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Einbürgerung aus eigener Erfahrung (Gelesen: 5.979 mal)
Gatita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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26.04.2007 um 08:17:40
 
Hallo!!
Kennt villeicht jemand einen Link im Internet, wo jemand seine Geschichte der Einbürgerung beschrieben hat???

Je mehr ich zum Thema lese, desto mehr  durcheinander werde  ich! Griesgrämig

Mich interessiert vor allem die Reihenfolge..
Ich bin z.B. beim ukrainischen Konsulat in D. nicht angemeldet.
Was heisst es für mich??
1)Soll ich mich anmelden lassen (es dauert so 1 Jahr) und erst dann die Einbürgerung beantragen??
2)Kann ich es gleichzeitih machen???
3)vielleicht geht es aber auch ohne Anmeldung beim Urk. Konsulat???

BITTE falls jemand es WIRKLICH  weisst, ich muss es wissen!
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inge
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Antwort #1 - 26.04.2007 um 08:28:07
 
Zitat:
Ich bin z.B. beim ukrainischen Konsulat in D. nicht angemeldet.
Was heisst es für mich??

Heißt: "A*schkarte". Ausbürgerung mW nur für dauerhaft im Ausland lebende Ukrainer möglich. Dauerhaft im Ausland lebend = ordnungsgemäß (weil vorgeschrieben) bei der zuständigen Botschaft registriert sein.

Zitat:
1)Soll ich mich anmelden lassen (es dauert so 1 Jahr) und erst dann die Einbürgerung beantragen??

AFAIK geht's gar nicht anders

Zitat:

2)Kann ich es gleichzeitih machen???

Wahrscheinlich nicht, aber das ist eine Frage, die an die UA Botschaft zu richten wäre

Zitat:

3)vielleicht geht es aber auch ohne Anmeldung beim Urk. Konsulat???

Das ist dann eine Frage des ukrainischen Rechts. Wahrscheinlich nicht ohne Anmeldung/Registrierung möglich.


Tip: Forum mal durchsuchen
zB: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1171524164/9

Nachtrag:
In einem älteren Thread von Nov 06 hatte ich dir doch schon gesagt, dass du die reg. musst. Du meintest darauf:
Zitat:
Liber Inge 

vielen Dank für die Tipps!
Ja, leider muss ich mich wohl bei der Ukr.Botschaft in Deutschland anmelden. Da wo ich es aber bis jetzt noch nicht gemacht habe, werde ich es erstmal  so lassen.

Hättest du das also zu dem Zeitpunkt schon gemacht, hättest du schon mal 6 Monate nicht "verschenkt".
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Gatita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2007 um 08:46:58
 
THanks für Deine Antwort!!
Damals war ich mir nich sicher, ob ich es will! Smiley
Ich will es immer noch nicht, allerdings hat es sich so ergeben, dass ich es brauche Griesgrämig
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OlafK
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Antwort #3 - 26.04.2007 um 08:53:29
 
inge schrieb am 26.04.2007 um 08:28:07:
1)Soll ich mich anmelden lassen (es dauert so 1 Jahr) und erst dann die Einbürgerung beantragen??


Dauert die Anmeldung wirklich so lange? Oder nur, wenn Du Dich nicht in der Ukraine abmeldest und auch das über das Konsulat erfolgt? So wäre es nämlich beim russ. Konsulat. Wenn in Russland schon abgemeldet (hat dort 2 Wochen gedauert), dann war die Anmeldung hier in 10 min erledigt.

Erkundige Dich bitte, wie lange ungefähr Dein Einbürgerungsantrag bearbeitet wird. Wenn das z.B. ca. 6 Monate dauert, würde ich mich beim Konsulat anmelden und wenn es dort wirklich 1 Jahr dauert dann nach einem halben Jahr den Einbürgerungsantrag stellen, so dass bei einer Einbürgerungszusicherung dass dann ungefähr gleichzeitig erfolgt wie die Anmeldung beim hiesigen Konsulat.

Der Einbürgerungsbehörde ist es egal, ob Du hier beim ukrainischen Konsulat gemeldet bist - nur ohne geht eben keine Ausbürgerung.

Anmelden beim Konsulat solltest Du Dich schon, auch ohne Ausbürgerung, schon alleine wegen Passfragen etc.. Denke, das es in der Ukraine da nicht weniger Probleme gibt als in Russland.




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Gatita
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Antwort #4 - 26.04.2007 um 08:59:30
 
Lieber OlafK,

danke auch für Deine Antwort!!

Man meint, dass es so ein knappes Jahr dauert.
Aber ich habe Dich nicht ganz verstanden.
Ich "will" bzw "muss" mich erstmal nur beim Ukr. Konsulat anmelden, weil ich einfach im Ausland wohne. Ich muss mich doch jetzt deswegen nicht aus meinem eigenem Haus in der Ukraine abmelden lassen, oder!??
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inge
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Antwort #5 - 26.04.2007 um 09:04:31
 
Zitat:
Ich muss mich doch jetzt deswegen nicht aus meinem eigenem Haus in der Ukraine abmelden lassen, oder!??

Das ist der Sionn der Sache!
Du lebst "dauerhaft" im Ausland, also kannst du ja nicht gleichzeitig in der Ukraine wohnen oder? Zur Anmeldung bei der Botschaft ist die Abmeldung UA nötig. D.h. der Inlandspass (inkl. "Propiska") ist dann weg.

Der Vorgang soll schneller laufen, wenn du dich in der Ukraine selbst abmeldest und der Botschaft dann nur noch die "Abmeldebescheinigung" geben musst. Andernfalls macht die Botschaft die Abmeldung, was dann so zwischen 9 und 18 Monaten dauert.
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Mikael321
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Antwort #6 - 26.04.2007 um 09:14:07
 
OlafK schrieb am 26.04.2007 um 08:53:29:
Dauert die Anmeldung wirklich so lange?

Hilft zwar nicht unmittelbar, aber ich kann dir das von den Belarussen auch so bestätigen. Zur Anmeldung im Konsulat, brauchst du 24 Dokumente. Die musst du dir erstmal besorgen. Darunter auch die Abmeldung vom alten Wohnort. DIE MUSS PERSÖNLICH ERFOLGEN !! Wenn du also alle diese Dokumente hast, und dich auch persönlich in Belarus abgemeldet hast, kannst du dich bei der Botschaft anmelden. Dort bekommst du dann einen neuen Pass. (Sogenannter PP Pass, weil die Nummer mit PP anfängt) Der neue Pass hat in unserem Fall 7 Monate gedauert. Danach kannst du dich um die Ausbürgerung kümmern. Die Bedingungen für die Ausbürgerung sind : Punkt 1) Der Botschaftspass Punkt 2) .................

Wenn alles komplett ist, soll der Vorgang 6-12 Monate dauern. Wären dann ca. 1,5 Jahre, wenn man den Botschaftspass noch nicht hatte. Bei den Russen dauert es auch ca. 2 Jahre. Also denke ich mal, das 1-2 Jahre für die Ausbürgerung in der Ukraine eine reale Zeitangabe sind.

Michael
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Gatita
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Antwort #7 - 26.04.2007 um 09:14:44
 
An Inge:
Ohje...
Damit wir uns richtig verstehen :
Es geht um eine einfache Anmeldung beim Ukr. Konsulat?? - wie z.B. wenn man einfach für mehr als 3 Monate nach D. fährt?? - wie studieren oder so??? Dafür muss ich mich in der Ukr. abmelden?? - Das kann doch nicht sein!!?
Wenn ich irgendetwas in der Ukr. brauche, Pass, egal was ohne Anmeldung dort bekommt man gar nichts!

OK, und wenn es so ist. Was passiert, wenn ich mich dort nicht abmelden lasse? Sondern sage, ich mache die Anmeldung beim Konsulat in D., es dauert meinentwegen 1 Jahr... Werden sie mich dann automatisch in der Ukraine abmelden? - das heist meine "propiska" auflösen?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.04.2007 um 09:35:08
 
sigh ...

Die "Anmeldung" bei der Botschaft geht nur, wenn man NICHT mehr in der Ukraine lebt. D.h. entweder meldet man sich selbst ab (Inlandspass abgeben etc) oder man "beauftragt" die Botschaft mit der Abmeldung.

Wenn du nur kurzfristig im Ausland bist, brauchst du dich nicht abzumelden. Allerdings ist die Botschaft dann auch nicht für dich "zuständig" was normale Behördengänge bzw. Urkunden betrifft. Wer nicht dauerhaft (!) außerhalb der Ukraine lebt, bekommt von der dt. UA Botschaft zB keinen neuen Pass (zb wegen Namensänderung nach Heirat). Er lebt ja offiziell noch in UA und kann sich logischerweise den Pass dort holen.

"Anmeldung" heißt: Registrierung bei der zust. Botschaft als DAUERHAFT im Ausland lebender Ukrainer.
"Dauerhaft im Ausland lebend" heißt: Nicht mehr in UA lebend und demzufolge dort auch nicht mehr gemeldet sein.

Zitat:
Was passiert, wenn ich mich dort nicht abmelden lasse?

a) Die Botschaft sagt: "Wir sind nicht zuständig"
b) Ausbürgerung nicht möglich (afaik), da das UA StAGesetz den Verzicht auf die UA StA vom Status eines "ordnungsgemäß als dauerhaft im Ausland lebenden Ukrainers" abhängig macht.
http://www.mfa.gov.ua/mfa/en/publication/content/719.htm :
Zitat:
Article 18. The renunciation of the citizenship of Ukraine.

A citizen of Ukraine who has left for permanent residence abroad may renounce the citizenship of Ukraine at his instance.
[...]
Renunciation of the citizenship of Ukraine is allowed if a person has acquired the citizenship of another state or obtained a document issued by authorized body of another state certifying that the citizen of Ukraine would obtain the citizenship of this state if he/she renounces the citizenship of Ukraine.



Anmerkung: Du/Ihr habt versucht, den behördlichen Aufwand so klein wie möglich zu halten. Ok. Aber jetzt geht das nicht mehr (IMO). Ohne "Papierkrieg" wirst du nicht zur dt. StA kommen.
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 26.04.2007 um 09:43:02
 
Mikael321 schrieb am 26.04.2007 um 09:14:07:
Hilft zwar nicht unmittelbar, aber ich kann dir das von den Belarussen auch so bestätigen. Zur Anmeldung im Konsulat, brauchst du 24 Dokumente.


Die Weißrussen haben ja ein größeres Rad ab als die Russen. 24 Dokumente  hä?

Mikael321 schrieb am 26.04.2007 um 09:14:07:
Bei den Russen dauert es auch ca. 2 Jahre.


Nein. Glücklicherwiese nicht (mehr?) Die Abmeldung in Russland war innerhalb 2 Wochen erledigt und man bekommt nur einen Abmeldestempel in den Innlands- und Reisepass. Das reicht dann für die Anmeldung hier beim russ. Konsulat. Hat bei uns nur 10 Minuten gedauert. Da gibt es bei den Russen auch keinen neuen Pass, sondern nur ein Stempel rein, dass man beim russ. Konsulat angemeldet ist. Das wars. Und für die Ausbürgerung mußten wir auch nur noch eine Bescheinigung vom russ. Finanzamt besorgen, dass meine Frau keine Steuerschulden hat. Da sie nie bei Yukos gearbeitet hat, gabs da auch keine Probleme  Cool

In Weißrussland haben die Schikanen sicherlich etwas mit (Stief)väterchen Lukatschenko zu tun.

Gatita schrieb am 26.04.2007 um 08:59:30:
Ich muss mich doch jetzt deswegen nicht aus meinem eigenem Haus in der Ukraine abmelden lassen, oder!?? 


Naja, das hat sicher die gleiche Ursache wie in Russland. In Russland kennt man ja auch keinen Nebenwohnsitz etc. Was ich nie verstanden habe, da die ja sonst Sicherheitsfanatiker sind und alles wissen wollen, was der Bürger so treibt.

Wenn das in der Ukraine genauso ist, dann mußt Du Dich dann trotzdem beim Konsulat hier anmelden. Auf Grund der politischen Entwicklung dort würde ich mich eventuell beeilen  Zwinkernd


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #10 - 26.04.2007 um 11:00:47
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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andrej
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #11 - 26.04.2007 um 12:50:11
 
Gatita schrieb am 26.04.2007 um 08:17:40:
Hallo!!
Kennt villeicht jemand einen Link im Internet, wo jemand seine Geschichte der Einbürgerung beschrieben hat???

Je mehr ich zum Thema lese, desto mehr  durcheinander werde  ich! Griesgrämig

Mich interessiert vor allem die Reihenfolge..
Ich bin z.B. beim ukrainischen Konsulat in D. nicht angemeldet.
Was heisst es für mich??
1)Soll ich mich anmelden lassen (es dauert so 1 Jahr) und erst dann die Einbürgerung beantragen??
2)Kann ich es gleichzeitih machen???
3)vielleicht geht es aber auch ohne Anmeldung beim Urk. Konsulat???

BITTE falls jemand es WIRKLICH  weisst, ich muss es wissen!


Zu 1:
Einbürgerungszusicherungen sind 2 Jahre lang gültig. D.h. auch wenn Du recht schnell so eine Zusicherung bekommst und zu jenem Zeitpunkt noch nicht im ukrainischen Konsulat angemeldet bist, ist es halb so schlimm, Du hast 2 Jahre Zeit für die Anmeldung + Ausbürgerung.

Zu 2:
Dass Du in der Ukraine nicht abgemeldet bist, hat auf das Einbürgerungsverfahren keine Auswirkung. Das hat Auswirkung auf das Ausbürgerungsverfahren, das erst dann starten kann, wenn Du eine Einbürgerungszusicherung von der deutschen Seite hast.
Je nachdem wie lange man es im Schnitt braucht, um
a) in Deiner Kommune eine Einbürgerungszusicherung zu bekommen und
b) sich in der Ukraine abzumelden und im ukrainischen Konsulat anzumelden
lässt sich das optimale Timing bestimmen.

Zu 3:
Ich weiss nicht, wie es im ukrainischen Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt ist, im russischen kann man sich auch in Russland an seinem dortigen Wohnort ausbürgern lassen (dauert allerdings 2x so lang und keine Behörde weiss richtig Bescheid, wie es geht, also tut's niemand, um so mehr, dass die Abmeldung, obwohl ein Schamanentanz an sich, "nur" ca 2 Wochen dauert).



Für Dich weiterführende Foren-Links zum Thema Ab/Anmeldung Ukraine:
http://foren.germany.ru/postlist.pl?Cat=&Board=consul&page=0&view=collapsed&sb=5
http://www.vorota.de
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Gatita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.04.2007 um 16:31:30
 
Ganz blöd bin ich eigentlich nicht. Aber ich habe es immer noch nicht ganz verstanden! Smiley

Also noch mal:-)
Ich habe in D. studiert und später in D. geheiratet.
Um Deutsche zu werden, soll ich die Einbürgerungszusicherung bekommen. Es ist gar kein Thema...

So jetzt. Wie kann ich mich so schmerzlos wie möglich aus der Ukraine ausbürgern lassen???

Ist es wirklich am einfachsten:
(BITTE!!! Es ist ganz wichtig für mich!!!!)

1)ich soll zuerst mich in der Ukraine abmelden lassen

2)ich soll mich beim Ukr.Konsulat anmelden lassen bzw den dauerhaften Wohnsitz in Deutschland bekommen  (Auf Russisch Postoynnoe mesto zitelstva; auf Ukrainisch zalyschenny na postijne prozyvanny za kardonom)

3)ich bekomme automatisch einen Stempel im meinem Reisepass :"vorübergehende Anmeldung" (Auf russisch "vremennyj uchet"; auf Ukrainisch "timchasovyj oblik"

4)nach ungefähr 100 Jahre mit etwas Glück wird es genemigt

5)erst dann gibt es überhaupt Sinn, den Einbürgerungsantrag in D. zu stellen.
Z.B. auch schon deswegen, dass meine Geburtsurkunde für die Anmeldung beim Ukr. Konsulat gebraucht wird, und ich die gleichzeitig für Einbürgerung brauche, oder?

NOCH eine Frage zu meiner Geburtsurkunde aus der Ukraine...
Was soll ich damit machen???
Ich habe die 2004 bereits durch die Justizverwaltung (Sevastopol) sowie auch durch das ukrainische Außenministerium (Simferopol) legalisiert. Reichst das??? Oder soll die sonst noch irgendwo legalisiert bzw begläubigt werden?
Es ergibt kein Sinn die Geb.Urkunde  für Ukr. Konsulat z.B. bei der deutschen Botschaft in Kiew (Ukraine) legalisieren lassen, oder??

Danke an alle, die es lesen und mir noch schreiben!! Smiley
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Antwort #13 - 26.04.2007 um 16:41:52
 
Zitat:
Ich habe die 2004 bereits durch die Justizverwaltung (Sevastopol) sowie auch durch das ukrainische Außenministerium (Simferopol) legalisiert. Reichst das???

Nein. Das ist nur die Vorbeglaubigung. Die Legalisierung kann nur von der dt Botschaft in Kiew gemacht werden! Dürfte evtl auch per Post gehen (?).

Sämtliche benötigten Dokumente werden auf der Webseite der ukr. Botschaft genannt - Text ist allerdings nur ukrainisch und nicht russisch! Wer von der Krim kommt, spricht/versteht ja nicht unbedingt ukrainisch ...
Die Anzahl der benötigten Dokumente ist jedenfalls nicht klein. Die meisten (einige?) deutschen Doks müssen vorher bei den entsprechenden Stellen in D vorbeglaubigt werden. Falls du bei Heirat deinen Namen geändert hast, wirst du wohl auch noch einen neuen Pass brauchen.

Dauer der Registrierung: 9-18 Monate wenn über die Botschaft. Du kannst aber auch selbst in die Ukraine fahren und dich dort dann abmelden (wahrscheinlich). Dann geht die Botschaftregistrierung schneller.
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Antwort #14 - 26.04.2007 um 17:10:04
 
Gatita, dieses Forum ist für Deine Frage bzgl. Abmeldung nicht besonders gut geeignet, denn hiesige akitve Mitglieder sind meistens Mitarbeiter deutscher Behörden und kennen Antworten nur auf deutsche Rechtsfragen.
Was Du fragst, gehört zum ukrainischen Recht. Die deutschen Beamten kennen sich da nicht aus und müssen sich auch nicht auskennen.
Geh doch in die Foren Deiner Landsleute, dort und nicht hier findest Du Leute, die damit Erfahrung haben.
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