rasi schrieb am 20.04.2007 um 13:21:34:hier das problem. mein mann, bolivianer, hat zwei nachnamen. den von seiner mama und den von seinem papa, wie üblich in bolivien. also zwei einzelne namen, kein doppelname, auch nicht mit bindestrich geschrieben. nun wollte ich den ersten von seinen namen annehmen und dahinter meinen dran hängen. ist ja möglich nicht wahr.
Hi,
habs mal hierher verschoben weils hier hingehört.
Du hast Recht aber auch Unrecht
![Zwinkernd Zwinkernd](https://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/wink.gif)
Der Name Deines Mannes setzt sich nach bolivianischem Namensrecht aus zwei apellidos zusammen und lautet danach vollständig xxx yyy.
Diesen Namen (der aus zwei Teilen besteht ) könnt ihr nur vollständig zum Ehenamen bestellen. Da dann der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht, nämlich xxx yyy scheitert die ansonsten bestehende Möglichkeit der Hinzufügung des Geburtsnamens aus (siehe dazu: § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB).
Es gäbe nur die Möglichkeit, umgekehrt vorzugehen:
Dein Name (zzz) wird Ehename . Dann könnte Dein Männe entweder zzz-xxx oder zzz-yyy bzw. xxx-zzz oder yyy-zzz annehmen (siehe den Satz 3 der zitierten Vorschrift).
Da Bolivien keinen gemeinsamen Ehenamen kennt, sondern nur die nichtregisterfähige Gebrauchslösung der Hinzufügung mit
de, habt ihr keine anderen Möglichkeiten als oben dargestellt, bzw. bereits jetzt existierend.
Grüße
Ronny