LUUPA schrieb am 23.04.2007 um 14:14:03:Wenn dieser Verdacht aus dem Weg geräumt wird, besteht dann auch kein Anspruch ein Visum zur Heirat zu erhalten?
Ansprüche gegenüber Behörden sind so eine Sache. Habt ihr nicht überlegt, eventuell in Nepal zu heiraten? Die Infos der Botschaft sind recht gut:
Merkblatt zur Eheschließung in Nepal und/oder DeutschlandMerkblatt zur Beschaffung von UrkundenMerkblatt zur Einstellung der Legalisation und möglicher Urkundenprüfung auf dem Amtshilfeweg AnwaltsadressenMerkblatt Visaerteilung im Falle der FamilienzusammenführungAblehnung eines VisumsAdresse, Öffnungszeiten.
Seid ihr bereits verheiratet, auch wenn nepaleseische Urkunden Probleme bereiten, dann sind auch die Chancen und Möglichkeiten, Behördenbedenken auszuräumen etwas besser. Eventuell gleich im Vorfeld mit einem dieser (vermutlich) Vertrauensanwälten in Verbindung tretten und das gesamte Eheschliessungsverfahren betreuen / begleiten lassen, dann dürfte es auch nicht so ewig mit der Überprüfung dauern.
Und ... habt ihr im Vorfeld der Antragstellung diese Tour bereits erledigt?
Zitat:Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung (vom nepalesischer Verlobten) - per Kurier nach Berlin zum deutschen Verlobten. Dann -
ABH - vom deutschen Verlobten: Reisepass, Gehaltsnachweise oder Bankauszüge, eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) vom Standesamt, wo die Geburt angezeigt wurde, evtl. Scheidungsurteile, Abschriften aus Familienstammbüchern.
Außerdem beim Standesamt eine Kopie des Reisepasses des nepalesischen Verlobten. Diese muss von der dt. Botschaft beglaubigt werden. Ebenso sind eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Geburtsurkunde in nepalesische Sprache beizubringen. Die Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigung müssen von "Law Shree Books, Management Board" übersetzt werden. In der Geburtsurkunde muss: Namen, Geburtstag, Geburtsort, und der Name der Eltern stehen (eine Übersetzung von englisch in Deutsch ist möglich im Goethe Institut in Kathmandu).
Eine Krankenversicherung für 3 Monate in Deutschland abzuschließen (entweder ADAC oder online bei
www.mawista.com). In dem Antrag sind auch die Pass-Nr. anzugeben, sowie ein voraussichtliches Einreisedatum. Dieser Antrag gilt 1 Jahr. Die Police kann man in englisch und deutsch mehrfach ausdrucken, und eine dt. und engl. Ausfertigung nach Nepal schicken.
Als Erste schickt das Standesamt die Geburtsurkunden an die dt. Botschaft in Kathmandu per Kurier. Die dt. Botschaft muss die Geburts- und Ledigkeitsbescheinigungen überprüfen. Das dauert zwischen 4-10 Wochen. Sobald das OK da ist, gehen alle Unterlagen an das Oberlandesgericht, der nochmals alles sichten muss. Sobald das in Ordnung ist, muss man bei der
ABH die Verpflichtungserklärung beantragen. Es muss ein Einreisedatum angegeben werden. Die Erklärung ist jedoch nur 3 Monate gültig.
All die Unterlagen gehen dann in Nepal. Der Verlobte geht dann mit den Unterlagen und Reisepass und 2 Fotos zur Botschaft. Dort lässt er sich eine Bestätigung geben, dass er das Heiratsvisum beantragt hat. Das braucht er, um das One-way-Flugticket zu bekommen. Ohne Heiratsvisum gibt es nur Ticket für hin- und zurück.
Wenn nicht, dann vermißt die Botschaft möglicherweise die Ernsthaftigkeit - und daher der Verdacht, dass ihr gar nicht heiraten wollt (was keine Scheinehe, weil gar keine Ehe wäre).
Ansonsten, wenn alles oben beschriebene geschehen ist - noch ein wenig weiter kämpfen für die Visaerteilung, weil die Definition der Scheinehe sagt eindeutig
Zitat:Als Scheinehe bezeichnet man Ehen, die nur zur Herbeiführung gewisser Nebenwirkungen der Ehe bzw. zur Erlangung bestimmter daran geknüpfter Vorteile geschlossen werden, während das Brautpaar eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufnehmen will.
Und ob ihr eine eheliche Gemeinschaft lebt, das kann nur (oder
auch) im nachhinein festegestellt werden - und ist eigentlich mehr eine Aufgabe der
ABH. Deswegen gibt es auch die Ehegatten
AE zunächst nur befristet.