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Wiedereinreise nach Abschiebung (Gelesen: 3.051 mal)
Xena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.05.2007 um 21:48:37
 
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und sorry, wenn es dieses Thema schon zum xten Mal gibt. Aber ich habe hierzu auch ein paar Fragen.
Mein Verlobter kommt aus Peru und wurde vor 3 Jahren nach Hause zurückgeschickt, weil er hier schwarz gearbeitet hat. Außerdem hat er mal im Vollrausch mit seinem Cousin ein Auto geknackt, wobei der Cousin es geknackt hat und er nur daneben gestanden und zugeschaut hat.
Auf jeden Fall wurde sein Antrag auf Verlängerung des Visums abgelehnt und er mußte nach Peru zurück. Jetzt möchte er wiederkommen, damit wir heiraten können.
Meine Fragen:
1.) Ist das richtig, daß es eine Wiedereinreisesperre von 5 Jahren gibt? Oder ist das von Fall zu Fall verschieden? Worauf kommt es hier an?
2.) Was hat das mit der Bezahlung der Abschiebekosten auf sich? Muß er die nicht bei Abschiebung bezahlen?
3.) Was ist das mit der Befristigung der Einreisesperre zu verstehen?
Er wird in Kürze vesuchen, ein Visum zur Eheschließung beantragen. Wie stehen seine Chancen, daß das Visum genehmigt wird.
Schonmal vielen Dank im voraus für eure Antworten.
LG Xena
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« Zuletzt geändert: 01.05.2007 um 22:00:50 von Xena »  
 
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.05.2007 um 23:15:37
 
Hallo Xenia,

bist du sicher, dass dir dein Verlobter alle Einzelheiten erzählt hat? Mit welchem Visum war er in Deutschland, dessen Verlängerung ihm hier wegen seiner Straftaten verweigert worden sein soll? Ein Touristenvisum dürfte es wohl nicht gewesen sein, denn das wird regelmäßig nicht verlängert.

Unter 'nach Hause zurückgeschickt werden' versteht man eine Ausreiseaufforderung, die er offensichtlich nicht befolgt hat. Sonst wäre er ja nicht abgeschoben worden. Dadurch hat er dem deutschen Staat zusätzliche Kosten verursacht, die sich durchaus im fünfstelligen €-Bereich bewegen können. Glaubst du ernsthaft, dass dein Verlobter bei seiner Abschiebung diese Kosten bereits beglichen hat?

Die mit der Abschiebung verbundene Einreisesperre gilt lebenslänglich und für alle Schengen-Staaten. Bei der Behörde (ABH), welche die Abschiebung verfügt hat, kann jedoch die Befristung der Wiedereinreisesperre beantragt werden. Dort kann man auch die Höhe der Kosten erfragen, die durch die Abschiebung entstanden sind bzw. noch offen stehen. Vor Begleichung dieser Abschiebekosten findet normalerweise keine Befristung der Wiedereinreisesperre statt.

Gibt die Behörde dem Antrag statt, befristet sie die Einreisesperre, d. h. sie wird von 'lebenslänglich' in eine zeitlich befristete Sperre umgewandelt. Aber auch dann ist es nicht sicher, ob er ein Visum bekommt. Das entscheidet die deutsche Auslandsvertretung vor Ort.

Evtl. ist es erfolgversprechender, in Perú zu heiraten (nach HIV/AIDS-Test) und danach ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.

Mono
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Xena
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Antwort #2 - 02.05.2007 um 08:45:52
 
Hallo Mono,

danke für Deine Antwort.

Er war damals mit einem Studentenvisum hier in D. Und die Ausreiseaufforderung hat er befolgt, denn er ist ja direkt, nachdem er den Bescheid bekommen hat, daß das Visum nicht verlängert wird, nach Peru zurückgeflogen.

Ich hab keine Ahnung, ob er die Kosten der Abschiebung bereits beglichen hat. Ich habe ja keine Ahnung, wie hoch diese sein können, ich kenn mich da überhaupt net aus, deshalb ja auch meine Frage.

Xena
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Antwort #3 - 02.05.2007 um 08:55:26
 
Mono schrieb am 01.05.2007 um 23:15:37:
Unter 'nach Hause zurückgeschickt werden' versteht man eine Ausreiseaufforderung, die er offensichtlich nicht befolgt hat.
Mono


Xena schrieb am 02.05.2007 um 08:45:52:
Hallo Mono,
Und die Ausreiseaufforderung hat er befolgt
Xena


hä?

Dieser Widerspruch müsste erstmal geklärt werden. Ist er nun nach Ausreiseaufforderung freiwillig ausgereist oder ist er abgeschoben worden?


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Antwort #4 - 02.05.2007 um 08:58:10
 
Ok dann muß ich ihn nochmal genau fragen.

Verstehe ich das richtig, daß er, wenn er freiwillig ausgereist ist, keine großen Probleme haben sollte, das Visum zu bekommen?

Xena
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Antwort #5 - 02.05.2007 um 09:03:24
 
Kommt darauf an. -

Es könnte sein, dass er ausgewiesen aber nicht abgeschoben worden ist (zum Unterschied Ausweisung und Abschiebung lies bitte in den FAQ nach). Eine Ausweisung "allein" würde auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Interessant wäre auch, ob schon alle Strafen, die sich aus seinem Fehlverhalten ergeben haben, abgegolten sind.

Das Beste wäre wirklich, Du fragst noch mal so konkret wie möglich nach und postest dann weiter - Dann kann möglicherweise fallbezogen aussagekräftiger geantwortet werden.


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Antwort #6 - 02.05.2007 um 09:08:23
 
Das werde ich auf jeden Fall tun. Vielen Dank.

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Antwort #7 - 02.05.2007 um 21:18:05
 
Also ich habe gerade nochmal mit meinem Schatz gesprochen, er wurde damals erwischt, als er schwarz gearbeitet hat. Die Polizei hat dies der ABH gemeldet und diese hat ihm 2 Wochen gegeben um auszureisen. Und innerhalb dieser 2 Wochen ist er dann ausgereist, also hat es keine Abschiebung gegeben.

Wegen der Sache mit dem Autoknacken hat er sich eine Anwältin genommen. Er mußte nur EUR 200,- Strafe bezahlen. Also keine Abschiebekosten oder sonst irgendwelche Kosten, die er noch zu zahlen hat.

Was denkt ihr, wie stehen die Chancen, daß er ein Visum erhält?

Xena
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Antwort #8 - 02.05.2007 um 21:25:42
 
Also, wenn es tatsächlich keine Ausweisung und keine Abschiebung gegeben hat, er letztlich wirklich freiwillig ausgereist ist, sollten die Chancen nicht so schlecht stehen.

Wenn Ihr hier in D heiraten wollt, müsste er ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen -Ihr solltet Euch vorher aber nochmal detailliert beim Standesamt informieren, was, wann, und in welcher Form vorher vorzulegen ist. Das braucht seine Zeit, auch die Prüfung der Papiere durch Standesamt bzw. Oberlandesgericht. - Das sollte man hinsichtlich des Zeitrahmens für den das Visum beantragt wird, beachten.

Wichtig ist weiter, dass für die Zeit zwischen Einreise Deines Partners und der Heirat sein Lebensunterhalt als gesichert nachgewiesen werden muss - i.d.R. durch VE - Näheres sollte die ABH erläutern.

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P.S. Dass mit dem "wurde nach Hause geschickt" aus Deinem ersten Post, hinterlässt bei mir trotz allem immer noch ein unbestimmbares Gefühl ... - kann mir das irgendwie nicht erklären.
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Antwort #9 - 02.05.2007 um 21:32:38
 
Also da ich gerade umgezogen bin und mich morgen eh ummelden muß, werde ich auch gleich einen neuen Reisepaß beantragen, da mein alter abgelaufen ist. Sobald der neue da ist, werde ich ihm sofort meine Papiere schicken, damit er das Visum beantragen kann. Wir hatten geplant, daß er im August/September nach D kommt. Meinst Du die Zeit reicht aus, um alle Papiere zu besorgen u. das Visum zu beantragen?

Den Nachweis, daß sein Lebensunterhalt gesichert ist, muß ich erbringen? Oder muß er den erbringen, indem er nachweist, daß er in Peru eine feste Arbeit hat (die hat er, er hat eine gut laufende AuPair Agentur)?

Was für ein Gefühl hinterläßt denn meine Formulierung? Sorry, vielleicht habe ich mich da auch nur blöd ausgedrückt.

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Antwort #10 - 02.05.2007 um 21:42:57
 
Zitat:
Was für ein Gefühl hinterläßt denn meine Formulierung?


Na ja, wenn kein Ausweisungsgrund da ist, wird eigentlich niemand einfach "nach Hause geschickt". Hatte er denn damals nur ein Visum (dann wäre erklärlich, dass man einer evtl. geplanten Verlängerung hier nicht zugestimmt hat) oder einen Aufenthaltstitel (auch dann wäre es allerdings ggf. möglich gewesen, dass man "nur" einer weiteren Verlängerung nicht zugestimmt hat ... - nun gut)

Was die Papiere betrifft, fragt bitte zuerst das Standesamt und ggf. auch die Deutsche Botschaft in Peru (dort müssten Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung legalisiert werden) - die haben Erfahrungswerte, die Euch eine Orientierung sein können. Eine sichere Prognose gibt es aber nicht, da es sich immer um einzelfallbezogene Entscheidungenn handelt - auch weiß niemand, welche Arbeitsbelastung das für Euch zustäöndige OLG gerade hat usw. usw.

Der Nachweis für den Lebensunterhalt zwischen Einreise und Heirat wird i.d.R. durch eine VE erbracht - das kann durch Dich aber auch durch einen Dritten erfolgen, allerdings muss Bonität nachgewiesen werden. - Ob Dein Partner den Nachweis auch selbst erbringen kann, weiß ich nicht sicher - vielleicht kann das jemand anderes hier exakt sagen - ansonsten frag das bei "Deiner" ABH.

Ich wünsche Dir, dass alles möglichst reibungslos geht und nicht zu lange dauert!


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Antwort #11 - 02.05.2007 um 21:49:53
 
Vielen Dank für Deine Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben.

Also was die Papiere betrifft, habe ich mich schon auf der HP der Deutschen Botschaft in Peru erkundigt, werde natürlich aber nochmal beim Standesamt u. allen betreffenden Behörden nachfragen.

Ja er hatte damals ein Studentenvisum, das nicht verlängert wurde wegen seiner Schwarzarbeit.

Ok wie das mit dem Nachweis ist, werde ich mich nochmal genau erkundigen.

Hoffe auch daß alles schnell und unkompliziert über die Bühne geht.

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Antwort #12 - 02.05.2007 um 21:54:13
 
Zitat:
Ja er hatte damals ein Studentenvisum, das nicht verlängert wurde wegen seiner Schwarzarbeit.


Na, das erklärt die Sache dann ja letztlich - gut, dass er damals freiwillig ausgereist ist. Schon mal ein Punkt, der bei der Frage der Visaerteilung für ihn spricht!

Schau am besten später oder in den nächsten Tagen hier ruhig noch mal wieder rein - vielleicht postet noch jemand anderes etwas - z.B. zur Frage des Nachweises des Lebensunterhats durch Deinen Partner selbst.

Nochmals alles Gute für Dich/Euch!

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