Zitat:"Die Namensführung des Ehemannes richtet sich nach deutschem Recht, die Namensführung der Ehefrau nach philippinischem Recht. Der Mann führt den Familiennamen Sommer, die Frau den Familiennamen Calima Sommer."
Hallo,
der oben zitierte Eintrag ist unrichtig
Richtig wäre bei der Anwendung des philippinischen Namensrechts
und der gewünschten Annahme des Namens des Mannes der folgende Eintrag:
"Der Name des Mannes richtet sich nach deutschem Recht, der Name der Frau richtet sich nach phil. Recht. Sie führen den Ehenamen
Sommer. Die Frau führt anstelle des bisherigen Mittelnamens
Sanchez seit der Eheschließung den Mittelnamen
Calima".
Dabei wäre noch zu beachten, dass in
Spalte 2 des Fambuches folgendes stehen müßte:
Zeile Vorname:
Florence Sanchez (Mittelname)
Zeile Familienname:
Calima.
Diese Zuordnung ist erforderlich um den im deutschen Recht unüblichen Mittelnamen als solchen kenntlich zu machen, und um das oben skizzierte zu verdeutlichen.
Den Standesbeamten solltest Du auf folgende Veröffentlichungen hinweisen:
Fachausschuß der Standesbeamten FA Nr. 3169 , in der StAZ 1990, Seite 232 und FA Nr. 3251, in der StAZ 1992, Seite 316.
Wenn der Eintrag in Spalte 2 schon so steht, wie oben (einschl. des Wortes Mittelname) -was ich allerdings anhand der Gesamtumstände vorsichtig anzweifeln will- wäre nur noch die Berichtigung der Spalte 10 erforderlich.
Also hin zum Standesamt und den Berichtigungsantrag (zu Spalte 10 und ggf. 2) auf den Weg bringen. Dafür ist, weil die Unrichtigkeit nicht durch deutsche Urkunden belegt werden kann, eine gerichtliche Anordnung nach § 47 PStG erforderlich.
Den Antrag kannst Du und Deine Frau, die Aufsichtsbehörde und (falls im Landesrecht vorgesehen) der Standesbeamte stellen.
Kostet nichts und geht relativ schnell wenn der Antrag sauber gestellt wird.
Grüße
Ronny