auch die shcule nicht vernachlässigen.
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Antwort #18 - 03.05.2007 um 15:45:11
 
Mit Grund zu Nerven ist eine Sache, ohne Grund zu Nerven ist eine andere.

Solltest die Zeit (2 Jahre?) nutzen um hier zu lesen, alle deine Fragen sind schon zigmal beantwortet worden Zwinkernd

Schon in der FAQ gestöbert?
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Antwort #19 - 03.05.2007 um 15:49:58
 
Zitat:
aber auch die shcule nicht vernachlässigen

Deinem Schreibstil nach zu urteilen, tust du das bereits ...

Zitat:
ich will halt meinen freund ncith verlieren

Also nochmal (und jetzt final!):
- Wenn überhaupt, steht eine Heirat derzeit nicht an. Und bis sie ansteht fließt vermutlich noch viel Wasser den Berg runter.
- Der Unterhalt des Ausländers muss aus EIGENEN Mitteln gesichert sein. Eigene Mittel können auch Zahlungen eines Unterhaltspflichtigen sein. Unterhaltspflichtig wäre in dem Fall die Ehefrau (also du), aber nicht der Vater der Ehefrau. Dieser (also dein Vater) müsste sich dann erstmal unterhaltspflichtig machen (mit VE, die auch NACH Ehe gilt, oder per selbstst. Schuldversprechen nach BGB) - mit ALLEN (!!!) Konsequenzen die das nach sich zieht ("Ups, das wusste ich nicht" wird bei Problemen als Ausrede nicht zugelassen).
- Solltest du die dt. StA erwerben ist der LU allerdings noch egal und in Zukunft relativ egal ...

Ansonsten bitte von hypothetischen Fragen absehen, die möglicherweise, vielleicht, evtl mal IRGENDWANN relevant werden.

Zitat:
ich will halt meinen freund ncith verlieren

Ist er momentan hier? Wohl nein. Ist er dein Freund? Offensichtlich. Daran wird sich ja - Einkommen, LU, Heirat hin oder her - in nächster Zukunft wohl auch nix ändern, oder?
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diana
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Antwort #20 - 03.05.2007 um 15:50:33
 
Ja aber ich kenn das miz der VE nur wenn er als turist kommen würde.Mier war nicht klar das das auch geht wenn man verheiratet ist und das eben jemand von meinen familienangehörigen so eine VE abshließt damit er auch immer hier bleiben kann
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Antwort #21 - 03.05.2007 um 15:53:16
 
moment mal welche probleme sollten da auftreten das versteh ich grade nicht?
Aber irgendwie find ich wiedersprecht irhe uch.einmal heißt es dass mein vater eben eine VE abschließt udnd ie betrage für ihn übernimmt ,das andere mal heuißts das nur ich das amchen kann
was denn nun...das macht mich so konfus deswegen frag ich so ioft nach
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Antwort #22 - 03.05.2007 um 16:00:22
 
Ich hät einafch nur mal gerne eine klare antwort udn nich so deises drum rum gerede...und welche probleme sollten da auftauchen?
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Antwort #23 - 03.05.2007 um 16:06:25
 
diana schrieb am 03.05.2007 um 15:53:16:
was denn nun...das macht mich so konfus deswegen frag ich so ioft nach

Du solltest mehr lesen, deine Fragen wurden schon mehrmals beantwortet.

Die FAQ hat auch einen Eintrag über die VE (einfach anklicken).
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Antwort #24 - 03.05.2007 um 16:09:29
 
Erstens: ich würde egren wissen welche probleme da smit sich bringt weil inge da sows erwähnt hat


zweitens steht hier:Eine Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt grundsätzlich so lange, bis der Eingeladene ausgereist ist, oder bis ihm in Deutschland ein Aufenthaltsrecht gewährt wird, welches quasi  unabhängig von der abgegebenen Verpflichtungserklärung ist. Beispiel: Einreise als Besucher, dann Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Eheschließung.

Ich mein als mein ehemann würde er sofort ein aufenthaltsrecht bekommen.aber ich versteh das nicht was damit gemeint ist das das unabhängig ist von der abgegeben verpflichtungserkärung.sorry aber verstehe deises ''gehobene'' deustch nicht so.
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Antwort #25 - 03.05.2007 um 16:11:43
 
Zitat:
und welche probleme sollten da auftauchen?

sigh ...

Na wenn jemand UnterhaltsPFLICHTIG ist, muss der Unterhaltspflichtige Unterhalt zahlen - ob er will oder nicht. zB: Ihr heiratet. Läuft nicht. Ihr lasst euch scheiden. Dein Vater ist trotzdem noch unterhaltspflichtig. Also darf er dich unterstützen UND deinen Ex-Mann.

Außerdem kann dein Mann dann grundsätzlich keinen staatliche Hilfe beantragen, solange dein Vater zahlungsfähig ist.

Gegenfrage: Es ist mir immer noch nicht so ganz klar, warum du hier ständig hypothetische Fragen stellst, bzgl eines Sachverhalts, der derzeit überhaupt noch nicht aktuell ist. Ob du uns diese Frage beantworten könntest. Ich denke mal, das interessiert einige ...

BTW: Nach Heirat bist du sowieso unterhaltspflichtig, deswegen könntest du gar keine VE zugunsten deines Mannes abgeben. Die ist ja nur für Leute gedacht, die ansonsten nicht zur Zahlung verpflichtet wären.

Nachtrag:
Zitat:
Ich werde nächstes jahr 18 und gehe aufs gymnasium
[...]
aber verstehe deises ''gehobene'' deustch nicht so

Latein-Klasse? Dann übersetz dies: "O tempora, o mores!"
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Antwort #26 - 03.05.2007 um 16:13:05
 
diana schrieb am 03.05.2007 um 16:09:29:
Ich mein als mein ehemann würde er sofort ein aufenthaltsrecht bekommen.

Nein, dafür müsste der LU gesichert sein, dafür die VE!
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diana
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Antwort #27 - 03.05.2007 um 16:15:31
 
also inge wenn du was scheriebst versteh ich nichts.
Ich wüprde zwar arbeiten gehen aber halt auf 400 euro basis--konsequenz--ich könnte ihn nicht finanzieren.
und ich erkenne aus deinen antworten nicht ob mein vater dann deise VE abschließen könnte und meinen ''mann'' solange finanzieren kann bis er arbeit gefunden hat.

und ich stelle deise rraegn eben damit ich wieß ob ichd coh abi amchen soll oder eben vorher abgehen soll weil es ist einafch ebscgissen so eien fernbeziehung zu führen.
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Antwort #28 - 03.05.2007 um 16:17:49
 
ok as hab ich jetzt verstanden dei frage da oben die ich dir gestellt hab mti deisem unabhängigen.und was für probleme könnten denn sein mit deiser VE?etwa da swir uns scheiden und wie du schon sagetst das mein papa weiter zahlen muss?
Aber stellen wir uns mal vor mein ''mann'' würde arbeit finden, dann müsste mein papa doch nich mehr die VE zahlen oder?
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Antwort #29 - 03.05.2007 um 16:19:45
 
diana schrieb am 03.05.2007 um 16:09:29:
Ich mein als mein ehemann würde er sofort ein aufenthaltsrecht bekommen.


was macht dich da so sicher ?


BTW
gehobenes Deutsch ist es bis hierher wahrlich nicht gewesen

Die Sache ist ganz einfach:
Solang Du nicht deutsch bist, musst Du den LU selsbt sicherstellen, für Dich und Deinen Mann.
Wenn Du deutsch bist, musst Du das nicht.
Solltest Du also nicht deutsch sien und auch den LU nicht sicherstellen können, so kann dies z.B. Dein Vater mit einer VE machen (mit allen Konsequenzen). Ich halte dieses allerdings für
sehr praxisfremd und würde diese Variante immer ablehnen.

Vorschlag:
Mach Deine Schule zu Ende und überlege dann, was genau Du eigentlich willst.



DC





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