Zitat:aber auch die shcule nicht vernachlässigen
Deinem Schreibstil nach zu urteilen, tust du das bereits ...
Zitat:ich will halt meinen freund ncith verlieren
Also nochmal (und jetzt final!):
- Wenn überhaupt, steht eine Heirat derzeit nicht an. Und bis sie ansteht fließt vermutlich noch viel Wasser den Berg runter.
- Der Unterhalt des Ausländers muss aus EIGENEN Mitteln gesichert sein. Eigene Mittel können auch Zahlungen eines Unterhaltspflichtigen sein. Unterhaltspflichtig wäre in dem Fall die Ehefrau (also du), aber nicht der Vater der Ehefrau. Dieser (also dein Vater) müsste sich dann erstmal unterhaltspflichtig machen (mit
VE, die auch NACH Ehe gilt, oder per selbstst. Schuldversprechen nach BGB) - mit ALLEN (!!!) Konsequenzen die das nach sich zieht ("Ups, das wusste ich nicht" wird bei Problemen als Ausrede nicht zugelassen).
- Solltest du die dt. StA erwerben ist der
LU allerdings noch egal und in Zukunft relativ egal ...
Ansonsten bitte von hypothetischen Fragen absehen, die möglicherweise, vielleicht, evtl mal IRGENDWANN relevant werden.
Zitat:ich will halt meinen freund ncith verlieren
Ist er momentan hier? Wohl nein. Ist er dein Freund? Offensichtlich. Daran wird sich ja - Einkommen,
LU, Heirat hin oder her - in nächster Zukunft wohl auch nix ändern, oder?