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Eheschließung/-nachzug, Kein Einkommen (Gelesen: 6.566 mal)
schweitzer
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Antwort #15 - 02.05.2007 um 20:45:13
 
diana schrieb am 02.05.2007 um 18:23:49:
Ja aber das war ja eigentlich nicht wirklich meine frage.
Ich wollt eben wissen ob mein ffreund,wenn ich ihn heiraten würde, hier bleiben könnte und nich ausgewiesen werden würd falls ich die deustche staatsangehörigkeit habe, aber eben nicht arbeite bzw nen 400 basis job hätte.
Und wie wäre das wenn ich keien deustche staatsangehrigkeit habe, aber einen 400 euro job habe und dazu eben noch 150 euro kindergeld von mir, 110 euro halbweisenrente und noch weitere 150 euro von unseren geld, das wir monatlich von unserem mieter bkommen.Könnte er dann hier blieben? Ich hoffe jemand hats verstanden.Biittee antwoten.


Schau bitte noch mal genau das an, was inge gepostet hat.

Und nun versuche ich noch mal ein wenig ausführlicher zu erklären:

Das, was Du hier an Geld angibst, wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht reichen, den notwendigen Lebensunterhalt für Dich und ihn nachzuweisen. (Wenn Du den von maki verlinkten Rechner benutzt, wirst Du auf ein entsprechendes Ergebnis kommen.)

Bei einer Heirat von zwei Ausländern in Deutschland bzw. dem Ehegattennachzug von einem Ausländer zum anderen nach Deutschland muss dieser Nachweis aber erbracht werden - sonst gibt es weder Visum noch Aufenthaltstitel. Das heißt, Dein Freund würde unter den derzeit gegebenen Bedingungen erst gar kein Visum zur Eheschließung erhalten - somit stellt sich die Frage einer Abschiebung nicht wirklich.

(Bitte versucht es aber auch gar nicht erst auf andere, nicht legale Weise, etwa mit Touristenvisum, das bringt nur eine Menge Ärger und könnte dann allerdings auch mit einer Abschiebung und allen daraus erwacsenden Folgen enden!)

Erst, wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, wäre ein Ehegattennachzug möglich, ohne das der Lebensunterhalt gesichert ist. Bei einer Heirat hier müsste allerdings auch nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt zwischen Einreise und Heirat sichergestellt ist - durch jemanden, der eine VE abgibt. Nach der Heirat wäre es dann egal. Auch eine Familienzusammenführung nach einer Heirat im Ausland wäre für den Ehegatten eines Deutschen ohne Nachweis der Lebensunterhaltssicherung möglich- So die derzeitige Rechtslage.

Gestatte mir noch eine Frage -

Letztlich ist es natürlich Deine private Angelegenheit, aber Du bist noch nicht einmal volljährig - was hindert Dich so sehr, nicht noch ein wenig abzuwarten?


=schweitzer=


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #16 - 02.05.2007 um 21:30:27
 
Hi,
fassen wir zusammen:
Solange Du Ausländerin bist, gibt es den Nachzug nur,
wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Es ist nicht
damit zu rechnen, dass von der Regelvoraussetzung
"gesicherter Lebensunterhalt" eine Ausnahme gemacht
wird, nur weil Du zur Schule gehst. Ggf. kann aber je-
mand anderes den Lebensunterhalt sichern.
Solltest Du Deutsche werden, ist derzeit die Sicherung
des Lebensunterhaltes uninteressant. Anders wird es
mit einer anstehenden Gesetzesänderung. Aber auch
da gilt: In der Regel kein Nachweis der Sicherung des
Lebensunterhaltes (so die aktuelle Version des Ent-
wurfes des § 28 AufenthG).

Änderung:
Sorry, etwas spät. Schweitzer-Post war auf Seite 2, sah
ich zu spät.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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diana
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Antwort #17 - 02.05.2007 um 21:59:05
 
Ach quatsch ich habe noch nciht vor jetzt zu heiraten sondern in 1-2 jahren.Aber bei meienr schwester hats damals geklappt als sie in der ausbildung war.Außerdem, zahl ich keien meite wiel ich auch hausbesitzerin bin.Ich glaub es wird pro person 300 euro berechnet und wnen ich eben 2 400 euro jobs habe und dann noch meien halbweisenrente bekäme und keine miete zahle dürfte eigentlich nichts im weg stehen oder?
Bei meienr schwster wars auch so.Sie ista cuh mitbesitzerin vom haus und kam mit gehalt und halbweisenrente auf ca 600 euro udn es hätten eben nur 15 euro gefehlt aber da hat mein vater sich bereit erklärt eben diese 15 euro aufzubringen.Und naja bei mir wärs dann eben so dass es auch klappen würde.
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diana
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Antwort #18 - 02.05.2007 um 22:00:39
 
Achja und zur gesetzenänderung.Na wenns klappt dann würde ich eben die deustche staatsbürgerschaft annehmen wenn da der lebensunterhalt uninteressant ist.Ich meinw as tut man nicht für die liebe
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Antwort #19 - 02.05.2007 um 22:02:42
 
Zitat:
Und naja bei mir wärs dann eben so dass es auch klappen würde.


*OT*: Wenn Du das doch schon so genau weißt, weshalb fragst Du dann hier mehrmals nach ?  Griesgrämig

=schweitzer=
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Antwort #20 - 02.05.2007 um 22:04:14
 
diana schrieb am 02.05.2007 um 21:59:05:
aber da hat mein vater sich bereit erklärt eben diese 15 euro aufzubringen.

Das nennt sich eine Verpflichtungserklärung, kurz VE

Am einfachsten wäre es wahrscheinlich in MK zu heiraten und dann einen FZF Antrag bei der Botschaft in Skopje zu stellen, wenn der LU durch dich oder jemand anderen (zB durch deinen Vater über VE) gesichert ist, sollte dem nichts entgegenstehen.

Viel Erfolg,

maki
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Antwort #21 - 02.05.2007 um 22:05:44
 
[OT]

diana schrieb am 02.05.2007 um 22:00:39:
Na wenns klappt dann würde ich eben die deustche staatsbürgerschaft annehmen wenn da der lebensunterhalt uninteressant ist.Ich meinw as tut man nicht für die liebe

Das sollte man nicht dafür tun  Ärgerlich

Gibt schon genug Vorurteile, man muss diese nicht auch noch bestätigen... liebe hin oder her.

[/OT]
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Antwort #22 - 02.05.2007 um 22:06:17
 
schweitzer schrieb am 02.05.2007 um 22:02:42:
*OT*: Wenn Du das doch schon so genau weißt, weshalb fragst Du dann hier mehrmals nach ?

Hi schweitzer,
das ist nicht OT, das ist eine berechtigte Frage.
Scheint so, dass uns Langeweile unterstellt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #23 - 02.05.2007 um 22:13:56
 
Ja diese VE hehe aber die haben drauf geachtet das meine schwester ihn unterhalten kann.Ich wieß nicht wie genau das war aber es waren eben 15 euro die gefehlt haben.
Aber mein vater kann nicht dner ganzen lebensunterhalt für ihn aufbringen oder etwa doch wenn ich nicht ganz so mitkomme?
Naja schweitzer ich frage eben anch wiel ich mir so unsicher bin.Ist es denn so?ich hoffe mal weil das eben(auch wenns kitschig klingt) die liebe meiens lebens ist und cih sie nicemals erlieren will.
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Antwort #24 - 02.05.2007 um 22:18:57
 
Aber maki
geht das denn mit der VE also wenn ich eben nci9ht ganz aufkommen kann das mein vater sich bereit erklärt für den restlichen betrag aufzukommen?
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Antwort #25 - 02.05.2007 um 22:22:27
 
Ja, die VE kann durch Dich oder eine dritte Person abgegeben werden, wenn entsprechende Bonität nachgewiesen wird.

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Antwort #26 - 02.05.2007 um 22:23:16
 
Ist dein Vater denn immer noch für den Ehemann deiner Schwester verpflichtet?

Die VE könnte zB. auch von deiner Schwester bzw. ihrem Mann kommen.
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Antwort #27 - 02.05.2007 um 22:28:36
 
Sorry,
aber vor dem Hintergrund:

Zitat:
Ach quatsch ich habe noch nciht vor jetzt zu heiraten sondern in 1-2 jahren.


ist der Fred nun beendet. Der muss nicht noch drei
Seiten länger werden.

Die Meisten hier sind nicht um des Schreibens willen
hier - hoffe ich - sondern um nötige Info's zu geben.
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Antwort #28 - 02.05.2007 um 22:29:25
 
Ach gott weiß ich nicht.inzwischen verdient meine schwester auch mehr.
Aber sowas wäre auf ejdenf all möglich ja?also wenn ich z.b. 50 euro nicht aufbringen könnte,dass das eben von einem der drei gemacht wird?
Weil dann wär ja alles problemlos und ich amche mir heir nur umsonst den kopf kaputt.
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