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mögliche Abschiebung wegen Betrug? (Gelesen: 2.625 mal)
code21
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02.05.2007 um 11:01:42
 
hi, ein freund von mir hat mist gebaut, er hat leute bei ebay um rund 7 tausend euro betrogen, d.h. auktionen reingestellt und geld kassiert aber hat die angebotene ware gar nicht, dem zufolge auch nichts verschickt.

gestern war er bei mir und hat alles erzählt, weil jetzt ein brief von seiner bank gekommen ist, dass die staatsanwaltschaft im strafverfahren gegen ihn ermittelt und einblick in sein konto verlangt......

er sagt , die anderen leute, denen er was schuldet haben ihn gedroht, deswegen hat er das gemacht.....
er hätte zu mir kommen können, ich hätte ihm was geliehen aber da er mir sowieso schon was schuldet, hat er sich wohl geschämt.

so das war die vorgeschichte, jetzt zum eigentlichen, er ist auch in der einbürgerungsphase bzw. ausbürgerungsphase(der vietnamesischen seite natürlich)
nun befürchtet er eine abschiebung.....

vorbestraft ist er nicht .....
hat jemand von euch schon mal von ähnlicher situation gehört?
kann er "einfach so" abgeschoben werden? wird man ihm eventuell seine unbefristete aufenthaltsgenehmigung entziehen?
was meint ihr dazu? was kann ihm höchstens verhängt werden?( ich gehe mal davon aus,dass hier 5 jahre haft nicht in frage kommt, weil es sein erstes mal ist und auch nicht widerholen wird, hoffe ich zumindes)


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maki
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Antwort #1 - 02.05.2007 um 11:05:06
 
Schwer zu sagen was mit seiner AE passiert, die Einbürgerung wird auf jeden Fall eingefroren, wenn er Verurteilt wird, sogar abgelehnt.

An seiner Stelle würde ich die Entlassung aus der VN Staatsbürgerschaft stoppen, sonst steht er zum Schluss ohne STa. da.

Gruß,

maki
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schweitzer
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Antwort #2 - 02.05.2007 um 11:13:40
 
Die Frage einer Abschiebung steht erst einmal nicht  - im Zweifel die nach einer Ausweisung bzw. der Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts wegen Ausweisung des Ausländers (siehe dazu § 51 AufenthG ).  (Die Ausweisung könnte eine Abschiebung zur Folge haben, wenn nicht freiwillig ausgereist würde.)

Wann und welche Ausweisung (zwingende, im Regelfall oder Ermessensausweisung) in Frage käme oder auch, ob trotz Verurteilung kein Ausweisungstatbestand vorliegt, hängt wesentlich von der Verurteilung (ihrer Art, ihrer Höhe) usw.  - Wie die ausfallen wird, weiß hier aber keiner, und Prognosen dürften von hier aus schwierig sein, weil niemand den Sachverhalt wirklich so genau kennt und beurteilen kann, wie das für eine halbwegs "seriöse Prognose" nötig wäre und hier kein Forum für Strafrecht ist.

Zu Orientierung zu den möglichen Ausweisungstatbeständen lies die §§ 53 bis 56 AufenthG.

=schweitzer=
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code21
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Antwort #3 - 09.05.2007 um 19:58:32
 
so hat sich erledigt, ich habe ihm einen anwalt besorgt , jetzt mach ich mich auf die suche nach diesem  Oleg möchtegern anwalt, der ihn reingelegt hat, das wird der teuer bezahlen. Ärgerlich Ärgerlich
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Giesinger
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Antwort #4 - 10.05.2007 um 10:12:23
 
Muß ich das verstehen...? Smiley
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maki
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Antwort #5 - 10.05.2007 um 10:32:48
 
Giesinger schrieb am 10.05.2007 um 10:12:23:
Muß ich das verstehen...?  Griesgrämig

Klingt für mich so, als ob der Betrüger sich betrogen fühlt. Zwinkernd
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code21
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Antwort #6 - 10.05.2007 um 16:55:24
 
ne, mein freund hat sich auch nach einem anwalt erkundigt, aber der angebliche anwalt hat ihn reingelegt.
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