Britta schrieb am 25.04.2007 um 13:23:34:Kann es Probleme mit deutscher StAng geben, wenn auch eine russische besteht? Ich dachte, bei binationalen Eltern ist es kein Problem?
Nein, Probleme gibts da nicht.
Britta schrieb am 25.04.2007 um 13:23:34:Ja, beide Eltern haben den russischen Pass (die Mutter den deutschen dazu).
Dann hat das Kind auch die russische Staatsangehörigkeit
Aber für das namensrechtliche Problem (ein rein russisch-internes halt) fällt mir auch keine Lösung ein.
Aus deutscher Sicht ist die § 94 VBVFG - Erklärung für den ausländischen Ehegatten (zur Vermeidung von Benachteiligungen des Deutschen) ausdrücklich vorgesehen.
Diese aus Integrationsgründen geschaffene Erklärungsmöglichkeit stellt natürlich einen Eingriff in die namensrechtliche Autonomie der RSFSR dar, aber sie ist wegen ansonsten zu befürchtenden Nachteilen des deutschen Ehegatten (die Frau könnte den Ehenamen nicht in der deutschsprachigen Form führen) einfach hinzunehmen.
Obwohl diese Rechtsfolge vorhersehbar war, hat sich der gesetzgeber 1993 dafür entschieden.
Eine Rückänderung ist nicht möglich, allenfalls käme noch eine Auflösung des Ehenamens in Frage. Aber damit schafft man auch nur neue Probs: getrennte Namensführung).
Isch sehe keine Lösung
Grüße
Ronny