diana schrieb am 02.05.2007 um 18:23:49:Ja aber das war ja eigentlich nicht wirklich meine frage.
Ich wollt eben wissen ob mein ffreund,wenn ich ihn heiraten würde, hier bleiben könnte und nich ausgewiesen werden würd falls ich die deustche staatsangehörigkeit habe, aber eben nicht arbeite bzw nen 400 basis job hätte.
Und wie wäre das wenn ich keien deustche staatsangehrigkeit habe, aber einen 400 euro job habe und dazu eben noch 150 euro kindergeld von mir, 110 euro halbweisenrente und noch weitere 150 euro von unseren geld, das wir monatlich von unserem mieter bkommen.Könnte er dann hier blieben? Ich hoffe jemand hats verstanden.Biittee antwoten.
Schau bitte noch mal genau das an, was inge gepostet hat.
Und nun versuche ich noch mal ein wenig ausführlicher zu erklären:
Das, was Du hier an Geld angibst, wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht reichen, den notwendigen Lebensunterhalt für Dich und ihn nachzuweisen. (Wenn Du den von maki verlinkten Rechner benutzt, wirst Du auf ein entsprechendes Ergebnis kommen.)
Bei einer Heirat von zwei Ausländern in Deutschland bzw. dem Ehegattennachzug von einem Ausländer zum anderen nach Deutschland muss dieser Nachweis aber erbracht werden - sonst gibt es weder Visum noch Aufenthaltstitel. Das heißt, Dein Freund würde unter den derzeit gegebenen Bedingungen erst gar kein Visum zur Eheschließung erhalten - somit stellt sich die Frage einer Abschiebung nicht wirklich.
(Bitte versucht es aber auch gar nicht erst auf andere, nicht legale Weise, etwa mit Touristenvisum, das bringt nur eine Menge Ärger und könnte dann allerdings auch mit einer Abschiebung und allen daraus erwacsenden Folgen enden!)
Erst, wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, wäre ein Ehegattennachzug möglich, ohne das der Lebensunterhalt gesichert ist. Bei einer Heirat hier müsste allerdings auch nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt zwischen Einreise und Heirat sichergestellt ist - durch jemanden, der eine
VE abgibt. Nach der Heirat wäre es dann egal. Auch eine Familienzusammenführung nach einer Heirat im Ausland wäre für den Ehegatten eines Deutschen ohne Nachweis der Lebensunterhaltssicherung möglich- So die derzeitige Rechtslage.
Gestatte mir noch eine Frage -
Letztlich ist es natürlich Deine private Angelegenheit, aber Du bist noch nicht einmal volljährig - was hindert Dich so sehr, nicht noch ein wenig abzuwarten?
=schweitzer=