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Allgemeine Fragen bei Pass Entzug (Gelesen: 6.648 mal)
recht-for-all
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MK
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25.04.2007 um 18:10:35
 
Hallo Forum

Hab hier mal paar Fragen auch wenn es vielleicht keiner gut findet aber würde mich freuen wenn mir da mal einer das Recht darstellen kann.
Der Fall soll nur Alls Beispiel dienen und mir ist auch bewusst dass jeder Hinweis keine Rechtsauskunft darstellt.

Also Geb. Berlin und 18 Jahre Rechtmäßig in Deutschland gelebt (Aufenthaltserlaubnis) hab den Mazedonischen Pass und bin wegen BTMG Abgeschoben worden meine Eltern sind beide in Berlin und haben auch den Mazedonischen Pass.

Leider machen es die Behörden einen sehr schwer wieder ein vernünftiges Leben zu führen und blockieren mit jedem mittel meine einreise.

Da jeder dass Recht hat sich mit allen mitteln zu wehren -rechtlich gemeint- möchte ich auch jeden schritt gehen um wieder ein vernünftiges leben zu führen. (Im Moment fällt mir nur das Wort keine Perspektive ein)

So und jetzt dass grossseee Frage Zeichen

Berlin hat mich nach Mazedonien Abgeschoben das Land hier ist mir fremd und mir ist immer noch ein rätzel wie ich den Pass nur bekommen konnte.
Mein Rechtsanwalt in MK versucht mich gerade Ausbürgern zu lassen und geht alle Rechte durch um zu prüfen ob mir der Pass überhaupt zu steht. (Im schlimmsten fall wir der Pass ungültig)

Wir wollen ja das alles legal ist, sollte bei den Daten ein kleiner Fehler zu finden sein der Es ermöglicht den Pass als ungültig zu erklären bzw. mir entziehen zu lassen falle ich wieder auf meinen Alten Roten Pass das Ist der jugoslawische leider gibt’s ja yugoslwien nicht mehr.

Sollte ein Fehler vorhanden sein und mir der MK Pass entzogen werden würde mich MK wieder ins Flugzeug stecken und nach Berlin abschieben da ja MK nicht mehr für mich zu ständig ist.

Jetzt die große Frage wie geht’s dann weiter ich bin ja dann Staatenlos und bin wohl oder übel wieder das Problem von Berlin und zu sätzlich Staatenlos.

Um das noch mal deutlich zu machen ich lehne das Land hier strickt ab und nütze das Recht soweit ich kann um mein Leben da fort zu setzen wo ich schon immer gelebt habe.

Würde mich freuen wenn mir einer das Recht da stellen kann wie es dann weiter geht.
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hardliner
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Nix wiesen , ich andere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.04.2007 um 18:17:38
 
Zitat:
Sollte ein Fehler vorhanden sein und mir der MK Pass entzogen werden würde mich MK wieder ins Flugzeug stecken und nach Berlin abschieben da ja MK nicht mehr für mich zu ständig ist.


Da liegst du total falsch...

Ich glaube du gehst zu oft ins kino...
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.04.2007 um 18:21:02
 
Zitat:
Sollte ein Fehler vorhanden sein und mir der MK Pass entzogen werden würde mich MK wieder ins Flugzeug stecken und nach Berlin abschieben da ja MK nicht mehr für mich zu ständig ist. 


Dann hättest Du nur ein weiteres Problem:

Als Staaten- und Passloser in Mazedonien ohne jede Perspektive nach Deutschland zurückzukommen Zwinkernd

Sollte dieser Fehler (wovon ich nicht ausgehe) mal nachweisbar sein, besteht sicher keine "Rücknahmepflicht für Deutschland" da eine rechtskräftige Ausweisung in den Heimatstaat erfolgte.

Die damit einhergehende Einreisesperre kann damit nicht umgangen werden.

Denn DE wäre nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sibo
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das halte ich auch


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
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Antwort #3 - 25.04.2007 um 18:33:48
 
hardliner schrieb am 25.04.2007 um 18:17:38:
Ich glaube du gehst zu oft ins kino...  


Oder ist verzweifelt und sucht nach Rat!!!!

Hi recht for all,

Glaube zwar auch nicht das es so einfach geht das sie dich wieder nach D abschieben denn du hast jetzt erst mal eine Eireisesperre..

Habt Ihr den da schon was eingereicht (aufhebung od befriestung der einreisesperre)
Danach kommen noh die Abschiebekosten zustande die zurück erstatten werden müssen..glaube das ist der einzigste legale weg..

Lg

ps ronny warst schneller
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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
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recht-for-all
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MK
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Antwort #4 - 25.04.2007 um 18:33:57
 
Zitat:
Sollte dieser Fehler (wovon ich nicht ausgehe) mal nachweisbar sein, besteht sicher keine "Rücknahmepflicht für Deutschland" da eine rechtskräftige Ausweisung in den Heimatstaat erfolgte.

Ja aber wenn der Pass mir entzogen wird war es nicht mein Staat und Mk schmeißst mich da wieder hin von wo ich her kam. Macht ja Deutschland auch so.

Zitat:
Denn DE wäre nicht zur Rücknahme verpflichtet. 

Ja aber welches Land dann MK mit Sicherheit nicht da bin ich ja wie vom Himmel gefallen.

Zitat:
Die damit einhergehende Einreisesperre kann damit nicht umgangen werden.
Ist nicht mein ziel mag nur mein Recht durchsetzen und da weiter leben wo ich schon immer gelebt hab.
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recht-for-all
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Staatsangehörigkeit: MK
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Antwort #5 - 25.04.2007 um 18:43:49
 
Zitat:
Habt Ihr den da schon was eigereicht (aufhebung od befriestung der einreisesperre)
Ja 8 Jahre Einreisesperre, hört sich wenig an wenn man aber in einem Fremden Land ist wo man nicht ein Buchstabe lesen kann sind 3 Stunden eine Ewigkeit. Deswegen versuche ich alles dass Mir der Pass entzogen wird.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.04.2007 um 19:05:01
 
Zitat:
Ja aber wenn der Pass mir entzogen wird war es nicht mein Staat und Mk schmeißst mich da wieder hin von wo ich her kam. Macht ja Deutschland auch so. 

dass du dich da mal nicht täuschst Zwinkernd
Deutschland macht das mit Sicherheit nicht so, da können Personen, die fälschlicherweise als Deutsche Staatsangehörige behandelt wurden unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen ( nach § 38 AufenthG), vielleicht gibt es ja in Mazedonien ähnliche Regelungen

aber selbst wenn nicht, kann man dich nicht nach Deutschland zurückschicken, denn dafür wäre z.B. ein deutscher Pass notwendig oder eine Rückübernahmezusage
du würdest dann in Mazedonien als Ungeklärter oder ggf. Staatenloser festhängen, ohne Pass, ohne eine vernünftige Perspektive
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Saxonicus
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Antwort #7 - 25.04.2007 um 20:00:45
 
Selbst wenn Du staatenlos wärest, könntest Du das in MK genauso wie in D sein, m.E. ergibt sich aus der eventuellen Staatenlosigkeit keine Rücknahmeverpflichtung für D, zumal diese "Staatenlosigkeit" erst nach der Ausweisung/Abschiebung eingetreten ist bzw. eintreten wird.
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inge
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Antwort #8 - 25.04.2007 um 20:16:54
 
Mal kurze ZusFas:
BTM, Ausweisung, Einsreisesperre -> A*schkarte!
Derzeitige legale Rückkehrwahrscheinlichkeit (sagen wir in weniger als 2 Jahren) -> ca. 0.0000000001. Evtl schlechter.

Alles was du dir so ausmalst ... wird nicht klappen!!!!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.04.2007 um 21:08:39
 
Zitat:
Deswegen versuche ich alles dass Mir der Pass entzogen wird. 


wenn's gelingt , O.K. Heißt aber nicht, dass Du mit einer solchen Nr. wieder zurück nach D kommen kannst.
Wär ja auch wirklich zu einfach, oder ?  Zwinkernd

DC
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Antwort #10 - 25.04.2007 um 22:14:41
 
Zitat:
Selbst wenn Du staatenlos wärest, könntest Du das in MK genauso wie in D sein, m.E. ergibt sich aus der eventuellen Staatenlosigkeit keine Rücknahmeverpflichtung für D, zumal diese "Staatenlosigkeit" erst nach der Ausweisung/Abschiebung eingetreten ist bzw. eintreten wird.

Ja aber ein Hacken ist da noch Mazedonien hat mich nur unter Vorbehalt einreisen lassen ich habe kein Gültigen Pass gehabt und Sie wehren nicht verpflichtet gewesen mich einreisen zu lassen, so bin ich Abgeschoben worden mit einem Blatt Papier wo nicht ein mal das Foto erkennbar war ein Wort von mir und Sie hätten mich sofort wieder ins Flugzeug gesteckt.

Zitat:
Derzeitige legale Rückkehrwahrscheinlichkeit (sagen wir in weniger als 2 Jahren) -> ca. 0.0000000001. Evtl schlechter.
Schlechtere Karten wie im Moment kann ich nicht haben bei einer einreise sperre von 8 Jahren kann ich mit Sicherheit behaupten das Leben ist gelaufen eine Zukunft sehe ich hier nicht (milde ausgedrückt)

Zitat:
du würdest dann in Mazedonien als Ungeklärter oder ggf. Staatenloser festhängen, ohne Pass, ohne eine vernünftige Perspektive
Da würde sich ja nichts ändern auf den Pass kann ich verzichten eine Perspektive hab ich mit dem Pass mit Sicherheit nicht.

Zitat:
wenn's gelingt , O.K. Heißt aber nicht, dass Du mit einer solchen Nr. wieder zurück nach D kommen kannst.
Das Spielen ist mir schon lange vergangen wenn ich auch gar nichts erreichen würde, hab ich wenigstens dass Erreicht das ich mit Sicherheit kein MK Staatsbürger mehr bin. -Hallo-
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maki
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Antwort #11 - 25.04.2007 um 23:50:57
 
Zitat:
Das Spielen ist mir schon lange vergangen wenn ich auch gar nichts erreichen würde, hab ich wenigstens dass Erreicht das ich mit Sicherheit kein MK Staatsbürger mehr bin. -Hallo-

Du verstehst anscheinend nicht, dass dir das nicht helfen wird nach D zu kommen.

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Antwort #12 - 26.04.2007 um 00:10:17
 
Als Staatenloser dürfte es wesentlich schwieriger werden ein Visum für ein anderes Land zu erlangen, zumal wenn eine Rückkehrerlaubnis oder -möglichkeit nicht gegeben ist.
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Antwort #13 - 26.04.2007 um 00:31:11
 
Zitat:
Du verstehst anscheinend nicht, dass dir das nicht helfen wird nach D zu
kommen.
Bin ja nicht blöd wie gesagt auch wenn es nichts bringt mag ich eins erreichen wenn es ein wenig Gerechtigkeit gibt, bin ich von mir aus alles aber mit Sicherheit kein Mk Staatsbürger. -Hoffe das die Logik siegt-

Zitat:
Als Staatenloser dürfte es wesentlich schwieriger werden ein Visum für ein anderes Land zu erlangen, zumal wenn eine Rückkehrerlaubnis oder -möglichkeit nicht gegeben ist.
  Die Möglichkeit hab ich jetzt auch nicht mehr und 8 Jahre auf ein Visum zu warten was ich dann sowieso nicht mehr bekomm bzw. wenn ein Touristen Visum, bleibt mir nichts anders übrig entweder Funkt dass oder es hat sich erledigt.
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Antwort #14 - 26.04.2007 um 01:49:15
 
[quote author=recht-for-all  link=1177517435/0#0 date=1177517435]
Also Geb. Berlin und 18 Jahre Rechtmäßig in Deutschland gelebt (Aufenthaltserlaubnis) hab den Mazedonischen Pass und bin wegen BTMG Abgeschoben worden meine Eltern sind beide in Berlin und haben auch den Mazedonischen Pass. [/quote]

Wie kommst du überhaupt zu der Annahme, daß du kein MK-Staatsbürger bist ?

Zitat:
Leider machen es die Behörden einen sehr schwer wieder ein vernünftiges Leben zu führen und blockieren mit jedem mittel meine einreise.


Verstoß gegen BTMG würde ich nicht unbedingt als "vernünftiges Leben" bezeichnen. Der Staat ist verpflichtet seine Bevölkerung vor solchen Personen zu schützen und Schaden von ihnen abzuwenden.  

Zitat:
Da jeder dass Recht hat sich mit allen mitteln zu wehren -rechtlich gemeint- möchte ich auch jeden schritt gehen um wieder ein vernünftiges leben zu führen. (Im Moment fällt mir nur das Wort keine Perspektive ein)


Auch der D-Staat hat das Recht und die Pflicht sich gegen Rechtsbrecher zu wehren und die Pflicht seine Bevölkerung vor solchen Personen zu schützen.

Zitat:
Berlin hat mich nach Mazedonien Abgeschoben das Land hier ist mir fremd und mir ist immer noch ein rätzel wie ich den Pass nur bekommen konnte.


Immerhin sind Deine Eltern und dadurch auch Du MK-Staatsbürger, darum ist es ganz normal einen MK-Pass zu besitzen, daß Du das Land nicht kennst ändert daran nichts.
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