Hallo, ich möchte heiraten
. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, ich darf nicht. Zumindest noch nicht.
Das Problem liegt darin, dass ich vietnamesiche Staatsbürgerin bin, die einen Deutschen heiraten möchte.
Wir sind zum Standesamt gegangen und hatten Ledigkeitsbescheinigungen aus Vietnam und von der vietnamesischen Botschaft sowie meine Geburtsurkunde.
Die Standesbeamtin hat gesagt, dass die Unterlagen alle unbedingt zum OLG Stuttgart geschickt werden müssen, weil sie vorort gar nichts entscheiden, sondern dies ausschließlich in Stuttgart getan wird.
So wie ich das hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051/0#0 gelesen habe, steht da, dass die Standesbeamtin nach ihrem eigenem Ermessen einschätzen soll / darf, ob sie meine Unterlagen annimmt.
Meine erste Frage: Habe ich das so richtig verstanden oder nicht? Kann die Standesbeamtin selbst bestimmen, ob sie die Urkunden so annimmt oder zum OLG schickt?Jedenfalls wurden die Unterlagen nach Stuttgart geschickt. Ehrlich gesagt, haben wir gedacht, dass eine Überprüfung nicht notwendig sein würde, weil ich ja hier aufgewachsen bin, unbefristete Aufenthaltserlaubnis habe, wir zusammen studierten, arbeiten und leben. Was gibt es daran denn zu verdächtigen? Naja, wir sind etwas blauäugig an die Sache rangegangen.
Nun hat das OLG uns geantwortet, dass meine Unterlagen (Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung) in Vietnam auf Echtheit untersucht werden müssen. Allerdings kostet das nicht gerade wenig und, wie wir mit Schrecken feststellen mussten, dauert es teilweise auch sehr lang, die Unterlagen prüfen zu lassen. Da wir im Sommer heiraten möchten und zeitlichen Constraints unterliegen, möchten wir dies möglichst vermeiden.
Deshalb möchten wir uns an die Sachbearbeiten beim OLG wenden und versuchen, diese Prüfung abzuwenden.
Ist dies theoretisch (also rechtlich) überhaupt möglich? Und wenn es theoretisch möglich ist, wird das praktisch über möglich sein?
Kann die Standesbeamtin, nachdem ja die Antwort vom OLG schon kam, ihre Meinung noch ändern und uns diese Prüfung erlassen (falls meine erste Frage so ausfällt, dass die Standesbeamtin selbst entscheiden kann, ob sie die Urkunden annimmt oder prüft)?
Vielen Dank im Voraus.