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AuPair-Vsum für Österreich trotz Abschiebung aus Deutschland ?? (Gelesen: 2.307 mal)
nekyl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.04.2007 um 22:08:58
 
hallo Leute! ich hab was zu wichtiges zu fragen. ich war mal in DL illegal fuer ein jahr, also mein Visum war abgelaufen und laut Angaben noch Straftaten begangen und deswegen wurde 11.2006 in meine Heimat abgeschoben. Und habe mich ein Aupair-Visum fuer Oesterreich beantragt. Und die Aufenthaltbewilligung fuer Oesterreich ist schon gekommen. jetzt noch eine huerde?! Ich muss auch einen Antrag fuer Schengen-Visum ausfuellen und den mit meinem Pass bei der Botschaft einreichen, also am 30.04.07 muss es passieren. Soll ich auf dem Antrag schreiben, dass ich in DL illegal war. oder sie werden es sowieso rausfinden? ich verstehe, dass ich alles riskiere und noch schwarzen Stempel auf meinem Pass kriegen koennte? gibt es noch Chancen, dass ich ein Visum kriege?
Vielen Dank im Voraus fuer die Antwort!
LG,
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nekyl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mongolisch
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Antwort #1 - 28.04.2007 um 22:12:09
 
Ah ja, beim Abschieben habe ich meine wahre Identitaet angegeben und mich mit meinen Pass mit abgelaugenem visum ausgewiesen. Man hat mir gesagt, dass ich jetzt Einreisesperre bekomme, aber wie lange und nur fuer DL oder fuer ganze Schengenstaaten weiss ich nicht.  Traurig
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 29.04.2007 um 08:15:15
 
nekyl schrieb am 28.04.2007 um 22:12:09:
Man hat mir gesagt, dass ich jetzt Einreisesperre bekomme, aber wie lange und nur fuer DL oder fuer ganze Schengenstaaten weiss ich nicht. 


Hallo,

besser wäre ein eigener Thread, weil Du einen völlig anderen Sachverhalt hir renhaust.

Nur erst ma soviel:

Die Abschiebung aus Deutschland hat ein schengenweites Eineiseverbot zur Folge Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.04.2007 um 09:07:20
 
nekyl schrieb am 28.04.2007 um 22:08:58:
hallo Leute! ich hab was zu wichtiges zu fragen. ich war mal in DL illegal fuer ein jahr, also mein Visum war abgelaufen und laut Angaben noch Straftaten begangen und deswegen wurde 11.2006 in meine Heimat abgeschoben. Und habe mich ein Aupair-Visum fuer Oesterreich beantragt. Und die Aufenthaltbewilligung fuer Oesterreich ist schon gekommen. jetzt noch eine huerde?! Ich muss auch einen Antrag fuer Schengen-Visum ausfuellen und den mit meinem Pass bei der Botschaft einreichen, also am 30.04.07 muss es passieren. Soll ich auf dem Antrag schreiben, dass ich in DL illegal war. oder sie werden es sowieso rausfinden? ich verstehe, dass ich alles riskiere und noch schwarzen Stempel auf meinem Pass kriegen koennte? gibt es noch Chancen, dass ich ein Visum kriege?
Vielen Dank im Voraus fuer die Antwort!
LG,

wenn du einen Schengenantrag stellen must, dann must du auch alle frueheren Aufenthalte dort eintragen. Unterlaest du dies, wird der Antrag auf alle Faelle abgelehnt, ansonsten koennte dir das oesterreichische Aupair Visum weiterhelfen.

Ich moechte zu dieser Art von Fragestellung mal was allgemeines sagen. Ich finde es einfach nicht gut, dass in einem Forum wie diesem, in dem Experten gefragt werden koennen, wie man im Rahmen bestehenden Rechts am besten zu seinem Ziel kommen kann, gerade diese Experten dann in diesem Forum zuschauen sollen, wenn Fragen und spaeter meist auch Antworten gebracht werden, wie eben diese Experten verarscht werden koennen. Haltet Euch bitte an geltendes Recht und man kan dann im Einzelfall bestimmt die ein oder andere Antwort geben, die wirklich helfen kann. Eine Frage, ob man ein Vergehen gegen das Auslaenderrecht in einem neuen Antrag verschweigen soll ist im allgemeinen  schon Bloedsinn, aber gerade hier eine Unverschaemtheit und ein Schlag in die Gesichter derjenigen die sich beruflich mit dem Thema beschaeftigen und hier noch helfen wollen.
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nekyl
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Antwort #4 - 29.04.2007 um 09:43:46
 
Zitat:
wenn du einen Schengenantrag stellen must, dann must du auch alle frueheren Aufenthalte dort eintragen. Unterlaest du dies, wird der Antrag auf alle Faelle abgelehnt, ansonsten koennte dir das oesterreichische Aupair Visum weiterhelfen.

Ich moechte zu dieser Art von Fragestellung mal was allgemeines sagen. Ich finde es einfach nicht gut, dass in einem Forum wie diesem, in dem Experten gefragt werden koennen, wie man im Rahmen bestehenden Rechts am besten zu seinem Ziel kommen kann, gerade diese Experten dann in diesem Forum zuschauen sollen, wenn Fragen und spaeter meist auch Antworten gebracht werden, wie eben diese Experten verarscht werden koennen. Haltet Euch bitte an geltendes Recht und man kan dann im Einzelfall bestimmt die ein oder andere Antwort geben, die wirklich helfen kann. Eine Frage, ob man ein Vergehen gegen das Auslaenderrecht in einem neuen Antrag verschweigen soll ist im allgemeinen  schon Bloedsinn, aber gerade hier eine Unverschaemtheit und ein Schlag in die Gesichter derjenigen die sich beruflich mit dem Thema beschaeftigen und hier noch helfen wollen.

Was soll ich jetzt denn nun tun? Ok, ich schreib doch die Aufenthaltsdauer und fruhere Aufenthalt in DL. Was koennte es denn schon mir erbringen? Gibt es doch so etwas wie Aufhebung der Einreisesperre fuer Schengener Staaten oder so was? Wie koennte ich denn jetzt weiter handeln? Bitte helfen Sie mir.
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maki
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Antwort #5 - 29.04.2007 um 09:48:54
 
Deine Einreisesperre für D und Schengen ist lebenslang, sie kann nur durch einen wichtigen Grund aufgehoben werden.
Kann mir kaum vorstellen das Ö dir dieses Visum erteilen wird, schliesslich hast du schon eine wenig rühmliche Vergangenheit hier.
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