Gatita schrieb am 26.04.2007 um 08:17:40:Hallo!!
Kennt villeicht jemand einen Link im Internet, wo jemand seine Geschichte der Einbürgerung beschrieben hat???
Je mehr ich zum Thema lese, desto mehr durcheinander werde ich!
Mich interessiert vor allem die Reihenfolge..
Ich bin z.B. beim ukrainischen Konsulat in D. nicht angemeldet.
Was heisst es für mich??
1)Soll ich mich anmelden lassen (es dauert so 1 Jahr) und erst dann die Einbürgerung beantragen??
2)Kann ich es gleichzeitih machen???
3)vielleicht geht es aber auch ohne Anmeldung beim Urk. Konsulat???
BITTE falls jemand es WIRKLICH weisst, ich muss es wissen!
Zu 1:
Einbürgerungszusicherungen sind 2 Jahre lang gültig. D.h. auch wenn Du recht schnell so eine Zusicherung bekommst und zu jenem Zeitpunkt noch nicht im ukrainischen Konsulat angemeldet bist, ist es halb so schlimm, Du hast 2 Jahre Zeit für die Anmeldung + Ausbürgerung.
Zu 2:
Dass Du in der Ukraine nicht abgemeldet bist, hat auf das
Einbürgerungsverfahren keine Auswirkung. Das hat Auswirkung auf das
Ausbürgerungsverfahren, das erst dann starten kann, wenn Du eine Einbürgerungszusicherung von der deutschen Seite hast.
Je nachdem wie lange man es im Schnitt braucht, um
a) in Deiner Kommune eine Einbürgerungszusicherung zu bekommen und
b) sich in der Ukraine abzumelden und im ukrainischen Konsulat anzumelden
lässt sich das optimale Timing bestimmen.
Zu 3:
Ich weiss nicht, wie es im ukrainischen Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt ist, im russischen kann man sich auch in Russland an seinem dortigen Wohnort ausbürgern lassen (dauert allerdings 2x so lang und keine Behörde weiss richtig Bescheid, wie es geht, also tut's niemand, um so mehr, dass die Abmeldung, obwohl ein Schamanentanz an sich, "nur" ca 2 Wochen dauert).
Für Dich weiterführende Foren-Links zum Thema Ab/Anmeldung Ukraine:
http://foren.germany.ru/postlist.pl?Cat=&Board=consul&page=0&view=collapsed&sb=5http://www.vorota.de