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Arbeiten und Leben in Frankreich (Gelesen: 2.532 mal)
Honey78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.04.2007 um 10:33:36
 
Hallo zusammen,

zu mir: bin in Marokko geboren und aufgewachsen, ich bin seit September 2003 Deutschstaatsbürger, habe Januar dieses Jahres mein marokkanischen Ehemann in Marokko geheiratet. Mein Mann und ich möchten in Frankreich leben und arbeiten. Mein Mann hat in Paris eine Wohnung die er von seinem Vater geerbt hat der über 25 Jahre in Paris gelebt hat. zu Info mein Mann lebt in Marokko, ein Antrag auf FZF ist schon gestellt.
Meine Frage:
dürfen wir wenn Mann hier ist, nach Frankreich ziehen?

danke euch im Voraus

Honey
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Rolsoft
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Antwort #1 - 27.04.2007 um 10:55:40
 
Moin,

wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast bist du automatisch auch Mitglied der EU und kannst dann von deiner Freizügigkeit gebrauch machen.
Also ja Ihr könnt nach Paris umziehen und du musst da für deinen Mann einen Französischen Aufenthaltstitel beantragen (bzw. Er). Sieh doch auch mal unter Fall MRAX nach  Zwinkernd
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Honey78
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Antwort #2 - 27.04.2007 um 11:25:21
 
Hey, danke dir für die schnelle antwort.welchen Fall MRAX meinst du? kenne mich hier net so aus Smiley
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inge
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Antwort #3 - 27.04.2007 um 11:39:44
 
MRAX ist grundsätzlich auch bereits durch RL 2004/38/EG Geschichte ...

Grundsätzlich gilt:
Als Deutscher mit Drittstaatler-Ehepartner in EU-Land (nicht D) leben ist einfacher als in D (weil primär EU-Recht gilt)
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Honey78
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Antwort #4 - 27.04.2007 um 11:58:05
 
deswegen ja, in Frankreich ist es so schön und einfach zu leben, ich weiß es weil meine ganze Familie in Frankreich lebt.
Was muss ich hier in D beachten?
Wir möchten so schnell wie möglich nach Paris, da die Wohnung leer steht und er sofort arbeit haben kann.
Ab wann können wir rüber? wenn mein Mann dann endlich hier in D ist Griesgrämig
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inge
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Antwort #5 - 27.04.2007 um 16:15:34
 
Warum bist du denn noch nicht in FR angemeldet? FZF dauert ja manchmal etwas länger und für die Einreise nach FR hätte er sich dann direkt an die frz. Botschaft wenden können, wenn du dort schon deinen Aufenthalt gehabt hättest.
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Antwort #6 - 27.04.2007 um 17:03:40
 
Es dürfte einfacher sein in Deinem Fall, von Frankreich aus (natürlich mit Wohnsitz dort) Deinen Mann nach Europa zu holen, da Du dort als EU-StA angesehen wirst und Du mehr Rechte dadurch hast. Auch ist die Prozedur wesentlich einfacher, seine Familienmitglieder aus Nicht-EU Staaten nach Europa zu holen, besonders in den Fällen, in denen die StA des Familienmitglieds auf der sog. "Negativstaats"-Liste (BRD) steht.
Beste Infoquelle wird das franz. Generalkonsulat in Berlin oder Frankfurt sein
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lifeart
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.04.2007 um 14:54:51
 
lifeart schrieb am 27.04.2007 um 17:03:40:
Es dürfte einfacher sein in Deinem Fall, von Frankreich aus (natürlich mit Wohnsitz dort) Deinen Mann nach Europa zu holen, da Du dort als EU-StA angesehen wirst und Du mehr Rechte dadurch hast. Auch ist die Prozedur wesentlich einfacher, seine Familienmitglieder aus Nicht-EU Staaten nach Europa zu holen, besonders in den Fällen, in denen die StA des Familienmitglieds auf der sog. "Negativstaats"-Liste (BRD) steht.
Beste Infoquelle wird das franz. Generalkonsulat in Berlin oder Frankfurt sein


Je nach Bearbeitungszeit der F-Behörden und gefordertem Dokumentationsaufwand. Wenn LU nicht gesichert, dann nach D einfacher.

Mit deutscher AE nach F, dort Arbeit aufnehmen, anmelden...


Gruß, ULF
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Honey78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 03.05.2007 um 13:06:25
 
Hallo zusammen, ich schon wieder Smiley
ich habe noch eine Frage. Ich lebe mit meiner Mutter zusammen. Der Mietvertrag ist auf den Namen meiner Mutter, sie bezahlt auch die Miete.
Meine Frage: muss ich mir eine Wohnung mieten? Braucht man einen Mietvertrag wo mein Name drin steht? damit mein Mann das Visum für D bekommen kann.
Die Wohnung wo ich mit meiner Mutter lebe hat 60qm.

Danke euch
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.05.2007 um 16:34:36
 
Honey78 schrieb am 03.05.2007 um 13:06:25:
ich habe noch eine Frage. Ich lebe mit meiner Mutter zusammen. Der Mietvertrag ist auf den Namen meiner Mutter, sie bezahlt auch die Miete.
Meine Frage: muss ich mir eine Wohnung mieten? Braucht man einen Mietvertrag wo mein Name drin steht? damit mein Mann das Visum für D bekommen kann.
Die Wohnung wo ich mit meiner Mutter lebe hat 60qm.


Wenn Mutter und Vermieter bestätigen, daß der Zuzug in Ordnung ginge, sollte es kein Problem geben.

Gruß, ULF
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