Hallo Xenia,
bist du sicher, dass dir dein Verlobter alle Einzelheiten erzählt hat? Mit welchem Visum war er in Deutschland, dessen Verlängerung ihm hier wegen seiner Straftaten verweigert worden sein soll? Ein Touristenvisum dürfte es wohl nicht gewesen sein, denn das wird regelmäßig nicht verlängert.
Unter 'nach Hause zurückgeschickt werden' versteht man eine Ausreiseaufforderung, die er offensichtlich nicht befolgt hat. Sonst wäre er ja nicht abgeschoben worden. Dadurch hat er dem deutschen Staat zusätzliche Kosten verursacht, die sich durchaus im fünfstelligen €-Bereich bewegen können. Glaubst du ernsthaft, dass dein Verlobter bei seiner Abschiebung diese Kosten bereits beglichen hat?
Die mit der Abschiebung verbundene
Einreisesperre gilt lebenslänglich und für alle Schengen-Staaten. Bei der Behörde (ABH), welche die Abschiebung verfügt hat, kann jedoch die Befristung der Wiedereinreisesperre beantragt werden. Dort kann man auch die Höhe der Kosten erfragen, die durch die Abschiebung entstanden sind bzw. noch offen stehen. Vor Begleichung dieser Abschiebekosten findet normalerweise keine Befristung der Wiedereinreisesperre statt.
Gibt die Behörde dem Antrag statt, befristet sie die
Einreisesperre, d. h. sie wird von 'lebenslänglich' in eine zeitlich befristete Sperre umgewandelt. Aber auch dann ist es nicht sicher, ob er ein Visum bekommt. Das entscheidet die deutsche Auslandsvertretung vor Ort.
Evtl. ist es erfolgversprechender, in Perú zu heiraten (nach HIV/AIDS-Test) und danach ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Mono