Hallo in die Runde,
ich habe ein, zwei Fragen für meinen Freund.
Also:
Er ist vor fast 10Jahren wegen eines Verstoßes gegen das BtmG in die Türkei abgeschoben worden. Nun will er nach der Verjährung seine
Einreisesperre befristen lassen, um unseren Sohn und seine Eltern hier zu besuchen.
Dazu will er wissen:
a) könnte er, sobald er die Abschiebe kosten bezahlt hat, z.B. im August an die
ABH schreiben, er würde gerne zum 15.9. seine Abschiebung befristen lassen. Oder muß er einfach warten bis zum Verjährungstermin -will er wohl, weil er erstens weiße Weste hier haben will und zweitens sonst u.U. ja noch Reststrafe absitzen müßte-und dann den Antrag stellen?
b) im besten Falle, wie lange dauerte die Bearbeitung eines solchen Antrages? Und wie lang im schlechtesten Fall?
c) empfehlt ihr einen Anwalt hinzu zu ziehen?
Dann will ich wissen, falls es positiv beschieden wird:
a) Sollte seine Mutter ihn einladen, die in München lebt, was aber auch seine zuständige
ABH ist? Oder ich, die ich mittlerweile wieder in NRW lebe?
b) Gesetz den Fall alles ist gut verlaufen mit der
ABH dort kann er dann über eine
Vorabzustimmung herkommen?
c) Wie lange würde eine Visaerteilung dauern -eine für 90Tage?
Ich hoffe, ich habe alle Fragen gestellt, die ich und er hatten. Ich habe zwar versucht, mir meine Antworten aus den Beiträgen hier zusammenzupuzzeln, aber jeder Fall liegt ja anders.
Vielen Dank jetzt schon mal für die hoffentlich zahlreichen Antworten.
Sonnige Grüße,
Slightly Puzzled