Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Geburtsurkunde für Einbürgerung (Gelesen: 1.217 mal)
Gatita
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde für Einbürgerung
25.04.2007 um 23:04:00
 
Hallo alle!!
Ich brauche Hilfe!
Ich komme aus der Ukraine, bin verheiratet und wohne in Deutschland...
Ich möchte den Antrag auf die Einbürgerung stellen. Unteranderem muss man auch zu den Unterlagen die Geburtsurkunde beilegen.

Weiss jemand, ob sie legalisiert werden soll oder reicht nur die Übersetzung???
D:A:N:K:E voraus!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde für Einbürgerung
Antwort #1 - 26.04.2007 um 00:16:35
 
Gatita schrieb am 25.04.2007 um 23:04:00:
Weiss jemand, ob sie legalisiert werden soll


Grundsätzlich müssen ausländische Urkunden immer legalisiert (oder bei den
"Apostille-Staaten" mit Apostille versehen) sein, sofern die Bestimmungs-
Behörde, hier also die Einbürgerungsbehörde nicht ausdrücklich etwas
anderes sagt oder die Urkunde aus einem Staat stammt, mit dem ein
besonderes Abkommen besteht (was bei der Ukrauine nicht der Fall ist).

Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist zusätzlich
eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer erforderlich.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema